BW:Bezirksverband Südwürttemberg/Urabstimmung 2020/Antragsportal/SÄA003

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Antragstitel Kassenprüfer
Zeitstempel 22 Dezember 2020 18:09 Uhr
Antragssteller Septerra
Antragstext Die Mitglieder des Bezirksverbandes Südwürttemberg mögen beschließen,

den Paragraphen 10 b wie folgt zu ändern:

ALT: (7) Der Bezirksparteitag wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstands vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Bezirksparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen. Rechnungsprüfer müssen nicht dem Bezirksverband angehören.

NEU: (7) Der Bezirksparteitag wählt parallel zur Vorstandswahl mindestens zwei Kassenprüfer. Diese prüfen den die Finanzen betreffenden Teil des Tätigkeitsberichts des Vorstandes und empfehlen entsprechend die Entlastung ebendessen. Das Ergebnis der Kassenprüfung wird dem nächsten Wahlparteitag vorgelegt und zum Protokoll genommen. Damit sind die mit der Kassenprüfung beauftragten Personen aus ihrer Funktion entlassen.

Begründung Der eingetragene (7) bezieht sich auf eine Vor-Ort-Prüfung des

Tätigkeitsberichts. Gewollt war allerdings die Kassenprüfung, die durch die Amtszeit hindurch regelmäßig durchgeführt wird.