Archiv:2009/Marburg/Satzungsänderungsanträge PPH

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Entwürfe der Satzungsänderungsanträge für die hessische Landessatzung vom Landesparteitag am 16. - 17.8.2008

Als Grundlage dient die Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen, welche auf dem Landesparteitag am 16. - 17.8.2008 verabschiedet wurde.

Vorlektüre: Wahl per Zustimmung, der englische Artikel Approval voting ist detaillierter.

Themenkomplex 1: Innerparteiliche Demokratie

Die Satzung krankt hier an einigen Stellen. Insbesondere ist anzumerken, dass werder der Wahlmodus für Kandidaten für Volksvertretungen noch der für den Vorstand spezifiziert ist. Des weiteren fehlt eine Möglichkeit, den Vorstand abzuwählen. Deswegen werden folgende Änderungen vorgeschlagen.

Änderungsantrag §9a - Wahl des Vorstandes

§9a Absatz 3 werde durch folgenden Absatz ersetzt:

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer und gleicher Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt. Der Wahlmodus ist die "Wahl per Zustimmung".

Änderungsantrag §9b - Konstruktives Misstrauensvotum

§9b (3) der Satzung möge durch folgenden Absatz ersetzt werden:

  • Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr oder bis zu einer Neuwahl gewählt.

Änderungsantrag §10 - öffentliche Primärwahl

§10 Absatz 1 möge durch folgenden Absatz ersetzt werden:

  • Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze.

(Der restliche Teil des Absatzes ist unbedeutend, da wir weder dem Bundesvorstand ein Mitspracherecht einräumen wollen, noch die Kreisverbände besondere Vorschlagsrechte haben)

§10 möge um folgende Absätze ergänzt werden:

  • Jeder Pirat darf sich selber oder einen anderen Piraten als Vorkandidaten für eine allgemeine Wahl (Bundestagswahl, Landtagswahl) vorschlagen. Alle diese Vorkandidaten haben für die Dauer ihrer Vorkandidatur das Recht, im selben Masse Werbung zu betreiben.
  • Die Wahl des oder der Kandidaten für die Volksvertretung erfolgt per Zustimmung. Bei Einzelkandidaturen ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Die Reihenfolge einer Liste bei Listenwahlen ergibt sich aus der Zahl der dabei abgegebenen Stimmen. Die Liste wird hierbei so lang wie die Liste der Vorkandidaten.
  • Nichtpiraten sind stimmberechtigt, sofern sie sich zu diesem Zwecke namentlich registriert haben und sich bei der Versammlung zur Wahl der Kandidaten geeignet identifizieren können.

(Der letzte Absatz bewirkt die "öffentliche Vorwahl". Dies wird ähnlich in den USA praktiziert, mit anscheinend grosser popularität und weitem Verständnis in der Bevölkerung)

Themenkomplex 2: Transparenz

§4 Absatz 2 möge durch folgenden Absatz ersetzt werden:

  • Beliebige Themen können per mehrheitlichem Beschluss als Verschlusssache deklariert werden. Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren. Verschlusssachen können per mehrheitlichem Beschluss von diesem Status befreit werden. Jeder Pirat des Landesverbandes hat das Recht, unter Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung eine Liste der aktuellen Verschlussachen anzufordern und alle als Verschlussache deklarierten Tatsachen erklärt zu bekommen.

Themenkomplex 3: Formale Korrekturen / Formulierungsanpassungen

§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(1) Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen (PIRATEN Hessen) ist der hessische Landesverband der Piratenpartei Deutschland und eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses der Religionszugehörigkeit, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.

Weiterführende Links

Parteiengesetz

Wahlgesetze

(werden im Parteiengesetz erwähnt)

BWahlG LWahlG Hessen KWahlG Hessen

Landesparteitag

Arbeitsseite für Änderungsanträge an der hessischen Satzung

Landesparteitag

Einladungsschreiben

Subseiten

Links auf alte LaPT's zur Referenz

AK Basisdemokratie in Hessen

HE:Struktur/AK/Basisdemokratie

Anmerkungen Wahlgesetze/Parteiengesetz

Diesen Abschnitt habe ich: Bzapf am 11:48, 3. Okt. 2009 (CEST) erarbeitet. Sollte jemand das Bedürfnis verspüren, ihn wesentlich zu ändern, würde ich meinen Namen schlicht entfernen.

PartG

Auf dem Marburger Stammtisch und der Marburger Piraten-Mailingliste wurde mehrfach der Einwand vorgebracht, dass Satzungen ja den Wahl- und Parteiengesetzen zu entsprechen hätten. Ich habe deswegen diese Gesetze durchgearbeitet und auf potentielle Konflikte zur bestehenden Satzung und mir vorgenommen, die Änderungswünsche auf dieser Seite über mein Gedächtnis auf Konflikte zu überprüfen. Hier noch einige Kommentare zum Parteiengesetz.

  • Die Landesverbände der Parteien sind auf bestimmte Art entscheidend, da sie die Listen und Kandidaten für die Bundestagswahl aufstellen!
  • §3 bestimmt letztlich mE, dass die Parteien bestimmen können, ob der Bundesverband gerichtsbar ist oder nur Landes- und Kommunalverbände. Ich denke, die kanonische Wahl für die PP wäre, dass der Bundesverband nicht eigenständig Gerichtsbar ist.
  • §6 bestimmt, dass die "höheren" Gebietsverbände über ihre Satzung die Inhalte der Satzungen der "niederen" Gebietsverbände bestimmen kann. Zur Zeit ist das in der PP nicht der Fall, und ich würde generell davon abraten, solche Dinge zu versuchen.
  • aus §8 ergibt sich die Notwendigkeit eines "Vorstandes" und die Möglichkeit von "Delegiertenkonferenzen". "Delegiertenkonferenzen" sind mE strikt abzulehnen.
  • §9 (4) erwähnt die Wahl des Vorstandes, bestimmt aber insbesondere nicht den Modus.
  • §10 (1) gibt der PP das Recht, jede Einzelperson beliebig lange auszuschließen. Allein daraus ergibt sich mE die Notwendigkeit nach einer "öffentlichen Vorwahl" (s.o.)
  • §10 (3) fordert eine Begründung, wenn Personen Parteiämter aberkannt werden. Ich denke, "abgewählt" ist ein gültiger Grund.
  • §11 (4) ermöglicht die Wahl eines "Präsidiums". Diese Klausel wurde (denke ich) des öfteren angesprochen bei einem Modell, nach dem jeder Pirat Vorstandsmitglied sei und bei Bedarf ein Geschäftsführender Vorstand gewählt würde. Ob das sinnvoll oder gar möglich sei, kann ich nicht sagen.
  • §15 (1) Organe müssen "Beschlüsse" mit "einfacher Stimmenmehrheit" fassen. Dies steht möglicherweise im Widerspruch zur "Wahl per Zustimmung", wenn man "einfache Stimmenmehrheit" auf eine gewisse Weise versteht. Andererseits kann ich nicht erkennen, dass die "Wahl per Zustimmung" keine "einfache Stimmenmehrheit" beinhalte. Da würde ich es darauf ankommen lassen, dass mir ein Berufsjurist das erklärt und sich somit der Gefahr der Selbstjustiz aussetzt.
  • §15 (2) Der Vorstand muss geheim gewählt werden, offene Abstimmungen können arrangiert werden, falls sich eine Mehrheit dafür findet.
  • §15 (3) Ist kurios: was zum Geier soll eine "Bindung" sein?
  • §17 Wahlgesetze regeln Details zur Wahl der Kandidaten für Volksvertretungen

Die folgenden Paragraphen schienen mir für unsere konkrete Situation uninteressant.

Wahlgesetze

Erheblich sind für uns das Bundeswahlgesetz und das Landes- und das Kommunalwahlgesetz von Hessen. Hier konnte ich auch nach intensiver Lektüre keine Bestimmungen finden, die uns beispielsweise die "Wahl durch Zustimmung" verbieten. Interessant sind hier vor allem die Fristen, die formalen Abläufe und einige sinnvolle aber letztlich selbstverständliche Formalia, wie, dass jeder Kandidat immer nur auf einer Liste antreten darf.