AG Wirtschaft/Grillfeste/Kontrapapier Recht auf Arbeit

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Recht auf Arbeit?

Kontra zu These 1.1:

Ein Recht auf Arbeit geht ins Leere. Es fehlt zunächst die Definition des Begriffs Recht in diesem Zusammenhang.

Recht sind die rechtlichen Verhältnisse. Soll es um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat gehen? Antwort Arne: Ja.

Die Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Wie soll denn ein Forderungsrecht, das nicht bezifferbar in Geld ist (Recht auf Existenzminimum oder BGE in Höhe von xx€)ausgestaltet sein? An dieser Frage scheitern bereits die These und die Forderung.

Antwort Arne: Ich spreche von einem Forderungsrecht im juristischen Sinne. Entsprechend seines Wissens, Könnens, Erfahrung, etc. soll ein Arbeitssuchender in eine Tariftabelle eingruppiert und entsprechend bezahlt werden. Für außergewöhnliche Belastungen kann es noch Zuschläge geben. Mit der Eingruppierung kann dann der Anspruch in Euro und Cent bestimmt werden.
Es ist auch vorstellbar, dass es neben dem über die Tabelle bestimmten Grundbetrag noch einen flexiblen Zuschlag gibt, der davon abhängt, welchen Preis die Agentur für die Überlassung des Arbeitnehmers bekommt.

Allgemein: Volkswirtschaftliche Implikationen Recht auf Arbeit

Ein Recht auf Arbeit impliziert eine Pflicht zur Schaffung eines Arbeitsangebotes seitens des Anspruchsgegners (Staat).

Handelt es sich um ein dem individuellen Wunschberufsbild des Anspuchsstellers entsprechendes Recht, ist der Staat gezwungen, durch Subventionen für möglicherweise völlig gestrige Branchen und Produktionsmethoden für eine entsprechende Berufsbildspezifische Arbeitskräftenachfrage zu sorgen. Die Kosten der Förderung dieser Arbeitsplätze sind von der Allgemeinheit zu tragen und belasten folglich jede ungeförderte Arbeit, mit dem Ergebnis, dass neue Arbeitslosigkeit in den nunmehr unter die Rentabilitätsgrenze gerutschten Branchen entsteht.

Das Volkswirtschaftliche Produktionspotential hat sich in diesem Moment von der Gesamtwirtschaftlichen Güternachfrage weg hin zum Wunschberufsbild verschoben, wobei die Berufswunschleitfunktion der Verdienstmöglichkeit als Resourcenoptimierender Faktor auf der Strecke geblieben ist.

Die Resourcenallokation der VWL hat sich verschlechtert, damit die Einkommen, damit die Arbeitskräftenachfrage.

Off Topic:

Es mag über temporäre Lohnsubventionen möglich sein, Unternehmen zu Einstellungen über Bedarf zu bewegen. Dabei muss aber der Wunschberuf aussen vor bleiben, um die Attraktivität von Weiterbildung nicht zu schmälern. Eine teilweise Kannibalisierung mit bestehenden Arbeitsverhältnissen wird sich aber nicht vermeiden lassen.

Ein Sockeleinkommen erfüllt den gleichen Zweck, nämlich realen Zuverdienst auch in prekären Sektoren zu ermöglichen, und zwar für Angestellte, Freiberufler und kleine Gewerbetreibende gleichermassen, und ist daher dem "Recht auf Arbeit" vorzuziehen. [peter.weissbach]