AG Bildung/Archiv/Themen/Bildungspolitische Orientierung

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50px Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet/fand eine offene Diskussion des Themas statt.

Wenn Du meinst, diese Idee erweitern zu können, tu es, aber bitte beachte die Diskussionsregeln. Ist die Idee tragfähig und mehr als eine Einzelmeinung, so kann man das Ganze auch als Entwurf kennzeichnen.

Noch nicht abgestimmt

Dieser Text ist ein Entwurf, wird aktuell von der BAG-Bildung diskutiert und ist noch nicht verabschiedet.
Er kann bearbeitet werden. Möglicherweise repräsentiert dieser Vorschlag nur
Einzel- oder Minderheitenmeinungen in der BAG-Bildung, in keinem Fall aber ist er eine offizielle Aussage der AG oder der Piraten-Partei.

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    AG Bildung
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Initiator

gelöscht

Ansprechpartner zum Thema

  • Dirk Ziegenbalg--hobbybauer 10:31, 15. Mär. 2010 (CET)
  • ?

Unterstützer

STATUS:
IN VORSCHLAG
/in Bearbeitung / abgelehnt / angenommen / verschoben / noch zu bearbeiten / verworfen
[13.03.2010] - Datum der Erstellung
[13.03.2010] - Bearbeitungsbeginn
[?.MM.JJ] - Bearbeitungs- und Abstimmungsende
-->Hier kommst du zurück zur Checklistenübersicht
-->Hier findest du Definitionen verschiedener Begriffe

Antrag und Beschreibung

Beschreibung
Die Mitglieder der AG-Bildung mögen zur Findung eines gemeinsam als Ziel der Piratenpartei vertretbaren Bildungs-Standpunktes, einen solchen -nach Orientierung am Grundsatz- und Parteiprogramm- erarbeiten, indem die bildungspolitische Orientierung der Mitglieder auf dieser Seite gesammelt wird. Sie mögen im Verfahren der 2/3 Mehrheit über die gemeinsame Orientierung abstimmen und diese für das Parteiprogramm beschließen.

Antrag
Sollte die Abstimmung mehrheitlich ein anderes als das bisherige Grundsatzbild zur Bildungs politik in der Piratenpartei ergeben, ist das Ergebnis auf dem BPT als Antrag zur Änderung des Parteiprogrammes vorzulegen.

Antragstext

Pro & Contra

Thematisierung der Bildungsorientierung

PRO

  • Eltern sind für die Entwicklung (Erziehung/Bildung) ihrer Kinder zuständig und allein verantwortlich.
    In Bereichen, in denen sie eine Erziehung/Bildung ihrer Kinder nicht selbst durchführen, übernimmt diese Iihre Kommune/Landkreis/Land in einer pädagogisch bestmöglichen Art und Weise und in Übereinstimmung mit einem Bildungsrahmen, der für die gesamte BRD vereinbart wird.
    Dieser Rahmen ist gleichzeitig Maßstab für Eltern, die selbst erziehen/lehren.
    Anmerkung dazu: Mir ist klar das dies nicht mit Art7 [1] vereinbar ist, nur hat dieser Artikel keine Ewigkeitsgarantie und wenn wir vorhaben den Staat wieder auf die Füße zu stellen und dem Bürger zu Diensten, muss man hier anfangen./ (aus Mailvorschlag von Dirk einkopiert) --Jasenka
    --Dein Account
  1. Ich sehe keine Diskrepanz zu [2]Artikel 7 GG, da in [3]Artikel 6 GG das Recht der Eltern und die Pflicht des Staates entsprechend formuliert ist.
    Nur muss dann streng zwischen "Bildungsauftrag des Staates Art.7" und "Erziehungs- pflicht/recht Art.6 differenziert werden".
    Die Länder und die Landesschulgesetze([4])hier Beispiel BW regeln den "Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern" und den lokalen Erziehungsauftrag in öffentlichen Institutionen unterschiedlich", sodass auch hier eine bundesweite Regelung in den [5] Landesgesetzen verankert werden müsste.
    Dass Artikel 6 und Artikel 7 diesbezüglich nicht im Widerstreit stehen, regelt aush das Sozialgesetzbuch in der BRD, im [6]§1 Abs,2 zum Recht auf Erziehung
Programmpunkt:
Eltern sollten zur Erfüllung ihrer Erziehungsaufgabe kostenfrei auf die Hilfe der staatlichen Oganisationen zurückgreifen können. Dort, wo Eltern ihrer Erziehungsaufgabe nicht nachkommen und das Wohl und die Entwicklung ihrer Kinder gefährden, ist der Staat verpflichtet hierzu eine Ergänzung anzubieten, mitzugestalten und Eltern über die möglichen gesellschaftlichen und gesundheitlicher Folgen ausbleibender familiärer Erziehung bei Kindern zu unterrichten.
Schulen sollen zur Erfüllung ihrer Bildungsaufgabe bei Kindern, der Unterstützung der Eltern versichert werden. Dasselbe gilt bei Eltern, die ihren Kinder alternative Bildungsformen anbieten. In dem Fall muss eine Orientierung am bundesweiten Bildungsstandard gewährleistet sein (z.B. durch regelmässige Teilnahme der Kinder an Zentralprüfungen des Bundes). Kann dies nicht sichergestellt werden, tritt das staatliche Schulwesen ersatzweise durch Schulbesuch der Betroffenen in öffentlichen Institutionen verpflichtend ein. --Jasenka10:57, 15. Mär. 2010 (CET)
Quellen:1-6


CONTRA

(i)Die Liste kann während der Bearbeitungsphase oder schon davor erstellt und erweitert werden, hier bitte immer eine Quelle und/oder einen Verweis hinzufügen. Eine Bestätigung findet nicht statt! Die Entscheidung liegt bei einem selbst!

Diskussion zum Thema

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Einzelnachweise

  1. ...
  2. hinzufügen? Gerne Fachwerke und Literatur, die Pro & Con darstellen.

Gesamtquellverzeichnis

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung Autor
13.03.2010 In Arbeit Themenseite Angelegt --Jasenka

Meinungsbild

Mitglieder

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Anzahl der Befürwortenden: ?'
Dagegen:
Anzahl der Gegenstimmenden: ?'
Verwerfen:
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Enthaltungen:
Anzahl der Enthaltungen: ?'


Unterstützer

Dafür:
Anzahl der Befürwortenden: ?'
Dagegen:
Anzahl der Gegenstimmenden: ?'
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Enthaltungen:
Anzahl der Enthaltungen: ?'

(i)Meinungsbild wird eingeholt über:?

Abstimmungsergebnis

Mitglieder

Dafür:
Anzahl der Befürwortenden: ?
Dagegen:
Anzahl der Gegenstimmenden: ?
Verwerfen:
Anzahl der Verwerfenden: ?
Enthaltungen:
Anzahl der Enthaltungen: ?

(i)Abgestimmt wird über ein [Umfragetool]. Um das Ergebnis zu sehen: [Hier klicken!]


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