Wahlwerbung Neutraubling
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Stadt Neutraubling
Kontakt
Regensburger Straße 9
93073 Neutraubling
Telefon 0 94 01/800 - 0
Telefax 0 94 01/800 - 66
Öffnungszeiten
Montag und Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08:00 bis 18:00 Uhr
Wahlwerbung
Verantwortliche Stelle
Ordnungsamt Stadt Neutraubling
Tel.: 09401/800-36
E-Mail: schwarz.ordnungsamt[at]stadt-neutraubling.de
Auflagen Wahlwerbung
Das Aufstellens von Wahlplakaten in der Stadt Neutraubling regelt § 4 der bestehenden Sondernutzungssatzung der Stadt Neutraubling.
Hiernach ist jeweils zu den Wahlen zugelassenen politischen Parteien und Wählergruppen folgendes gestattet:
- Mit dem Aufstellen und Anbringen der Wahlplakate darf frühestens 8 Wochen vor dem Wahltermin begonnen werden
- Für jeden zugelassenen Wahlvorschlag ist das Aufstellen und Anbringen von maximal 100 Werbeflächen (Wahlplakate max. DIN A1!) erlaubt
- In Kreuzungsbereichen ist nur 1 Standort pro Wahlvorschlag zulässig
- Die Aufstellung bzw. das Anbringen ist der Stadt Neutraubling spätestens 1 Woche vorher schriftlich anzuzeigen
- Die Werbemittel müssen innerhalb 1 Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.
- Diese Auflagen gelten für alle künftigen Wahlen. Das genehmigte Aufstellen von Wahlplakaten ist kostenfrei.
- Das Aufstellen von Infoständen und die Verteilung von Flyern ist ebenfalls frühzeitig anzeige- und durch die Stadt Neutraubling genehmigungspflichtig.