Rosenheim/Kommunalwahl 2014

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Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl 2014 in Stadt und Landkreis Rosenheim

  • Kreistagswahl Rosenheim
  • Stadtratswahl Rosenheim
  • Stadtratswahl Kolbermoor


Protokolle von Aufstellungsversammlungen

AV`s vom 17.12.2013

AV vom 23.12.2013

Unsere Kandidaten für die Kreistagswahl Rosenheim

Kandidat zur Kreistagswahl Stadt/Gemeinde (optional)
Dr. Olaf Konstantin Krueger Oberaudorf
Andreas Stürzl Stephanskirchen
Bernhard Häusler Kolbermoor
Thomas G. Weigert Kolbermoor
Dr. Jorg Valentin Oberaudorf
Eno Noto Brannenburg

Unsere Kandidaten für die Stadtratswahl Rosenheim

Kandidat zur Stadtratswahl Stadtbezirk (optional)
Prof. Dr. Hartmut Ernst Rosenheim
Alois Florian Schneider Rosenheim
Imke Arbinger Rosenheim
Martin Kucich
Nadja Rünzgel
A. Hain
S. Hantusch, Abu
M. König
A. Kohut
A. Miesauer
N. Miesauer
P. Seelig
J. Eder
A. Treichel
S. Urichs

Unsere Kandidaten für die Stadtratswahl Kolbermoor

Kandidat zur Stadtratswahl Stadtbezirk (optional)
Thomas G. Weigert Kolbermoor
Bernhard Häusler Kolbermoor
Gabriel Häusler Kolbermoor

Geschäftsordnung

http://wiki.piratenpartei.de/Rosenheim/Kreisverband/AV_Kommunal_GO

Wahlordnung

http://wiki.piratenpartei.de/Rosenheim/Kreisverband/AV_Kommunal_WO

Allgemeines

Bei der Kommunalwahl 2014 (Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen) in Bayern werden die (Markt-)Gemeinde- und Stadräte, Kreistage sowie die (Ober-)Bürgermeister und Landräte (sofern nicht eine Wahl vor dem turnusgemäßen Wahltermin nötig wurde, z.B. durch Rücktritt) neu gewählt. Die Amtsperiode beträgt regulär 6 Jahre.

Wahltermin

Der Wahltermin ist am 16. März 2014.

Mandate in den "Kommunalparlamenten"

(Markt-)Gemeinderat & Stadtrat

Einwohner in der Gemeinde Anzahl der Sitze
Stadt Rosenheim 44
Stadt Kolbermoor 24
Gemeinde Oberaudorf 16

Kreistag

Einwohner im Landkreis Anzahl der Sitze
150.001 und mehr 70
Landkreis Rosenheim 70

Anzahl der Bewerber

Es können maximal so viele Bewerber aufgestellt werden wie Sitze im jeweiligen Gremium zu vergeben sind (Wahlvorschlag). Es können allerdings auch weniger Bewerber auf der Liste stehen bzw. können Bewerber auch doppelt oder dreifach gelistet sein (Vorkumulieren). Der Gesamtumfang der Liste darf aber die maximale Sitzzahl im Gremium nicht überschreiten.

Das bedeutet konkret für uns, dass wir z.B. auch zu Gemeinderatswahlen mit einem Bewerber antreten könnten, der dann dreimal auf der Liste steht. Wichtig ist nur, dass eine Aufstellungsversammlung aus mindestens 3 stimmberechtigten Piraten im Wahlkreis (= das jeweilige Gebiete der Kommunalgliederung) diese Bewerber wählt. Das Verfahren entspricht damit grundsätzlich der Systematik zur Kandidatenaufstellung bei der Bundestags- oder Landtagswahl. Die Bewerber auf der Liste müssen dabei keine Parteimitglieder sein (das könnte kommunal durchaus wichtig werden).

Besonderheit

Das bayerische Kommunalwahlrecht sieht die Möglichkeit der Listenverbindung vor, d.h. dass zwei oder mehr Parteien oder Wählergemeinschaften eine gemeinsame Liste für eine Wahl aufstellen können. Dies hat in der Vergangenheit in der Regel zu Vorteilen bei der Sitzverteilung geführt, da das bis 2008 verwendete Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt kleine Parteien tendenziell benachteiligt hat und eine Listenverbindung entsprechend wie eine größere Partei gewichtet wurde.

Mit der Umstellung auf das Sitzzuteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer zur Kommunalwahl 2014 entfällt dieser Vorteil. Eine Listenverbindung bringt also generell keinen Vorteil mehr bei der Sitzverteilung (kann sich aber im Einzelfall positiv auswirken, gegebenenfalls aber auch negativ, siehe Links weiter unten)

Stimmabgabe

Jeder wahlberechtigte Bürger besitzt so viele Stimmen wie das Kommunalgremium Sitze hat. In Gemeinden bis 3.000 Einwohner kann eine Verdoppelung der Stimmenzahl beschlossen werden. Der Wähler kann seine Stimmen frei verteilen und/oder eine Liste wählen. Allerdings darf einem einzelnen Bewerber maximal drei Stimmen gegeben werden. Wenn die Liste angekreuzt wird, werden die verbliebenen Stimmen auf die Bewerber aufgeteilt (es kann auch eine Liste gewählt werden und dennoch Stimmen an Bewerber anderer Listen gegeben werden), Doppelt- oder Dreifach-Listung wird entsprechend berücksichtigt und gewertet. Es können auch Kandidaten der Liste gestrichen werden, die dann keine Stimmen bei der Verteilung erhalten. Sollten alle Kandidaten der Liste bereits die maximale Stimmenanzahl bekommen haben, so verfallen die restlichen Stimmen des Wählers.

Die verlinkten Mandatsrechner helfen, einen Überblick für die Situation und die Berechnung der Sitze zu erhalten. Der verlinkte Artikel der SZ erklärt das Wahlrecht auch nochmal sehr ausführlich und verständlich.

(Ober-)Bürgermeister & Landrat

Es gelten analog die Bestimmungen wie für die Wahlen zum (Markt-)Gemeinderat, Stadtrat und Kreistag.

Wahlberechtigte

Aktiv

Aktiv wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis ihren Lebensschwerpunkt haben und nicht per Urteil vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Als Indikator für den Lebensschwerpunkt dient der Erstwohnsitz, dieser kann aber auch entsprechend abweichend belegt werden.

Passiv

Für ein Amt darf man sich bewerben wenn man wahlberechtigt ist, sich seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis aufhält und das passive Wahlrecht nicht aus juristischen Gründen verloren hat.

Indikator für den Aufenthalt im Wahlkreis ist wiederum der Erstwohnsitz, allerdings ist auch ein Zweitwohnsitz dafür ausreichend, man darf allerdings nur in einem Wahlkreis kandidieren.

Unterstützungsunterschriften

Grundsätzlich müssen neue Wahlvorschlagsträger (also nicht bereits im bestehenden Kommunalgremium vertretene Parteien oder Wählergruppen) für ihren Wahlvorschlag von Wahlberechtigten durch Unterschrift unterstützt werden.

Ausgenommen davon sind Parteien und Wählergruppen, die bei der letzten Landtags- oder Europawahl mindestens 5 Prozent der gültigen Stimmen in Bayern oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens 5 Prozent der gültigen Zweitstimmen in Bayern bekommen haben. Maßgeblich sind die Ergebnisse bis 3 Monate vor der Kommunalwahl

Auf gut deutsch: Sollten wir bei der Landtagswahl 2013 mindestens 5 Prozent der Stimmen oder bei der Bundestagswahl 2013 mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen in Bayern (!!) erhalten, so benötigen wir keinerlei Unterstützungsunterschriften!

Nachfolgend eine Aufstellung, wie viele nötig sind. Da die Unterschriften im Rathaus bzw. Landratsamt zu leisten sind, ist die Hürde trotz der relativ niedrigen Anzahl nicht zu verachten!

(Markt-)Gemeinderat & Stadtrat

Einwohner in der Gemeinde Unterstützungsunterschriften
Stadt Rosenheim 340
Stadt Kolbermoor 180
Gemeinde Oberaudorf 80

Kreistag

Einwohner im Landkreis Unterstützungsunterschriften
200.001 und mehr 470
Landkreis Rosenheim: 247.133 Einwohner (31.12.12, nach Volkszählung) 470

Links

Gesetze/Vorschriften

Sonstige Links zum Thema

Mandatsrechner

Roadmap

  • 17. Dez 2013: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Beginn der Unterschriften-Sammelfrist)
  • 03. Feb 2014: Frist für Einreichung von Wahlvorschlägen (siehe auch GLKrWG)
  • 16. Mär 2014: Wahltermin

Unterlagen

Unterlagen für Bewerber

  • Bescheinigung über Wählbarkeit (für Landrat/Kreistag/berufsmäßigem ersten Bürgermeister)
  • Bescheinigung Nichtvorliegen Ausschlussgründe (für Stadtrat/Gemeinderat/Oberbürgermeister/erster Bürgermeister; nur notwendig wenn kein Hauptwohnsitz in Kommune)
  • Bewerbererklärung (für Stadtrat/Gemeinderat/Oberbürgermeister/erster Bürgermeister)