Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 10 /Alu

Änderungsantrag NEU von Alu

KANN NUR ZUSAMMEN MIT ANTRAG S37 BESCHLOSSEN WERDEN

Bisherige Fassung Änderungsantrag Alu
(nix) 1. An die Stelle der Bezirksverbände treten in Niedersachsen die Regionalverbände. Die Regionalverbände sind damit die Bezirksverbände gemäss Bundessatzung. (Die anderen Absätze werden dann fortlaufend weitergezählt.)
1. Der Landesverband Piraten Niedersachsen gliedert sich in Orts-, Kreis/Stadt- und Regionsverbände, mit jeweils mindestens drei Mitgliedern. 2. Der Landesverband Piraten Niedersachsen gliedert sich in Orts-, Kreis/Stadt- und Regionalverbände, mit jeweils mindestens drei Mitgliedern. Regionalverbände können jedoch nur mit der Zustimmung des Landesvorstands (einstimmig) gegründet werden.
3. Die Satzungsentwürfe und Satzungsänderungen der Kreis- und Ortsverbände sollen vor ihrer Verabschiedung dem Landesvorstand zur Stellungnahme zugestellt werden. Sie erhalten ihre Gültigkeit mit der Beschlußfassung auf der Mitgliederversammlung des Kreis- bzw. Ortsverbandes. Die Satzung ist bei der Landesgeschäftsstelle zu hinterlegen. 4. Die Satzungsentwürfe und Satzungsänderungen der Unterverbände müssen dem Vorstand der nächsthöheren Gliederung und sollen dem Landesvorstand vor ihrer Verabschiedung zur Stellungnahme zugestellt werden. Sie erhalten ihre Gültigkeit grundsätzlich mit der Beschlußfassung auf der Mitgliederversammlung der Untergliederung. Die Satzung ist bei der Landesgeschäftsstelle zu hinterlegen.
4. Kreis- und Ortsverbände werden von den jeweils dort mit ihrem Wohnsitz ansässigen Mitgliedern gebildet. Bei mehreren Wohnsitzen kann das Mitglied zwischen den Gebietsverbänden der Wohnsitze wählen. Zur Gründung eines Ortsverbandes ist der Antrag von mindestens fünf und der Beschluß der Mehrheit der in der Gemeinde wohnenden Mitglieder erforderlich. Die Organisation der Gründungsversammlung erfolgt durch den Kreisvorstand. Dabei sind auf Verlangen der Mehrheit der Mitglieder aus den betroffenen Gemeinden mehrere Gemeinden zu einem Ortsverband zusammenzufassen. 5. Kreis- und Ortsverbände werden von den jeweils dort mit ihrem Wohnsitz ansässigen Mitgliedern gebildet. Bei mehreren Wohnsitzen kann das Mitglied zwischen den Gebietsverbänden der Wohnsitze wählen. Zur Gründung eines Ortsverbandes ist der Antrag von mindestens fünf und der Beschluß der Mehrheit der in der Gemeinde wohnenden Mitglieder erforderlich. Die Einberufung der Gründungsversammlung erfolgt durch den Vorstand der nächsthöheren Gliederung. Die Organisation der Gründungsversammlung erfolgt durch Mitglieder der zu gründenden Gliederung. Dabei sind auf Verlangen der Mehrheit der Mitglieder aus den betroffenen Gemeinden mehrere Gemeinden zu einem Ortsverband zusammenzufassen.
5. Der räumliche Tätigkeitsbereich der Gliederung soll sich mit der entsprechenden politischen Gliederung in Gemeinden, kreisfreien Städten, Landkreisen und Regionen decken. Regionsverbände sind Verbände im Gebiet einer regionalen Gebietskörperschaft. Sie ersetzen in ihrem Gebiet die Kreis- / Stadtverbände. Kreisverbände können sich auflösen und zu Regionalverbänden zusammenschließen. Über die Anerkennung entscheidet ein Landesparteitag. Kreisverbände in kreisfreien Städten können statt Kreisverband den Namen Stadtverband führen. Die Landesdelegiertenkonferenz kann auf Antrag der Mitgliederversammlungen der betroffenen Kreisverbände eine abweichende Regelung treffen. Der räumliche Tätigkeitsbereich der Ortsverbände deckt sich mit den Grenzen der jeweiligen (Samt-)Gemeinde. Die Kreisversammlung kann auf Antrag der Mitgliederversammlungen der betroffenen Ortsverbände eine abweichende Regelung treffen. 6. Regionale Treffen können nach freier Absprache der beteiligten Kreisverbände zur Regelung regionaler Angelegenheiten und zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch stattfinden. 6. Der räumliche Tätigkeitsbereich der Gliederung soll sich mit der entsprechenden politischen Gliederung in Gemeinden, kreisfreien Städten, Landkreisen decken. Regionalverbände sind Verbände die mehrere zusammengehörige Landkreise umschliessen. Sie sind eine eigenständige Ebene unter dem Landesverband und über dem Kreisverband. Kreisverbände in kreisfreien Städten können statt Kreisverband den Namen Stadtverband führen. Der räumliche Tätigkeitsbereich der Ortsverbände deckt sich mit den Grenzen der jeweiligen (Samt-)Gemeinde. Die Kreisversammlung kann auf Antrag der Mitgliederversammlungen der betroffenen Ortsverbände eine abweichende Regelung treffen. Regionale Treffen können nach freier Absprache der beteiligten Kreisverbände zur Regelung regionaler Angelegenheiten und zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch stattfinden.

Begründung

Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Struktur zwischen dem Landesverband und den Kreisverbänden einzuziehen, die den Landesvorstand entlastet und die die Entwicklung der Partei in den schwachen Regionen eigenverantwortlich steuert. Diese Struktur muss die breite Zustimmung (mind. 50%) der Mitglieder der zu schaffenden Region haben, ist also trotz top-down Struktur von unten gesteuert und legitimiert. Der Landesvorstand soll dafür sorgen, dass die Einteilung in die Regionen sinnvoll ist, d.h. keine weissen Flecken lässt und keine konzentrierten Verbände um Hochburgen herum zulässt. Dazu dient die einstimmige Zustimmungspflicht. Einzige Bedingung für die Bildung ist "zusammengehörig", was nicht notwendig geographisch zu verstehen ist, aber wahrscheinlich darauf hinausläuft. Damit wird dem neuen Vorstand die Möglichkeit gegeben, unvoreingenommen die Strukturierung zu koordinieren.

Die inzwischen überflüssige Spezialregelung für die Region Hannover wird durch eine allgemeine Regel ersetzt. Der Stammtisch wird durch die Aufnahme in den Absatz 6 zu einer Art vorläufigem Verband aufgewertet.

Um möglichst unkontrovers zu sein, habe ich nur die Regionen eingeführt, unter weitgehender Beibehaltung der alten Satzung, also ohne andere möglicherweise überholenswerte Passagen zu korrigieren, z.B. erscheint mir ein Verband mit drei Mitgliedern weitgehend witzlos. Die Grenze könnte von mir aus besser bei fünfzehn liegen. Ich hoffe aber, dass die Regel mit den 50% der Mitglieder, die zustimmen muss, die Gründung witzloser Verbände verhindert.