Geschäftsordnung

Die Fraktion der Freie Wähler Ennepe-Ruhr / Piratenpartei (FW-EN / PIRATEN) im Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises hat in ihrer Sitzung vom 21.06.2014 folgende Geschäftsordnung beschlossen:

§1 Zusammensetzung
(1) Die in den Kreistag auf der Liste der Freie Wähler Ennepe-Ruhr (FW-EN) und Piratenpartei (PIRATEN) gewählten Mandatsträger bilden für die Dauer der Wahlperiode die Fraktion  „Freie Wähler Ennepe-Ruhr / Piratenpartei (FW-EN / PIRATEN)“.
(2) Andere Mitglieder des Kreistages können in die Fraktion aufgenommen werden, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln aller Fraktionsmitglieder  durch entsprechenden Beschluss zustimmt.
(3) Die von der Fraktion benannten Sachkundigen Bürger, die in Ausschüssen teilnehmen, sind eingeschränkt stimmberechtigt. Sie können nur an Beschlüssen mitwirken, welche in  Zusammenhang mit ihrer Teilnahme in den Ausschüssen stehen.
(4) Mitglieder können jederzeit von der Fraktion ausgeschlossen werden, wenn ein mit Zweidrittelmehrheit gefasster Fraktionsbeschluss vorliegt.
(5) Durch Mehrheitsbeschluss der Fraktionsmitglieder können andere Mitglieder des Kreistages als Hospitanten in die Fraktionsarbeit einbezogen werden.


§2 Aufgaben der Fraktion und ihrer Mitglieder
(1) Die Fraktion berät und entscheidet über die kommunalpolitische Arbeit im Kreistag, in den Ausschüssen und sonstigen Gremien. Über Personal​ und Finanzangelegenheiten entscheidet die Fraktion autonom.
(2) Die Fraktion orientiert ihre kommunalpolitische Arbeit an freiheitlichen, demokratischen, sozialen und ökologischen Grundsätzen. Richtschnur für die Beschlüsse ist das zur Kommunalwahl aufgestellte Programm.
(3) Die Fraktionsmitglieder vertreten in den jeweiligen Gremien und in der Öffentlichkeit die Beschlüsse der Fraktion. Es besteht keine Fraktionsdisziplin.
(4) Es ist Aufgabe der Fraktion,
a) eine einheitliche Willensbildung der Mitglieder der Fraktion zu fördern und weitestgehend deutliche Mehrheiten zu vertreten,
b) die Bürger und die Mitglieder der Freien Wähler Ennepe-Ruhr und der Piratenpartei über ihre kommunalpolitischen Aktivitäten zu informieren,
c) eine aktive Verbindung zwischen Bürgern und dem Kreistag herzustellen.
(5) Die Fraktionsmitglieder sind für die eigenständige Bearbeitung, Recherche, Kontaktpflege und Initiative in den von ihnen gewählten Aufgabenbereichen zuständig.


§3 Anträge und Anfragen
(1) Alle dem Kreistag angehörenden Fraktionsmitglieder sind im Kreistag und seinen Ausschüssen antrags-​ und anfrageberechtigt.
(2) Anträge und Anfragen von Fraktionsmitgliedern an den Kreistag und seine Ausschüsse sind der Fraktion möglichst vor der Einbringung zur Kenntnis zu geben. Die Anträge sollen nach Möglichkeit vor der Einbringung in der Fraktion beraten werden.
(3) Diese Geschäftsordnung kann auf Antrag eines Fraktionsmitglieds von einer zwei Drittel Mehrheit der Fraktionsversammlung geändert werden. Änderungsanträge sind schriftlich einzureichen.


§4 Öffentlichkeitsarbeit
(1) Es ist die Aufgabe der Fraktion, die Öffentlichkeit und insbesondere Mitglieder der Freien Wähler Ennepe-Ruhr und der Piratenpartei, interessierte Verbände, Institutionen und Einzelpersonen über ihre kommunalpolitischen Ziele und Aktivitäten zu informieren. Die Fraktion betreibt dazu Öffentlichkeitsarbeit.
(2) Namens der Fraktion können öffentliche Erklärungen nur abgegeben werden, wenn die Erklärung der inhaltlichen Beschlusslage entspricht. Schriftliche Presseerklärungen erfolgen in Absprache mit dem/der Fraktionsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.


§5 Interfraktionelle Zusammenarbeit
(1) Ob und wie für bestimmte Angelegenheiten hinsichtlich eines gemeinsamen Vorgehens in Kreistag und Ausschüssen mit anderen Fraktionen oder Einzelvertreterinnen Kontakt aufzunehmen ist, entscheidet die Fraktion.
(2) Absprachen mit anderen Fraktionen und Erklärungen gegenüber anderen Fraktionen können vom Fraktionsvorstand abgegeben werden. Sie sind dabei an die Beschlüsse der Fraktion gebunden.


§6 Organe
Die Organe der Fraktion sind der Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden, sowie die Fraktionsversammlung.


§7 Die Fraktionsversammlung
(1) Die der Fraktion angehörigen Kreistagsmitglieder sind zur Teilnahme an den Fraktionssitzungen verpflichtet. Wer an den Fraktionssitzungen nicht  teilnehmen kann, zeigt dies frühzeitig an.
(2) Weitere Fraktionsmitglieder gemäß §1 Abs. 3 dieser Geschäftsordnung sollten an den Sitzungen teilnehmen, sofern für ihren Aufgabenbereich relevante Punkte zur Befassung anstehen.
(3) Mit beratender Stimme nehmen ggf. Referenten und Sachverständige teil.
(4) Die Fraktionsversammlung bestimmt die Grundlinien der Fraktionspolitik und entscheidet über alle anstehenden Einzelfragen. Sie wählt den Fraktionsvorstand und entscheidet über die Besetzung von Ausschüssen, Kuratorien, Aufsichtsräten usw.
(5) Die Fraktionsversammlung wird durch ein Mitglied des Vorstand einberufen. Der Vorstand schlägt eine Tagesordnung vor. Die Fraktion tagt mindestens vor jeder Sitzung des Kreistages; Ausschusssitzungen werden möglichst gebündelt vorberaten.
(6) Auf Antrag eines Drittels der Fraktionsmitglieder ist umgehend eine Fraktionssitzung unter Angabe der Beratungspunkte einzuberufen.
(7) Die Einladung zu den Fraktionssitzungen erfolgt in der Regel elektronisch (per E-​Mail), in dringenden Fällen fernmündlich. Zu den Fraktionssitzungen werden alle Fraktionsmitglieder eingeladen.
(8) An den Fraktionssitzungen nehmen alle Fraktionsmitglieder und Mitglieder der Freien Wähler Ennepe-Ruhr und Piratenpartei teil, alle Anwesenden haben Rederecht. Stehen Angelegenheiten zur Beratung an, die Gegenstand einer nicht öffentlichen Kreistags- oder Ausschusssitzung waren oder sein werden, so haben die nicht zur Teilnahme an solchen nicht öffentlichen Sitzungen Berechtigten den Sitzungsraum zu verlassen. Auf Mehrheitsbeschluss sind Fraktionssitzungen öffentlich.
(9) Die Fraktion ist beschlussfähig, wenn die Einladung spätestens 48 Stunden vor der Sitzung erfolgt. Kann diese Ladungsfrist nicht eingehalten werden ist sie beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Fraktionsmitglieder anwesend sind. Sie gilt als beschlussfähig, solange die Beschlussfähigkeit nicht angezweifelt wird.
(10) Beschlüsse erfolgen in offener Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Bei internen Personalangelegenheiten wird auf Antrag geheim abgestimmt.
(11) Über jede Fraktionssitzung ist ein Sitzungsprotokoll zu verfassen. Das Protokoll ist der Fraktion vor der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen und danach in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Nicht öffentliche Protokollteile sind nur dem potentiellen Teilnehmerkreis einer nicht öffentlichen Fraktionssitzung zuzuleiten.


§8 Fraktionsvorstand
(1) Zur Koordination ihrer Arbeit wählt die Fraktion aus dem Kreis ihrer Kreistagsmitglieder einen Fraktionsvorstand. Er ist mit einfacher Mehrheit abwählbar, wobei zwischen dem Antrag auf Abwahl und der Sitzung der Fraktion eine Frist von mindestens zwei Werktagen zu liegen hat. Der Fraktionsvorstand muss schriftlich über einen Antrag zu einer Abwahl informiert werden.
(2) Dem Fraktionsvorstand gehören zwei Personen an, der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende.
(3) Der Fraktionsvorstand beruft die Fraktionssitzungen ein, bereitet die Tagesordnung vor, leitet die Fraktionsversammlung und vertritt die Fraktion.
(4) Aufgabe des Fraktionsvorstands ist es, den Überblick über lang​ und kurzfristig zu bearbeitende Politikfelder zu gewährleisten.


§9 Finanzen
(1) Über die Verwendung der Zuwendungen an die Fraktion entscheidet die Fraktion.
(2) Der Fraktionsvorstand führt die Kassengeschäfte. Er ist der Kreistagsfraktion gegenüber rechenschaftspflichtig. 
(3) Zwei von der Fraktion gewählte Rechnungsprüfer prüfen jährlich Einnahmen und Ausgaben und berichten darüber der Fraktion.


§10 Annahme und Änderung dieser Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung tritt nach Beschlussfassung durch die Ratsfraktion in Kraft. Dies gilt auch für Änderungen der Geschäftsordnung.


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Gerd Peters                                          Chris J. Demmer
(Fraktionsvorsitzender)                         (stellv. Fraktionsvorsitzender)