Hier soll ein Vorschlag für eine Geschäftsordnung des Piratenbüros erarbeitet werden. Grundlage ist eine GO aus dem Kreis Mettmann. Änderungen sollen kenntlich gemacht werden, durch z.B. "Durchstreichen statt Löschen".
ToDo, Diskusion & Vorschläge:
- mein Vorschlag für den EN ist, 2 Büropiraten, 1 Finanzpirat, 1 Pressepirat und einen Technick Pirat zu Wählen. Büropiraten sind alle nur mit unterschiedlichen Aufgabengebieten, die ab §13 erläutert werden.
- Bezüglich der GO würde ich vorschlagen einiges zu Ändern:
- §9 Nr : 8 Rechenschaftspflicht nur auf das Ende eines Jaheres zu begrenzen. Mit der Info an den NRW Vorstand.
- §13 Verwaltungspirat brauchen wir nicht.!! oder ? Doch weil, er z.B. der jenige ist der zu Versammlungen einlädt und z.B. die Infomails verteilt.
- §16 Technikpirat sollte auch für die Pflege der Internet Seiten-Auftrits in Ennepe-Ruhr-Kreis zuständig sein. Einer für alle ?
Vorschlag zur GO des Piratenbüro Ennepe-Ruhr-Kreis
==Geschäftsordnung des Piratenbüro Kreis Ennepe-Ruhr-Kreis ?==
=== Abschnitt I: Gültigkeit ===
§1 Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen für den Ennepe-Ruhr-Kreis.
§2 Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreis mit Zweidrittelmehrheit angenommen und geändert werden. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der abgegebenen Nein-Stimmen.
§3 Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme sowie Änderung mit einer Frist von 5 Tagen im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreis und per E-Mail allen Mitgliedern öffentlich bekannt zu machen.
§4 Diese Geschäftsordnung kann durch die Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreis mit einfacher Mehrheit außer Kraft gesetzt werden.
§5 Diese Geschäftsordnung und somit das Piratenbüro tritt automatisch außer Kraft, wenn keine Büropiraten mehr für das Piratenbüro tätig sind.
=== Abschnitt II: Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros ===
§6 Aufgabe des Piratenbüro
Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben
- 1. zur Mitgliederverwaltung,
- 2. in finanziellen Angelegenheiten und
- 3. als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit.
§7 Rechte des Piratenbüros
Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der ihm übertragenen Aufgaben zu beantragen. Hierunter fallen:
- 1. Sachkosten;
- 2. Fahrtkostenerstattungen.
§8 Handlungsvollmacht
Das Piratenbüro handelt nur
- 1. auf Anweisung des Landesvorstandes NRW und von ihm beauftragten Piraten;
- 2. auf Anweisung der Mitglieder des Ennepe-Ruhr-Kreis;
- 3. aufgrund der ihm in dieser Geschäftsordnung auferlegten Aufgaben und Rechte.
=== Abschnitt III: Büropiraten ===
§9 Definition der Büropiraten
(1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach betraut sind, heißen ''Büropirat''.
(2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
(3) Jeder Büropirat muss ein volljähriges und geschäftsfähiges Mitglied des Landesverband NRW der Piratenpartei Deutschland sein.
(4) Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl auf der Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreis vergeben und durch den Landesvorstand NRW bestätigt.
(5) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand NRW unterstellt.
(6) Der Landesvorstand NRW ist
- 1. gegenüber den Büropiraten weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung NRW festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes NRW berührt.
- 2. berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.
(7) Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber
- 1. der Mitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreis;
- 2. dem Landesvorstand NRW.
(8) Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch
- 1. die Veröffentlichung eines schriftlichen Quartalsberichts
- a) im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreis,
- b) der NRW-Ennepe-Ruhr-Kreis-Mailingliste des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland und
- c) per E-Mail gegenüber dem Landesvorstand NRW,
- 2. sowie die Veröffentlichung eines schriftlichen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit
- a) im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreis,
- b) der NRW-Ennepe-Ruhr-Kreis-Mailingliste des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland,
- c) per E-Mail gegenüber dem Landesvorstand NRW,
- d) auf der Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreis bei regulärer Beendigung der Amtszeit nach §11 Absatz 1 Satz 1.
§10 Wahl des/der Büropiraten
(1) Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
(2) Gewählt wird in geheimer Akzeptanzwahl.
(3) Gewählt ist wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint. Wenn mehr Kandidaten gewählt wurden als von der Kreismitgliederversammlung festgelegt, werden die Büropiraten mit den Kandidaten mit der höchsten Zustimmung besetzt.
(4) Kein Büropirat darf bei seiner Wahl ein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung innehaben.
(5) Kein Büropirat darf bei seiner Wahl ein politisches Mandat innehaben.
(6) Eine Mitgliederversammlung zur Wahl der Büropiraten ist einzuberufen, wenn
- 1. die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können oder
- 2. das Amt der Büropiraten nach §11 beendet ist.
(7) Die Kreismitgliederversammlung kann vor der Wahl der Büropiraten Vorgaben beziehungsweise Einschränkungen für die Aufgaben der einzelnen zu wählenden Büropiraten festlegen. Diese Vorgaben umfassen
- 1. Regionalen Zuständigkeiten;
- 2. Aufteilung der Funktionen nach Abschnitt IV: Funktionen der Büropiraten;
- 3. Vertreterregelungen;
- 4. die maximale Anzahl von Büropiraten.
(8) Die gewählten Büropiraten können sich selbst Vorgaben beziehungsweise Beschränkungen geben, die über die nach Absatz 7 festgelegten Vorgaben hinausgehen.
(9) Die gewählte Aufteilung der Aufgaben nach Absatz 7 und 8 ist mit einer Frist von 5 Tagen auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreis im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland zu veröffentlichen.
§11 Ende der Amtszeit
(1) Das Amt der Büropiraten endet
- 1. nach 12 Monaten auf der Kreismitgliederversammlung zur Büropiraten Wahl, nach der Wahl der Büropiraten;
- 2. durch Amtsverzicht;
- 3. durch einen Widerspruch zu den in §12 festgelegten Bedingungen;
- 4. durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes;
- 5. vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einer Kreismitgliederversammlung oder
- 6. mit Auflösung des Piratenbüros
§12 Datenschutz
(1) Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung der Piratenpartei Deutschland
- 1. des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen
- 2. oder einer höheren Parteigliederung,
sofern noch nicht vorhanden, unterzeichnen, an den vorgeschriebenen Belehrungen teilnehmen und sich entsprechend dieser und der geltenden Gesetze datenschutzkonform verhalten.
=== Abschnitt IV: Funktionen der Büropiraten ===
§13 Verwaltungspirat
(1) Jeder Büropirat, der mit der Betreuung der Mitglieder betraut ist, heißt ''Verwaltungspirat''.
(2) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitgliederdaten des Ennepe-Ruhr-Kreis einzusehen.
(3) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder der Ennepe-Ruhr-Kreis
- 1. zu Mitgliederversammlungen innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreis einzuladen,
- 2. über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren und
- 3. zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.
(4) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Ennepe-Ruhr-Kreis in Textform (nach §126b BGB) zu kontaktieren.
(5) Jeder Verwaltungspirat hat die Aufgabe
- 1. bei Mitgliederversammlungen innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreis die Akkreditierung durchzuführen,
- 2. datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,
- 3. den Termin für die Mitgliederversammlung zur Wahl der Büropiraten innerhalb des Zeitraums von 21 Tagen vor und 7 Tagen nach dem regulären Ende der Amtszeit festzulegen,
- 4. mindestens
2221 Tage vor einer Mitgliederversammlung ohne Personenwahl einzuladen und - 5. mindestens
4328 Tage vor einer Mitgliederversammlung mit Personenwahl einzuladen.
§14 Finanzpirat
(1) Jeder Büropirat, der mit der Erledigung der lokalen, finanziellen Angelegenheiten betraut ist, heißt ''Finanzpirat'' und ist Ansprechpartner für Piraten und Gruppierungen des Ennepe-Ruhr-Kreis in allen Finanzangelegenheiten
(2) Jeder Finanzpirat hat die Aufgabe finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung des Landesschatzmeisters zu erledigen.
(3) Jeder Finanzpirat nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben im Ennepe-Ruhr-Kreis entgegen und übermittelt diese dem Landesschatzmeister.
(4) Jeder Finanzpirat darf Ausgaben genehmigen sofern
- 1. dies in der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist,
- 2. er vom Landesschatzmeister NRW hierzu legitimiert wurde,
- 3. die Ausgabe 20,00 € nicht überschreitet und
- 4. die Ausgabe vom virtuellen Kreisverbandskonto Ennepe-Ruhr-Kreis werden soll.
§15 Pressepirat
(1) Jeder Büropirat, der mit der Betreuung der Presse betraut ist, heißt ''Pressepirat''.
(2) Jeder Pressepirat hat die Aufgabe Pressemitteilungen zu veröffentlichen.
(3) Jeder Pressepirat hat das Recht Pressemitteilungen von höheren Parteigliederungen zu veröffentlichen.
(4) Jeder Pressepirat hat die Aufgabe Presseanfragen entgegenzunehmen und an einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.
(5) Jede Pressemitteilung sollte grundsätzlich vor Veröffentlichung von mindestens zwei weiteren Piraten gegengelesen werden. Die Pressepiraten dürfen
- 1. Rechtschreibfehler korrigieren und
- 2. Pressemitteilungen mit inhaltlichen Fehlern unter schriftlicher Angabe der Gründe zurückweisen.
§16 Technikpirat
(1) Jeder Büropirat, der mit der Betreuung von Computer gestützten Diensten betraut ist heißt "Technikpirat"
(2) Jeder Technikpirat hat die Aufgabe die Mitglieder des Kreise Mettmann bei der Einrichtung von Computer gestützten Diensten die im Namen der Piratenpartei Ennepe-Ruhr-Kreis und dessen Untergruppierungen betrieben werden zu unterstützen.
(3) Jeder Technikpirat hat das Recht, die im Namen der Piraten Ennepe-Ruhr-Kreis und dessen Untergruppierungen geführten Computer gestützten Diensten zu verwalten.