Antrag auf Änderung der Satzung des KV Ennepe-Ruhr

Zusammensetzung des Vorstandes

Antragstext:

Der erste Absatz des §6 Kreisvorstand wird wie folgt geändert:

Vorher

"(1) Der Kreisvorstand besteht aus:
a) einem Vorsitzenden,
b) einem 2. Vorsitzenden,
c) einem Schatzmeister,
d) einem Pressesprecher,
e) einen oder einer ungeraden Anzahl an Beisitzern."

Nachher

"(1) Der Kreisvorstand besteht aus
a) dem Vorsitzenden,
b) dem 2. Vorsitzenden und
c) dem Schatzmeister.
Außerdem kann der Vorstand um eine gerade Anzahl Beisitzer ergänzt werden."

Begründung: 

Das Parteiengesetz schreibt lediglich eine Mindestgröße von drei Mitgliedern für den Vorstand von Parteien und deren Untergliederungen vor.
Durch das Vorstandsamt des Pressesprechers in unserer Satzung schreiben wir uns ein viertes Vorstandamt vor, was einen Vorstand von mindestens fünf Mitgliedern nötig macht.
Die Festlegung der Funktion Pressesprecher als Vorstandsamt verhindert, dass andere Vorstandsmitglieder im Bedarfsfall diese Rolle übernehmen können. Ganz ausgeschlossen ist es aktuell, die Aufgabe einem anderen Parteimitglied zu übertragen, das nicht dem Vorstand angehört.
Um die Handlungsfähigkeit insbesondere in der Pressearbeit leichter gewährleisten zu können, ist es deshalb sinnvoll das Amt des Pressesprechers von der Notwendigkeit der Vorstandsmitgliedschaft zu trennen.
Dies bietet allen Mitgliedern, die Interesse haben dieses Amt zu übernehmen, dies zu tun und ein Wechsel kann ohne Kreisparteitag erfolgen.