Hier soll ein Vorschlag für eine Geschäftsordnung des Piratenbüros erarbeitet werden. Grundlage ist eine GO aus dem Kreis Mettmann. Änderungen sollen kenntlich gemacht werden, durch z.B. "Durchstreichen statt Löschen".

ToDo, Diskusion & Vorschläge: 

Vorschlag zur GO des Piratenbüro Ennepe-Ruhr-Kreis

==Geschäftsordnung des Piratenbüro Kreis Ennepe-Ruhr-Kreis ?==
=== Abschnitt I: Gültigkeit ===
§1 Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen für den Ennepe-Ruhr-Kreis.
§2 Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreis mit Zweidrittelmehrheit angenommen und geändert werden. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der abgegebenen Nein-Stimmen.
§3 Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme sowie Änderung mit einer Frist von 5 Tagen im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreis und per E-Mail allen Mitgliedern öffentlich bekannt zu machen.
§4 Diese Geschäftsordnung kann durch die Kreismitgliederversammlung des  Ennepe-Ruhr-Kreis mit einfacher Mehrheit außer Kraft gesetzt werden.
§5 Diese Geschäftsordnung und somit das Piratenbüro tritt automatisch außer Kraft, wenn keine Büropiraten mehr für das Piratenbüro tätig sind.

=== Abschnitt II: Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros ===
§6 Aufgabe des Piratenbüro
Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben
§7 Rechte des Piratenbüros
Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der ihm übertragenen Aufgaben zu beantragen. Hierunter fallen:
§8  Handlungsvollmacht
Das Piratenbüro handelt nur 
=== Abschnitt III: Büropiraten ===
§9 Definition der Büropiraten
(1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach betraut sind, heißen ''Büropirat''.
(2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
(3) Jeder Büropirat muss ein volljähriges und geschäftsfähiges Mitglied des Landesverband NRW der Piratenpartei Deutschland sein.
(4) Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl auf der Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreis vergeben und durch den Landesvorstand NRW bestätigt.
(5) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand NRW unterstellt.
(6) Der Landesvorstand NRW ist
(7) Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber
(8) Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch 
§10 Wahl des/der Büropiraten
(1) Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
(2) Gewählt wird in geheimer Akzeptanzwahl.
(3) Gewählt ist wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich  vereint. Wenn mehr Kandidaten gewählt wurden als von der Kreismitgliederversammlung festgelegt, werden die Büropiraten mit den Kandidaten mit der höchsten Zustimmung besetzt.
(4) Kein Büropirat darf bei seiner Wahl ein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung innehaben.
(5) Kein Büropirat darf bei seiner Wahl ein politisches Mandat innehaben.
(6) Eine Mitgliederversammlung zur Wahl der Büropiraten ist einzuberufen, wenn
(7) Die Kreismitgliederversammlung kann vor der Wahl der Büropiraten Vorgaben beziehungsweise Einschränkungen für die Aufgaben der einzelnen zu wählenden Büropiraten festlegen. Diese Vorgaben umfassen
(8) Die gewählten Büropiraten können sich selbst Vorgaben beziehungsweise Beschränkungen geben, die über die nach Absatz 7 festgelegten Vorgaben hinausgehen.
(9) Die gewählte Aufteilung der Aufgaben nach Absatz 7 und 8 ist mit einer Frist von 5 Tagen auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreis im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland zu veröffentlichen.

§11 Ende der Amtszeit
(1) Das Amt der Büropiraten endet
§12 Datenschutz
(1) Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung der Piratenpartei Deutschland
sofern  noch nicht vorhanden, unterzeichnen, an den vorgeschriebenen  Belehrungen teilnehmen und sich entsprechend dieser und der geltenden  Gesetze datenschutzkonform verhalten.

=== Abschnitt IV: Funktionen der Büropiraten ===
§13 Verwaltungspirat 
(1) Jeder Büropirat, der mit der Betreuung der Mitglieder betraut ist, heißt ''Verwaltungspirat''.
(2) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitgliederdaten des Ennepe-Ruhr-Kreis einzusehen.
(3) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder der Ennepe-Ruhr-Kreis
(4) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Ennepe-Ruhr-Kreis in Textform (nach §126b BGB) zu kontaktieren.
(5) Jeder Verwaltungspirat hat die Aufgabe
§14 Finanzpirat
(1) Jeder Büropirat, der mit der Erledigung der lokalen, finanziellen Angelegenheiten betraut ist, heißt ''Finanzpirat'' und ist Ansprechpartner für Piraten und Gruppierungen des Ennepe-Ruhr-Kreis in allen Finanzangelegenheiten
(2) Jeder Finanzpirat hat die Aufgabe finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung des Landesschatzmeisters zu erledigen.
(3) Jeder Finanzpirat nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben im Ennepe-Ruhr-Kreis entgegen und übermittelt diese dem Landesschatzmeister.
(4) Jeder Finanzpirat darf Ausgaben genehmigen sofern
§15 Pressepirat
(1) Jeder Büropirat, der mit der Betreuung der Presse betraut ist, heißt ''Pressepirat''.
(2) Jeder Pressepirat hat die Aufgabe Pressemitteilungen zu veröffentlichen.
(3) Jeder Pressepirat hat das Recht Pressemitteilungen von höheren Parteigliederungen zu veröffentlichen.
(4) Jeder Pressepirat hat die Aufgabe Presseanfragen entgegenzunehmen und an einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.
(5) Jede Pressemitteilung sollte grundsätzlich vor Veröffentlichung von mindestens zwei weiteren Piraten gegengelesen werden. Die Pressepiraten dürfen
§16 Technikpirat
(1) Jeder Büropirat, der mit der Betreuung von Computer gestützten Diensten betraut ist heißt "Technikpirat"
(2) Jeder Technikpirat hat die Aufgabe die Mitglieder des Kreise Mettmann bei der Einrichtung von Computer gestützten Diensten die im Namen der Piratenpartei Ennepe-Ruhr-Kreis und dessen Untergruppierungen betrieben werden zu unterstützen.
(3) Jeder Technikpirat hat das Recht, die im Namen der Piraten Ennepe-Ruhr-Kreis und dessen Untergruppierungen geführten Computer gestützten Diensten zu verwalten.