Pressemitteilung (FRAKTION) Beschluss Katzenschutzverordnung
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Katzen im Ennepe-Ruhr-Kreis künftig besser geschützt
Die im April durch die Fraktion Freie Wähler / Piraten beantragte Katzenschutzverordnung wurde heute mit großer Mehrheit im Kreistag beschlossen.
Die Prüfung der Verwaltung hatte ergeben, dass im gesamten Kreisgebiet Handlungsbedarf besteht. In Zusammenarbeit mit zahlreichen Tierheimen, Tierschützern und Katzenschutzvereinen des Kreises wurde deshalb eine Verordnung erarbeitet.
Kreistagsmitglied Jörg Müller ist sich sicher: "Die neue Verordnung schafft Rechtssicherheit für Tierschützer und hilft wild lebende Katzenpopulationen zu begrenzen."
Bisher musste bei Auffinden freilaufender, nicht kastrierter Katzen zunächst davon ausgegangen werden, dass es einen Besitzer gibt. Die Verordnung ermöglicht jetzt, trotzdem tätig zu werden. Ab 2017 müssen nämlich alle Freigänger registriert und kastriert sein. Wenn dann eine Katze ohne Kennzeichnung aufgefunden wird, kann man sie sofort kastrieren. Die Kosten übernimmt dann der Kreis. Genau diese Handlungsfähigkeit hatten Katzenvereine und Veterinäre bisher nicht.
Für Halter besteht ausreichend Zeit. Erst ab dem neuen Jahr tritt die Verordnung in Kraft. Dann sollten nicht gechipte oder kastrierte Katzen beim Tierarzt gewesen sein. Die neuen Regeln betreffen natürlich nur Tiere mit Ausgang. Die dadurch erzielte Eindämmung der Populationen hat auch Vorteile für Katzenhalter. Freigänger-Katzen kommen weniger in Kontakt mit erkrankten Tieren und erkranken selbst seltener. Außerdem werden Kleintier- und Vogelarten, die bisher von wilden Katzen bejagt wurden, besser geschützt.
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Pressemitteilung
Kreisausschuss hat Katzenschutzverordnung nicht verstanden
Die im Kreisausschuss geäußerten Zweifel zeigen deutlich, dass die Wirkweise der Verordnung von den Kritikern nicht verstanden wurde. Sie fokusieren auf den Zwang zu Kastration und Registrierung. Dabei rücken sie angebliche Probleme der Katzenbesitzer in den Vordergrund und damit auf die Katzen, die von Menschen betreut werden. Die Verordnung versucht jedoch ein anderes Problem zu lösen: Ziel sind die Vermeidung von Leid für Katzen ohne Besitzer und Rechtssicherheit für den Tierschutz.
Dazu erklärt Kreistagsmitglied Jörg Müller von den Piraten: "Bisher muss bei Auffinden solcher Katzen zunächst davon ausgegangen werden, dass es einen Besitzer gibt, der dann ermittelt werden muss und in dessen Rechte man nicht eingreifen darf. Dieses Recht zum unmittelbaren Eingriff wird durch die Verordnung verwirklicht. Dazu muss sie von Katzenbesitzern die Kastration und die Registrierung fordern. Denn, wenn dann eine Katze ohne Kennzeichnung aufgefunden wird, kann man sie sofort kastrieren und registrieren. Die Kosten trägt dann der Kreis!"
Die dadurch erzielte Eindämmung der Wildkatzen-Population hätte letztlich auch Vorteile Freigänger-Katzen. Diese würden dadurch weniger Kontakt mit erkrankten wilden Katzen haben und selbst seltener erkranken.
Müller ergänzt: "Eingefangene und kastrierte Katzen werden anschließend wieder freigelassen und können gegebenenfalls zu ihren Besitzern zurückkehren. Die Verordnung enthält keinen Zwang zur Kontrolle und übt somit keinen Druck auf Besitzer von Katzen aus. Sie schafft einen Handlungsrahmen und Rechtssicherheit für die Handelnden im Tierschutz."
Aufgrund eines Prüfauftrages der Fraktion Freie Wähler / Piraten wurde die geplante Verordnung von der Verwaltung vorgeschlagen.
Die Prüfung hatte ergeben, dass im gesamten Kreisgebiet Handlungsbedarf besteht. Es stellt sich die Frage, ob die anderen Fraktionen den beschriebenen Wirkmechanismus nicht verstanden haben oder aus politischen Gründen nicht verstehen wollen.
Die Kreisverwaltung fasst in ihrem Bericht zum Prüfauftrag der Fraktion zusammen: "[...], dass bereits aktuell eine problematische Gesundheitslage in der verwilderten Katzenpopulation existiert. Nur durch die derzeit freiwillige Arbeit der Tierschutzvereine wird die Zahl der erkrankten Tiere begrenzt. Trotz dieser ehrenamtlichen Leistung ist eine Gesundheitsgefährdung für die gesamte Population zu erkennen. Der Schutz der verwilderten Population dient letztendlich auch dem Gesundheitsschutz von Freigängerkatzen privater Tierhalter."[1]
[1] https://sessionnet.krz.de/en-kreis/bi/vo0050.asp?__kvonr=592&voselect=463
alte PM:
Die Fraktion von Freien Wählern und Piraten im Kreistag hat die Einführung einer Katzenschutzverordnung mit Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen im EN-Kreis beantragt. Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei freilaufenden, domestizierten Katzen nicht auf natürliche Weise. Unkastrierte Katzen können sich zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Das ist auch im Ennepe-Ruhr-Kreis ein Problem. Größere wild lebende Katzenpopulationen erhöhen die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten und damit von kranken und leidenden Tieren erheblich. Gesundheitliche Gefahren für Menschen und andere Tiere sind nicht ausgeschlossen.
Die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen stellt einen Lösungsweg für das Problem dar. Sie nimmt neben dem Kreis auch die Halter in die Verantwortung. Mit einem steigenden Anteil sterilisierter Katzen und Kater an der Gesamtpopulation sinkt die Menge des unerwünschten und nicht vermittelbaren Nachwuchses. Die Kennzeichnung und Registrierung dienen der Identifizierung der Tiere. So kann eine entlaufene und aufgefundene Katze auch schnell und einfach wieder ihrem Besitzer zugeführt werden. Dies führt dauerhaft zu einer Entlastung der örtlichen Tierheime, die schon heute an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.
Bei der Planung und Umsetzung der Katzenschutzverordnung soll die Veterinärbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises eng mit örtlichen Tierschutzorganisationen zusammenarbeiten.