Ich habe mir schon fleißig Notizen gemacht, aber da die Redezeit pro Frage 4 Minuten beträgt kann ich noch Anregungen gebrauchen. Grade für die letzte Frage.
Und wer bitte hat das Pad einfach gelöscht? Das ist das letzte!
These:
Wir stellen das mal in Frage - Wahlprogramm die Priaten 2013 In dem Wahlprogramm der Piraten wird ebenfalls festgestellt, dass prekäre Arbeitsverhältnisse in einem nicht mehr vertretbarem Rahmen zugenommen haben und missbräuchich genutzt werden. So sollen Leiharbeiter maximal für 6 Monate überlassen werden können. Die Piraten sehen die Notwendigkeit eines Mindestlohns. Eine Expertenkommisson soll in regelmäßigen Abständen tagend, den Mindestlohn festlegen, der dann gesetzlich festgelgte bzw. verändert werden soll.
Frage:
Frau Maja Tiegs, in dem Wahlprogramm der Piraten ist kein Mindestlohn mit einem konkreten Betrag pro Stunde ausgewiesen. Warum ist man im Wahlgramm hier so unkonkret? Hat man Angst vor Vergleichbarkeit, oder will man flexibel sein?
Antwort:
"Die Piratenpartei legte am Samstagabend auf ihrem Bundesparteitag in Neumarkt eine konkrete Vorgabe für die Höhe des gesetzlichen Bruttomindestlohns fest. Es handelt sich um einen variablen Wert, der an den Vorjahresdurchschnittsarbeitslohn in Deutschland gekoppelt ist; aktuell läge er bei 9,02 € für unbefristete und 9,77 € für befristete Arbeitsverhältnisse. In Ihre These steht bereits, dass eine regelmäßig tagende Expertenkommission den Mindetstlohn festlegen soll, was bereits Ihre Frage nach der Flexibilität beantwortet"
Mittelfristig möchten wir eine Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen als Alternative zu Hartz IV anstoßen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde einen Mindestlohn überflüssig machen. Auch wenn einige Parteien dies als Unsinn oder nicht durchführbar halten, soll erwähnt sein, dass unter anderen auch der ehemahlige Sächsische Ministerpräsident und Wirtschaftsprofessor Biedenkopf sich schon vor Jahren Gedanken zu diesem Thema gemacht hat. Der steht gewiss nicht im Verdacht, den Piraten nahezustehen oder ein wirtschaftspolitischer Spinner zu sein. Dies darf jedoch nicht als Einzelforderung gesehen werden, sondern bedarf unfangreicher Veränderungen in der Steuer- und Sozialgesetzgebung und macht nur in Verbindung mit diesen Sinn. Allerdings führen solche Veränderungen auch zu einer massiven Verschlankung des personellen Staatsapparates mit erheblichen finaziellen Einsparungen, die den Bürgern zu Gute kommen und eine sichere finanzielle Basis für jeden schaffen. Dies alles führt zu einem gerechterem und würdevollelerm Leben jedes Einzelnen.
These
Wir stellen das mal in Frage - Wahlprogramm die Priaten 2013
"Das existierende Ehegattensplitting passt nicht in unser Familienbild, da es auch kinderlose Ehen
finanziell fördert und ist sukzessive abzuschaffen."
"Die Piratenpartei fordert eine Reform der Einkommensteuer durch ein allgemein verständliches
Steuersystem, das ohne Ausnahmen auskommt und für alle Einkommensarten gilt.
Diese große Reform umfasst:
…personenbezogener Grundfreibetrag für alle statt unzeitgemäßem Ehegattensplitting."
Frage:
Frau Tiegs, im Grundgesetzt Deutschlands steht unter:
Art 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Wenn nach dem Wahlprogramm der Piraten das klassische Familiebild nicht der
Lebenswirklichkeit der Deutschen entspricht, müßte dann das Grundgesetzt an
dieser Stelle nicht geändert werden?
Antwort:
Grundsätzlich sollten alle gemeinschaftlichen Lebensentwürfe steuerlich gleichbehandelt werden.
Eine Grundgesetzänderung ist dazu in keinster Weise notwendig! Sowohl Ehe, als auch Familie bleiben weiterhin unbedingt schützenswert. Wir Piraten möchten lediglich die am klassischen, verengten Familienbild orientierten gesetzlichen Regelungen der Lebensrealität von heute anpassen. Familie bedeutet heute auch Menschen, die in besonderer Weise füreinander einstehen und nicht mehr nur "Mutter, Vater, Kind" und reine Blutsverwandschaft". Ehe bedeutet eine Partnerschaft ungeachtet der sexuellen Ausrichtung. Diese Formen von Zusammenleben, in denen Verantwortung füreinander übernommen werden sind ebenso schützenswert und dürfen nicht gegenüber traditionell oder religiös begründeten Lebensmodellen benachteiligt werden.
Dies ist keine Aufhebung des besonderen Schutzes, sondern eine Erweiterung!
These:
Internetauftritt Die Piraten
"Für die Trennung von Staat und Religion
Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung."
Frage:
Frau Tiegs, erläutern Sie uns doch bitte einmal, was die Piraten unter der Formulier-
ung "auch die Freiheit von Religiöser Bevormungen verstehen"
Antwort:
"Trotz der von Verfassungs wegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von (religiöser (und) weltlicher, pekuniärer Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen. Hier gibt es einen Widerspruch, der durch Immigration und religiöse Differenzierung in der Gesellschaft zu größeren Verwerfungen und Ungerechtigkeiten führen kann.
Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist daher eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von sozialen Aufgaben in (staatlichen) religiös geführte Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden."
Konkreter: Der "dritte Weg" im Arbeitsrecht gehört bei allem Respekt vor religiösen Weltanschuungen abgeschafft. Scheidung, wilde Ehe oder dergleichen dürfen nicht mehr legitimer Kündigungsgrund, sein (bzw. konfessionelle Zugehörigkeit und entsprechende Verpflichtungen als Einstellungsvoraussetzung). Sonderrechte dieser Art sind eine unverhältnismäßige Bevormundung der Angestellten - zumindest, solang sie rein weltliche Aufgaben übernehmen.
Zu unserem Bild des freien Bürger gehört auch, das das im Grudgesetz zugesicherte Recht auf körperliche Unversehrtheit durch religiös bedingte chirurgische Eingriffe nicht unterlaufen werden darf, zumind. nicht, solange der entsprechende Mensch aufgrund seines Alters noch nicht in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden.