Sehr geehrter Herr Lafontaine,
wie Sie sicherlich aus der Presse erfahren haben, hat Generalbundesanwalt Range nicht vor, wegen der rechtswidrigen Spionage der NSA zu ermitteln.
Siehe u.a.:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-07/nsa-angela-merkel-ermittlung-beweise
Dass der Generalbundesanwalt nicht genug Material in der Hand hält, um gerichtsfest zu klagen, ist die eine Sache. Es ist allerdings ein Skandal, dass er trotz massiver Verdachtsmomente und großem Ermittlungspotential (beispielsweise durch die möglichen Zeugen Edward Snowden und Julian Assange) erst gar nicht ermittelt.
Unsere Recherchen haben ergeben, dass bei einem Ermittlungserzwingungsverfahren/Klageerzwingungsverfahren, Betroffene gerichtlich überprüfen lassen können, ob die Entscheidung, ein Verfahren einzustellen, oder wie hier, gar keine Ermittlungen aufzunehmen, rechtmäßig ist.
siehe u.a.:
https://de.wikipedia.org/wiki/Klageerzwingungsverfahren
Um die Rechtmäßigkeit der Einstellung des Verfahrens prüfen zu lassen, wird also eine durch eine Straftat verletzte Person benötigt. Ihr Name taucht in den von WikiLeaks veröffentlichten Selektorenlisten der NSA auf. Nach diesen Listen wurden Sie während Ihrer Amtszeit als Bundesfinanzminister von dem amerikanischen Geheimdienst gezielt überwacht. Daher sind Sie einer der wenigen Menschen, die ein solches Ermittlungserzwingungsverfahren anstoßen können, denn ehemalige und derzeitige Regierungsmitglieder von SPD und CDU sind offensichtlich wenig ambitioniert, diesen Schritt zu tun.
Die Partei Die LINKE hat sich in der Vergangenheit deutlich zur NSA-Spionageaffäre positioniert. So bezeichnete Gregor Gysi das Verhalten von Bundeskanzlerin Merkel als "duckmäuserisch" und Bernd Riexinger forderte Ermittlungen gegen den BND wegen Landesverrats. Wir gehen daher davon aus, dass Sie und die LINKE ebenfalls ein starkes Interesse an der Aufklärung der Spionage-Aktivitäten haben und uns in dieser Sache unterstützen werden.
Mit diesem offenen Brief, möchten wir Sie daher bitten, Ihre Situation als Opfer einer Straftat zu nutzen, um ein Klage- bzw. ein Ermittlungserzwingungsverfahren einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
André Kasper Stefan Borggraefe
Ratsmitglied der Stadt Bochum Ratsmitglied der Stadt Witten
Piratenpartei Piratenpartei
Der Fraktionsvorsitzende von Die LINKE im Bundestag Gregor Gysi bezeichnete das Verhalten von Bundeskanzlerin Merkel innerhalb der NSA-Spionageaffäre als „duckmäuserisch“. Daher gehe ich davon aus, dass Sie aus einem anderen Holz geschnitzt sind und alle Möglichkeiten ausschöpfen, die zur Aufklärung der Spionage-Aktivitäten des US-Geheimdienstes gegen die Bundesregierung beitragen können.
Die Partei die LINKE hat sich
Die Partei Die LINKE hat sich in der Vergangenheit deutlich zur NSA-Spionageaffäre positioniert. So forderte Bernd Riexinger im April Ermittlungen gegen den BND wegen Landesverrats. Gregor Gysi bezeichnete das Verhalten von Bundeskanzlerin Merkel gar als "duckmäuserisch". Wir gehen daher davon aus, dass Sie und die LINKE ein starkes Interesse an der Aufklärung der Spionage-Aktivitäten haben und fordern Sie mit diesem offenen Brief dazu auf, Ihre Situation als Opfer einer Straftat dazu zu nutzen, weitere Ermittlungen bzw. eine Klage zu erzwingen und so zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen.
Sehr geehrter Herr Lafontaine,
wie Sie sicherlich aus der Presse mitbekommen haben, hat Generalbundesanwalt Range nicht vor wegen der rechtswidrigen Abhörangriffe der NSA zu ermitteln.
Siehe u.a.: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-07/nsa-angela-merkel-ermittlung-beweise
Das der Generalbundesanwalt nicht genug Material in der Hand hält, um gerichtsfest zu klagen ist sicherlich eine Sache, dass er allerdings trotz massiver Verdachtsmomente und großem Ermittlungspotential (z.B. Edward Snowden oder Julian Assange) nicht ermittelt ist ein Skandal.
Ich habe mich informiert, was getan werden kann, wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren unrechtmässig einstellt. Hier bin ich auf das Klageerzwingungsverfahren/Ermittlungserzwingungsverfahren gestoßen. Betroffene können hier gerichtlich überprüfen lassen, ob die Entscheidung ein Verfahren einzustellen, oder wie hier gar nicht erst zu ermitteln, rechtmässig ist.
siehe u.a.: https://de.wikipedia.org/wiki/Klageerzwingungsverfahren
Um die Rechtmässigkeit der Einstellung des Verfahrens prüfen zu lassen, benötigen wir also eine durch eine Straftat verletzte Person. Da ihr Name in den Selektorenlisten der NSA, die bei Wikileaks veröffentlicht wurden auftaucht halte ich Sie für einen der wenigen Menschen, die ein solches Ermittlungserzwingungs bzw. Klageerzwingunsverfahren anstoßen können.
Mit diesem offenen Brief, möchte ich Sie bitten Ihre Situation als Opfer einer Straftat zu nutzen, um weitere Ermittlungen bzw. eine Klage zu erzwingen um so zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen.
Mit freundlichen Grüßen André Kasper Ratsmitglied der Stadt Bochum Piratenpartei