Die vorläufige GO

==Geschäftsordnung des Piratenbüro Kreis Ennepe-Ruhr-Kreis ?==


=== Abschnitt I: Gültigkeit ===

 §1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsordnung klärt die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen für den Ennepe-Ruhr-Kreis. 

 §2 Annahme und Änderung
Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreises mit Zweidrittelmehrheit angenommen und geändert werden. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen mindestens doppelt so groß ist wie die der abgegebenen Nein-Stimmen. 

 §3 Veröffentlichung
Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme sowie Änderung mit einer Frist von fünf Tagen im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreises und per E-Mail über die für diese Zwecke vorgesehenen Mailinglisten allen Mitgliedern öffentlich bekannt zu machen. 

 §4 Außerkraftsetzung durch die Kreismitgliederversammlung
Diese Geschäftsordnung kann durch die Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreises mit einfacher Mehrheit außer Kraft gesetzt werden. 

 §5 Automatische Außerkraftsetzung
Diese Geschäftsordnung und somit das Piratenbüro tritt automatisch außer Kraft, wenn keine Büropiraten mehr für das Piratenbüro tätig sind. 


=== Abschnitt II: Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros  ===
  
§6 Aufgabe des Piratenbüro 
Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben 
Diese Aufgaben werden unter Abschnitt IV genauer definiert.

§7 Rechte des Piratenbüros
Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget  für die Bewältigung der ihm übertragenen Aufgaben zu beantragen. Hierunter fallen: 
 
§8  Handlungsvollmacht
Das Piratenbüro handelt nur  
 
=== Abschnitt III: Büropiraten ===
  
  §9 Definition der Büropiraten
§10 Wahl des/der Büropiraten
§11 Ende der Amtszeit
§12 Datenschutz
=== Abschnitt IV: Aufgaben der Büropiraten ===

§ 13 Verwaltung
§14 Finanzen
§ 15 Presse