Wahlrecht

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vorlage:Imho

Wahlrecht für nicht-Deutsche

Auf XING läuft gerade eine Diskussion über das Wahlrecht für nicht-Deutsche in Deutschland. Dieser Abschnitt der Wiki-Seite Wahlrecht ist ein Versuch, den aktuellen Stand der Diskussion, also primär die Argumente und Ideen zu sammeln und aufzustellen. Diese Seite stellt keine offizielle Meinung der Piratenpartei dar, der initiale Autor dieser Seite vertritt hier nicht seine persönliche Meinung sondern fasst die Meinungen anderer zusammen. Wiedergegebene Behauptungen wurden inhaltlich 1:1 aus der Diskussion entnommen und sind nicht inhaltlich geprüft.

Status Quo

  • Wahlrecht auf Kommunalebene schon heute für nicht-deutsche EU-Bürger möglich.
  • Steuerpflicht ist an den Lebensmittelpunkt und nicht an die Staatsbürgerschaft gekoppelt.
  • Voraussetzungen für Einbürgerung: 8 Jahre den ständigen Wohnsitz in Deutschland mit ordentlichen Aufenthalttitel gehabt, 5 Jahre davon einer voll SV-Pflichtiger Arbeit nachgegangen sein, möglichst Vollzeit (keine Abzüge wegen Wehrdienst, ALG oder Schwangerschaft etc.), unbefristeter Arbeitsvertrag, nicht straffällig geworden sein (auch nicht im Ausland), bei mit einem Deutschen verheirateten: 3 Jahre ständiger Aufenthalt in Deutschland, davon zwei in Ehe, der Ehepartner muß 5 Jahre lang einer voll SV-Pflichtigen Tätigkeit nachgegangen sein (wie vormals erwähnt) und einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben.

Hintergrund-Informationen

  • Grüne fordern Wahlrecht für alle in Deutschland lebenden
  • Andere Staatsbürgerschaft hat Vorteile, die manche nicht für das Wahlrecht aufgeben wollen.
  • Postwahlrecht in anderen Ländern wird (von wenigen/vielen?) aufgrund des Aufwandes nicht wahrgenommen, effektiv gehen diese also garnicht wählen.
  • Doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen: Minderjährige und jene Ausländer, deren Heimatländer sie nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen (Syrien ist ein dem Autor bekannter Staat, der das so praktiziert, somit ist eine deutsch-syrische Doppelstaatsbürgerschaft nicht besonders selten).
  • Es gibt Deutsche im Ausland, die in Deutschland Wahlrecht haben aber nie in Deutschland waren oder die deutsche Sprache nicht beherrschen (oder beides).
  • Es gibt Ausländer in Deutschland, die im Ausland Wahlrecht haben aber nie im Herkunftsland ihrer Vorfahren waren oder die dortige Sprache nicht beherrschen (oder beides).

Meinungen

  • Steuern Zahlen: Ja, Wahlrecht (und damit Mitbestimmungsrecht über die Verwendung): Nein -> Unfair
  • Wer wählen will, soll sich die deutsche Staatsangehörigkeit zulegen. Wer das nicht will soll hier auch nicht wählen.
  • Warum soll ein auf Mallorca lebender Deutscher hier wählen dürfen, statt auf Mallorca?
  • Steuern und Sozialabgaben sollen das Stimmrecht (unabhängig von der staatsbürgerschaft) implizieren.
  • Bei Wahl geht es um Mehr, als nur um die Verwendung der Steuergelder.
  • Wahlrecht nicht an Steuern sondern an Zeitraum und Interesse im Land fest machen.
  • Wahlrechtkopplung an Steuern problematisch: Welche Steuern sollen zählen? Direkte oder Indirekte (oder beide)?
  • Einbürgerung sollte vereinfacht werden.
  • Wahlrecht sollte auf EU-Bürger ausgeweitet werden.
  • Wahlrecht sollte auf EU-Bürger ausgeweitet werden, wenn die am Sozialprodukt mitwirken.
  • EU-Bündnis ist zu instabil.
  • Wer die Vorteile einer nicht-deutschen Staatsbürgerschaft nutznießen möchte, muß auch mit den Nachteilen (z. B. nicht wählen zu dürfen) leben.
  • Sollen Menschen bei einem Wahlrecht nach Steuerpflicht, die keinerlei Verbundenheit zum Staat empfinden und gar nicht bis wenig integriert sind, wählen dürfen?
  • Statt deutsche Staatsbürgerschaft eine EU-Bürgerschaft zugrundelegen.
    • Damit bleibt allerdings das Problem in Bezug auf nicht-EU-Bürger bestehen.
  • Mitbestimmung in Deutschland nur für jene, denen Deutschland wichtig genug ist, um die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen.
  • Nationalstaatsdenken ist überholt, Staatsbürgerschaft ist eine verwaltungstechnische Institution.
  • Wahlrechtsgrundsätze müssen international anerkannt sein.
  • Einige Diskussionsteilnehmer mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft erwähnen, sie würden gerne in Deutschland wählen dürfen und dafür gerne auf ihre Wahlberechtigung in ihrem Staat verzichten (nur eben nicht auf die Staatsangehörigkeit), keiner fordert doppeltes Wahlrecht.
  • Wahlrecht am Lebensmittelpunkt fest zu machen fördert kurzfristige Politik, da zugezogene schon nach kurzer Zeit wählen dürften und eventuell kurz darauf wieder weg ziehen.
  • Wählen ist mehr als Steuern zahlen. Wählen ist ein Bekenntnis zum Staat dessen Bürger man ist, zu den Werten, die das Fundament für die Gesellschaft darstellen.
  • Ein Ausländer (aka ein Mensch, der nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt) ist in Deutschland ein Gast und hat daher nicht die gleichen Rechte, wie der Eigentümer (also die Summe derjenigen mit der deutschen Staatsbürgerschaft). Wer mitbestimmen will, muß erst Miteigentümer werden.
    • Gegenargument: Man kann auch den Gast mitbestimmen lassen, was morgen zum Abendtisch gereicht wird. In manchen Kulturkreisen ist es der Gast, der entscheidet.
    • Gegenargument: Als Gast muß ich aber auch nicht zahlen. Als Mieter einer Wohnung hingegen möchte ich schon mitbestimmen dürfen, was in meiner Wohnung passiert - dafür muss man nicht der Eigentümer sein. (Analog Gasthaus-Metapher, der zahlende Kunde ist König, wenn ich das nicht beachte, kann ich meinen Laden bald dicht machen.)
  • Zuhause ist da, wo das Herz wohnt.
  • Innerhalb der EU ist ein Lebensmittelpunkt-Wahlrecht einfacher umzusetzen, als auf internationale Ebene.
  • Doppelte Staatsbürgerschaft darf nicht auch doppeltes Wahlrecht bedeuten, sonst werden die Stimmen der anderen global betrachtet entwertet.
  • Durch fremde Staatsbürgerschaft entfällt (je nach Land) die Wehr-/Dienstpflicht, dann kann man nicht im Gegenzug aber das Wahlrecht fordern.

Ausarbeitung einer Forderung

*Text hier einfügen*
      • Vorlage:Ablehnung Ich sehe keine sinnvolle Lösung, wie man sicherstellt, dass Personen sich wahlweise für Wahlen am Lebensmittelpunkt vs. Wahlen am Ort der Staatsbürgerschaft entscheiden können, ohne eine enorme neue Bürokratie einzuführen. Zusätzlich muss man jedem Wähler auch noch für eine 4- oder mehrjährige Zeit die Teilnahme an Wahlen verbieten, jedes Mal wenn sie ihre Entscheidung in Sachen Wahl ändern - sonst könnten sie ja beliebig flipfloppen um in zwei oder mehr Ländern zu wählen. Wer soll das alles regeln, große zentrale Melderegister? Sollten wir Piraten uns nicht lieber in Datenvermeidung üben? Ich denke der einzige Weg führt über einen Wechsel der Staatsbürgerschaft, und über eine Erleichterung dessen kann man ja diskutieren. Abgesehen davon sind Kommunalwahlen keinesfalls unwichtig, weswegen die EU da schon ganz weit vorne ist. Können in NYC wohnhafte Europäer dort mitwählen? —lynX

Aufhebung der Altersgrenzen im passiven Wahlrecht

Vorlage:Imho

Das passive Wahlrecht in Deutschland ist in vielfach in Hinsicht auf das Alter des Kandidaten beschränkt. Während das aktive Wahlrecht teilweise bis auf 16 Jahre gesenkt wurde, gelten noch immer diverse, meiner Meinung nach unnötige Altersgrenzen:

In Deutschland genießen alle Bürger ab 18 Jahren das passive Wahlrecht auf kommunaler und Bundesebene. Auf Landesebene liegt das Alter für die Wählbarkeit in Hessen bei 21 Jahren, in allen übrigen Bundesländern bei 18 Jahren. [...]

Für folgende Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen:

  • Bundespräsident: Mindestens 40 Jahre
  • Richter am Bundesverfassungsgericht: Zwischen 40 und 68 Jahre
  • Landrat: Wechselnde Regelungen in den Bundesländern. In Schleswig-Holstein beispielsweise 27 Jahre am Wahltag.
  • Bürgermeister: am Wahltag zwischen 25 und 65 Jahre (§46 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, teilweise unterschiedliche Regelungen in anderen Bundesländern)
  • Zum Regierenden Bürgermeister von Berlin kann man ab 21 Jahren gewählt werden.
  • Zum Bundeskanzler kann man schon ab 18 Jahren gewählt werden.

Warum, so frage ich mich, kann man mit 18 Jahren wählen und alle anderen Rechte (und Pflichten!) erwerben, aber nicht zum Bürgermeister gewählt werden? Ein erwarteter Kompetenzgewinn bis zu diesem Alter ist gelinde gesagt Schwachsinn, denn mit dem Alter hat sowas nun garnicht zu tun. Darüber hinaus darf man sich ja auch mit 18 Jahren zum Bundeskanzler (dem wohl wichtigsten Amt im Staat) wählen lassen. Es verwundert wenig, wenn besonders bei Jugendlichen eine erhebliche Politikverdrossenheit herrscht, wenn alle zur Wahl stehenden Personen ihre eigenen Eltern oder Großeltern sein könnten. Daher fordere ich die Aufhebung der zusätzlichen Altersbeschränkungen für das passive Wahlrecht.

      • Vorlage:Ablehnung Politikverdrossenheit auf die mangelnde Jugendlichkeit von Leuten wie Westerwelle, Künast oder Wagenknecht zu schieben, halte ich für ganz schön realitätsfern. Die Altersgrenzen sind wohl etwas historisch gewachsen, welche davon zu ändern wäre aber von tatsächlicher politischer Bedeutung? Landrat oder Bürgermeister ab 25 ist ja wohl in Ordnung. Hoch sind doch lediglich die Grenzen für Verfassungsrichter und Präsidenten, wo man es ebenfalls für eher sinnvoll halten könnte. Geht es darum, Dinge zu fordern, die so unwichtig sind, dass man sie uns in einer Koalitionsverhandlung bequem als Knochen zuwerfen kann? Dann können wir stolz verkünden, dank den Piraten können jetzt Popmusiker oder Söhne von Präsidenten direkt Richter am Bundesverfassungsgericht werden (statt sich mit der Verwaltung von Vorlage:WP zu begnügen). Wenn die Medien voll mitspielen (sprich nicht genug Gewaltenteilung stattfindet), ist da sicherlich was machbar. So wie ich das sehe, sollte man im Zweifelsfall Altersgrenzen für Bundeskanzler einführen. Wir brauchen weder Teenager noch Greise an der Spitze unseres Landes. Und ja, Deutschland wäre historisch ohne Adenauer vermutlich besser dran gewesen, aber das ist reine Spekulation. Abschliessend sehe ich also den Handlungsbedarf ungefähr so hoch wie bei der Normierung von Billardkugeln. —lynX

Kommentare

  • soweit ich weiß, sind zumindest das kommunale und das Landeswahlrecht Ländersache

Vereinfachung & Verbesserung des Wahlrechts

Viele Menschen verstehen das Wahlrecht unserer Bundesrepublik Deutschland nicht und trauen sich deshalb nicht zur Wahl. Daher ist über eine mögliche Vereinfachung unseres Wahlrechts und dessen Ablauf nachzudenken.

Möglichkeiten

  • Nach Enno Munzel, jüngster Direktkandidat & mittlerweile Pirat:
    • 1. Umbennenung der "Erststimme" in "Personenstimme"
    • 2. Umbennenung der "Zweitstimme" in "Parteistimme"
  • Infoblatt bei der Wahl zusätzlich zum Wahlzettel, der über die Funktion der einzelnen Stimmen informiert. Bei einer Briefwahl liegt dieses Infoblatt ebenfalls bei.
      • Vorlage:Zustimmung Sonst sind Piraten ja nicht typischerweise für eine Vereinfachung, die auch gar nicht so richtig nötig ist und man lieber detaillierter Stimmen können sollte, aber die Umbenennungen können nicht schaden. —lynX

Bundeswahlrechtsreform von Xander Dorn

Unter Bundeswahlrechtsreform wurde ein Entwurf für ein Bundeswahlrecht erstellt der das negative Stimmgewicht sowie der unterscheidung von Erst- und Zweitstimme abzuschaffen verspricht.

Ressourcen

links: wahlrecht.de Chaosradio Interview über Wahlrecht