Verwaltungssoftware/CRM/A PAV eintragen

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Vorlage:NaviboxVerwaltungssoftware

Bundessatzung

Bundessatzung §3 (2):

" Aufnahmeanträge von ehemaligen Piraten, die rechtswirksam aus der Partei ausgeschlossen wurden, oder die während eines gegen sie gerichteten Parteiausschlussverfahrens die Partei verlassen haben, sowie Aufnahmeanträge von Personen von denen ein früherer Aufnahmeantrag abgelehnt wurde, müssen zusätzlich vom Bundesvorstand genehmigt werden. "

Standard-Prozess

Um den automatischen Prozess bei der Mitgliedsaufnahme unterbrechen zu können, muss das CRM System Kenntnis über Personen haben, die

  • rechtswirksam aus der Partei ausgeschlossen wurden (PAV)
  • während eines gegen sie gerichteten Parteiausschlussverfahrens die Partei verlassen haben (PAVAustritt)
  • deren Aufnahmeantrag abgelehnt wurde (Ablehnung)

Diese Information kann im CRM unter "Mitgliederdetails", "Mitglied II", Feld "Neuanlage-Stopp" eingetragen werden.

Es wird darum gebeten, ein Aktenzeichen des Schiedsgerichtes oder eine sonstige Referenz in den Notizen des Mitglieds zu hinterlegen, damit im Zweifel belegt werden kann warum ein Aufnahme-Stopp eingetragen wurde.

Falls die betreffende Person erneut die Mitgliedschaft beantragt wird ihr vom System keine REF-Code zugewiesen und keine Mail geschickt und statt dessen der Bundesvorstand informiert.