Prism/Gegenmaßnamen

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PRISM logo (PNG).png - PRISM ist Spionage - Ausspähung ist Verrat

Das Vorgehen der Geheimdienste ist politisch gewollt und wird von den Regierungen, insbesondere von der Obama-Administration, der Regierung Cameron sowie der CDU-geführten Koalition, sprich unserer Bundesregierung, mit dem Kampf gegen den Terror begründet. Whistleblower wie Snowden werden als Verräter gebrandmarkt und verfolgt.
Das ist ist nicht hinnehmbar und steht im Widerspruch zu den Menschenrechten

Information und Aufklärung

  1. Aufklären
    1. Recht auf Privatsphäre / Intimssphäre
    2. dem öffentlichen Handel mit Meldedaten widersprechen
    3. Rechte auf sind ganz normal, gesetzlich verankert und werden durch PRISM gebrochen
  2. Vortragsreihe Stoppt die Totalüberwachung
    1. Geschichte des geheimdienstlichen Abhörens in Deutschland - Referenten: Markus Kompa
    2. Gesellschaftspolitische Auswirkungen der aktuellen Überwachungsskandale - Referenten: Sasa Raber u.A
    3. Wie kann ich mich vor Überwachung bestmöglich schützen? - Referenten: Jens Seipenbusch u.A
  3. Alle Ämter, Behörden, Gemeinden, Städte, Öffentliche Instiutionen und Ministerien auffordern pgp-Daten zur Veschlüsselung bereit zu stellen

Digitale Selbstverteidigung ausbauen

Datensparsamkeit im Internet

Freihe Software nutzen

Kommunikation verschlüsseln

Anträge zur "Einführung von barrierefreier Verschlüsselungstechnik als Kommunikationszugang" bei deiner Stadt stellen
Diese Anträge wurden auf dem Portal http://openantrag.de gestellt und sind übernommen worden!

Daten verschlüsseln

Datenschutz beachten und stärken

  1. Rechtsbrüche anzeigen/anklagen
    1. Beispiel: die Electronic Frontier Foundation klagt mit weiteren NGA gegen US-Geheimdienst NSA wegen Datensammelns
    2. Beispiel: 26/06/2013 - NSA/PRISM: Anzeigen gegen europäische Tochterunternehmen von Facebook, Apple, Microsoft, Skype und Yahoo eingebracht.

Diese Art des Vorgehens, "Unrecht mit Recht bekämpfen", erscheint Augenblicklich als gute Möglichkeit hier einen beachtenswerten öffentlichen Druck aufzubauen, der kurzfristig zumindest eine gewisse Wirkung entfaltet. Hier sind noch ein paar Ansätze und Ideen gefragt. Wer eine Idee hat einfach melden.

Regeln aufstellen und überwachen

Die ersten Regeln .... Der Einsatz von "Sozialen Netzwerken" an Schulen in Baden-Württemberg Vorlage:Zitat

Jetzt auch .... Das Nutzungsverbot von Facebook an rheinland-pfälzischen Schulen Vorlage:Zitat

Ein Fortschritt!

Hier ist das Merkblatt: Pdfreaders.org.png SMR-Merkblatt-soziale_Netze
Hier ist die Regel: Pdfreaders.org.png GRUNDSÄTZE - PÄDAGOGISCHES SCHULNETZWERK – INTERNET – INTRANET
Hier auf dem Bildungsserver > Medienkompetenz. > 10-Punkte-Programm. > Jugendmedienschutz. > die Website: Schule.Medien.Recht]

Staatsbürger werden

  1. Rechte einfordern
    1. Persönlickeitsrecht einforden
    2. Alle rechtlichen Möglichkeiten als Bürger in Anspruch nehmen wo geht!
    3. Beispiel: Der Weitergabe/Verkauf der Meldedaten seitens der Gemeinden widersprechen!
  2. Wutbürger werden - sich einmischen
    1. Fragen und Hinterfragen

Demonstieren

  1. Überwacht die Überwacher....
    1. Ein Beispiel das Überwachung (per Demo) doch bei den Überwachern auch unangehm ist.

Petition einreichen

Petition 43603 - Auswärtige Angelegenheiten - Untersuchung zu Sicherheitsbehörden vom 26.06.2013 - 1856 Unterzeichner (8.8.2013)
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle seit 2001 bestehenden und neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden und insbesondere der Geheimdienste systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht werden und die Ergebisse der Öffentlichkeit und dem Bundestag zur Verfügung gestellt werden.
Wir fordern die Europäische Kommission auf, unverzüglich ein
Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 AEUV wegen Verstoßes gegen Artikel 16 AEUV (Grundrecht auf Datenschutz)
gegen den EU-Mitgliedstaat Großbritannien zu eröffnen!
Informationen zum Europäischen Vertragsverletzungsverfahren
Im Unterschied zum US-Programm „PRISM“ handelt es sich bei „Tempora“ um ein Programm der britischen Regierung. Als Mitgliedstaat der Europäischen Union ist das Vereinigte Königreich nach Artikel 4 EUV zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Lissabon-Vertrag verpflichtet. Dieser gewährt in Artikel 16 AEUV jeder Person „das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten“.
Bei Nichteinhaltung der europäischen Rechtsordnung kann ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat von der Europäischen Kommission nach Artikel 258 AEUV („Aufsichtsklage“) oder von einem Mitgliedstaat nach Artikel 259 AEUV in die Wege geleitet werden. Als Vertragsverletzung kommen sowohl Verstöße gegen das Primär- als auch Sekundärrecht einschließlich der Allgemeinen Rechtsgrundsätze der Union durch Handlungen aller nationalen Instanzen in Betracht.
Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 258 und 259 AEUV setzen zunächst ein „außergerichtliches Vorverfahren“ voraus, das nicht nur zwingende Zulassungsvoraussetzung für eine Klageerhebung beim Europäischen Gerichtshof darstellt, sondern insbesondere der weiteren Aufklärung und der klaren Umreißung des Streitgegenstandes dient. Das Vorverfahren besteht aus zwei Schritten: Im ersten wird dem Mitgliedstaat ein Mahnschreiben übermittelt, in dem sie den bisherigen Sachstand einschließlich des Vorwurfs der Vertragsverletzung schildert. Der betroffene Mitgliedstaat kann in einer vorher festgelegten Frist seinen rechtlichen Verpflichtungen im Sinne der Kommission nachkommen oder seine eigene abweichende Rechtsauffassung noch einmal bekräftigen. In einem zweiten Schritt kann die Kommission dann eine „mit Gründen versehende Stellungnahme“ abgeben. Diese fordert den betroffenen Mitgliedstaat auf, den nach Ansicht der Kommission vertragswidrigen Zustand binnen einer Frist zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
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Wir, die nachfolgenden Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern
unsere Regierung, unser nationales Parlament, die EU-Kommission, den Europäischen Rat und das Europäische Parlament auf:

  1. Sich gegen jede Form anlassloser und unverhältnismäßiger Überwachungsmaßnahmen auszusprechen und danach zu handeln.
  2. Das Recht auf Privatsphäre und Informationelle Selbstbestimmung zu achten und dieses sowohl auf nationaler Ebene wie auch in der EU-Datenschutz-Grundverordnung als auch der Datenschutzrichtlinie und den entsprechenden Normen für EU-Institutionen zu verankern und an erste Stelle zu rücken.
  3. In internationalen Verträgen den Schutz und die Achtung der Privatheit und entsprechende Rechtsmittel auch gegen Überwachungsmaßnahmen durch Drittstaaten zu erwirken.
  4. Zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die in der EU verarbeitet werden, nicht ohne Rechtshilfeabkommen und ausreichenden Rechtsschutz an Behörden oder Organisationen in Drittländern übermittelt werden.
  5. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und die Integrität informationstechnischer Systeme sicherzustellen.
  6. Internationale Kooperationen zwischen Strafverfolgungsbehörden, Justiz und Geheimdiensten nicht zur Umgehung innerstaatlichen Grundrechtsschutzes zu missbrauchen.
  7. Alle Verträge, Gesetze und Maßnahmen, die die Informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger des jeweils eigenen Landes und der EU betreffen, unmittelbar offenzulegen.
  8. Die Verletzung der Privatsphäre ihrer jeweiligen Bürgerinnen und Bürger durch Unternehmen, Drittstaaten oder dort ansässige Unternehmen rechtlich, wirtschaftlich und politisch zu sanktionieren.
  9. Eine individuelle Benachrichtigungspflicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger innerhalb möglichst kurzer Frist nach Durchführung jeder digitalen Einsichtnahme und Überwachungsmaßnahme einzuführen, ob durch Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste.
  10. Projekte und Technologien zum informationellen Selbstschutz und freie und quelloffene Umsetzungen aktiv zu fördern und selbst verpflichtend zu nutzen.
  11. Staatliche Überwachungspraktiken, die ohne rechtlichen Rahmen stattfinden, umgehend abzustellen.
  12. Whistleblowern, die gesellschaftlich relevante Missstände aufzeigen, angemessenen rechtlichen Schutz zu garantieren.]
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EU-Parlament und EU-Kommission: Überwachung abrüsten, Datenschutz stärken, Whistleblower schützen!
Wir Bürgerinnen und Bürger sorgen uns, weil wir Ziel von Massenüberwachungen sind und unsere Freiheitsrechte verletzt sehen. Wir fordern daher einen Untersuchungsausschuss beim EU Parlament zur Aufklärung der jüngsten Überwachungsskandale, ein Verbot der Weitergabe von europäischen Nutzerdaten an ausländische Geheimdienste sowie der gegenseitigen Bespitzelung der Bevölkerung von Mitgliedsländern, das Anstoßen eines internationalen Abkommens zur Überwachungsabrüstung und einen gesetzlich verankerten Whistleblowerschutz in Europa, um auch künftig ein Fehlerkorrektiv gegen Rechtsverletzungen zu ermöglichen.

30.000 Unterschriften erreicht

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Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel: Angemessene Reaktion auf die NSA-Affäre
  • 33.314 Unterschriften von Juli Zeh erreicht
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Bürgerinitiative starten

Internationale Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung

Während die Technologien, welche die staatliche Kommunikationsüberwachung unterstützen, verbessert werden, vernachlässigen die Staaten sicherzustellen, dass Gesetze und Verordnungen in Bezug auf Kommunikationsüberwachung in Einklang mit internationalen Menschenrechten stehen und die Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit beachtet werden. Dieses Dokument versucht zu erklären, wie internationale Menschenrechte in der aktuellen digitalen Umgebung anwendbar sind, besonders vor dem Hintergrund des Wachstums und des Wandels der Technologien und Methoden der Kommunikationsüberwachung. Diese Grundsätze können zivilgesellschaftlichen Gruppen, der Wirtschaft, Staaten und anderen einen Rahmen liefern, mit dem sie bewerten können, ob aktuelle oder geplante Überwachungsgesetze oder -praktiken im Einklang mit den Menschenrechten stehen.
Diese Grundsätze sind das Ergebnis einer globalen Beratung mit Gruppen der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und internationalen Experten für Recht, Politik und Technologien in der Kommunikationsüberwachung.
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Hinterfragen

Mit Bekämpfung des Terrorismus (lat. terror „Furcht, Schrecken“) wird die Überwachung der Internet und Telefondaten begründet. Das soll im Klartext oder in Wirklichkeit dann heißen: Wenn die Dienste, welcher Nationalitat auch immer, nicht auf den Datenverkehr zugreifen können, haben Terroristen freie Bahn Anschläge zu verüben.

Zum einen ist der Austausch von Daten Kommunikation und zum anderen sollten Verschlüsselungstechniken mittlerweile auch in diesen Kreisen bekannt sein.

Vielmehr wird augenblicklich, gem. Definition, der Terrorismus durch die Geheimdienste ausgeübt. Das veranlasst die Bürger ihr normales Verhalten zu ändern. Sie sind verunsichert und ängstlich, ob sie nicht doch irgendwir überwacht werden. Diese hohlen Hinweise „die Terroristen könnten Bomben“ in Verbindung mit „alles unter parlamentarische Kontrolle“ ohne Belege beizubringen, ist letztlich nur die schlechte Ausrede eines ertappten Sünders und offensichtlich vorgeschoben.

Letztlich bleibt die Frage: "Wer schützt uns Bürger vor dem realen Überwachungsterror der Geheimdienste?"



Notiz

AntiPrismTempora

   “Jedes Objekt, das ein Mensch benutzt, jede Transaktion, die er macht und beinahe jeder Geschäftsgang oder jede Reise, die er unternimmt, erzeugt einen detaillierten digitalen Datensatz. Dies generiert einen wahren Schatz an Information für öffentliche Sicherheitsorganisationen und eröffnet gigantische Möglichkeiten zur Steigerung der Effektivität und Produktivität der öffentlichen Sicherheit.”

Dieser Satz stammt aus einem offiziellen Dokument des Rats der Europäischen Union [1], das von der Zukunftsgruppe vorgelegt wurde. Dr. Wolfgang Schäuble, der damalige Bundesinnenminister im Kabinett Merkel I, gilt als der Vater dieser klandestinen Gruppe.

Quelle:blog.polygon.de

Artikel 8 Schutz personenbezogener Daten (1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. (2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. (3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht. Artikel 9 Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln. Artikel 10 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen. (2) Das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird nach den einzelstaatlichen Gesetzen anerkannt, welche die Ausübung dieses Rechts regeln. 30.3.2010 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 83/393 CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION