NRW:Landesparteitag 2019.1/Kandidaten
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Landesvorstand
Wir suchen Kandidaten, die auf dem Landesparteitag 2019.1 für den Landesvorstand NRW kandidieren.
Informationen über die Aufgaben des Vorstands findet ihr u.a. in HowToVorstand.
Der Vorstand besteht aus:
- einem Vorsitzenden
- ein bis zwei stellvertretenden Vorsitzenden
- dem politischen Geschäftsführer
- dem Landesschatzmeister
- dem Generalsekretär
- ein bis drei Beisitzern
Vorsitzender (1)
Name | Foto | Bisherige Ämter / Mitgliedschaften in Gruppierungen | Wohnort | Alter | Beruf | Mitglied seit | Kommentar des Kandidaten | Unterstützer (X=Vorschlag von) |
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erklärte Kandidaturen | ||||||||
Frank Herrmann | * Gründungsmitglied Crew Bacca
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Ratingen | 1961 | Datenschutzbeauftragter | 2009 | Ich habe etwas angefangen und bin noch lange nicht fertig! | ||
Vorschläge | ||||||||
Muster | * Beispielpirat | Bielefeld | 42 | Wiki-Model | 2005 | replace me! | ||
abgelehnte Vorschläge, zurückgezogene Kandidaturen und Muster | ||||||||
Muster | * Beispielpirat | Bielefeld | 42 | Wiki-Model | 2005 | replace me! |
stellvertretende Vorsitzende (1-2)
Politischer Geschäftsführer (1)
Schatzmeister (1)
Generalsekretär (1)
Beisitzer (1-3)
Regionalbeirat
- (1) Der Regionalbeirat ist das beratende Gremium des Landesvorstandes. Er ist vor jeder Entscheidung des Landesvorstandes anzuhören, die landesweite Auswirkungen oder solche auf eine vertretene Region haben. Ausgeschlossen sind Finanzanträge der Kreisverbände und virtuellen Kreisverbände, sowie Fragen der Mitgliederverwaltung.
- (2) Die Mitglieder des Regionalbeirates werden auf einem ordentlichen Landesparteitag gewählt. Sie können dabei nur von Mitgliedern aus dem jeweiligen Regierungsbezirk gewählt werden und müssen in selbigem ihren ersten Wohnsitz haben.
- (3) Sobald die organisatorischen bzw. technischen Möglichkeiten gegeben sind, können die Mitglieder auch auf Versammlungen der Mitglieder des jeweiligen Regierungsbezirkes gewählt werden. Die Wahl dieser Mitglieder muss frühestens zwei Monate und spätestens zwei Wochen vor dem ordentlichen Landesparteitag stattfinden, bei dem zur Neuwahl des Regionalbeirats eingeladen wurde.
- (4) Dem Regionalbeirat gehören an: Je ein Mitglied pro 500 Mitglieder in einem Regierungsbezirk, mindestens jedoch zwei Mitglieder (Grundmandat). Entscheidend ist die Zahl des stimmberechtigten Mitglieder zum Zeitpunkt der Einladung zum Landesparteitag. Die Mitglieder der jeweiligen Regierungsbezirke sind angehalten, Ersatz-Beiräte zu wählen, die im Verhinderungsfall zur Verfügung stehen.
Regionalbeirat Arnsberg
Regionalbeirat Detmold
Regionalbeirat Düsseldorf
Regionalbeirat Köln
Regionalbeirat Münster
Landesschiedsgericht
Um die Handlungsfähigkeit des Landesschiedsgerichts weiter zu gewährleisten, ist die Nachwahl von Ersatzrichtern vorgesehen. Vorlage:Hinweis