NDS:Landtagswahl2022/Plakatiergenehmigungen

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Plakatiergenehmigungen zur LT-Wahl 2022 in Niedersachsen

Für die nachfolgend genannten Gemeinden liegen uns Plakatiergenehmigungen vor, die weitestgehend auf dem Lautsprecher- und Plakatiererlass beruhen. Besonderheiten sind jeweils im Bereich "Auflagen" gekennzeichnet.

Im allgemeinen gelten diese Genehmigungen für das gesamte Stadt- oder Gemeindegebiet, Ausnahmen sind ebenfalls im Bereich "Auflagen" aufgeführt.

Prinzipiell gilt: Sichtbereiche der Kreuzungen freihalten, nicht an Verkehrszeichen, auf Verkehrsinseln und an Ampeln plakatieren, keinen Draht verwenden.

Bei Fragen ist die Piratenpartei Niedersachsen per Mail an vorstand@piraten-nds.de zu kontaktieren.

Wer in einer der nachgenannten Kommunen plakatiert und nicht aus dem entsprechenden Bereich kommt, teile bitte dem Landesvorstand unter vorstand@piraten-nds.de mit, wo genau plakatiert wurde. Gesichert sein muss die Abnahme der Plakate (Ausnahme Stellwände) in der angegebenen Frist nach der Bundestagswahl. Ausnahmen von dieser Regel sind jeweils vermerkt.

Unabhängig von den in den Genehmigungen benannten Zeiträumen ist zu beachten, dass aufgrund einer kurzfristig bekanntgegebenen in Verbindung mit der Änderung zur Landtagswahl der allgemeine Plakatierstart zur Landtagswahl bereits der 06.08.2022 ist.

Stadt Delmenhorst

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung

Stadt Wolfsburg

Plakatart = Bauzaun und ggf. Plakate bis A0
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung

Stadt Braunschweig - vorhanden

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung Großfläche

Stadt Salzgitter

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung

Stadt Göttingen

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung

Stadt Osnabrück

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung

Stadt Lüneburg

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung

Stadt Stade

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung

Stadt Oldenburg

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung

Landkreis Hildesheim

Stadt Alfeld - vorhanden

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Parkwall, Grünfläche neben dem Parkplatz
Genehmigung Großfläche
Plakatart = A1 Plakate
Zeitraum = Bis 3 Tage nach der Wahl
Auflagen = Siehe Genehmigung
Genehmigung: Upload folgt

Gemeinde Algermissen

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung
Plakatart = A1 Plakate
Zeitraum = Entsprechend Runderlass
Auflagen = Entsprechend Runderlass
Genehmigung = Liegt nicht vor, allerdings auch keine Absage näheres auf Nachfrage beim LaVo

Stadt Bad Salzdetfurth

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung

Stadt Bockenem

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung
Plakatart = A1 Plakate
Zeitraum = 06.08.2022 - 10.10.2022
Auflagen = Siehe Gehehmigung
Genehmigung = https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/1/16/Plakatiergenehmigung_Bockenem_LTW22_A1.PDF

Gemeinde Diekholzen

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung
Plakatart = A1 Plakate
Zeitraum = 06.08.2022 - 16.10.2022
Auflagen = Siehe Genehmigung
Genehmigung = https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/3/3e/Plakatiergenehmigung_Diekholzen_LTW22_A1.pdf

Stadt Elze

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung

Gemeinde Freden (Leine)

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung

Gemeinde Giesen

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung
Plakatart = Plakate A1
Zeitraum = 06.08.2022-23.10.2022
Auflagen = Siehe Genehmigung
Genehmigung = https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/5/5b/Plakatiergenehmigung_Giesen_LTW22_A1.pdf

Gemeinde Harsum

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung
Plakatart = A1 Plakate
Zeitraum = Siehe Runderlass
Auflagen = Keine besonderen(keine Angaben bei Genehmigung)
Genehmigung = Liegt als E-Mail (Textform bei Wolle vor)

Stadt Hildesheim

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung
Plakatart = Plakate A1
Zeitraum = Folgt
Auflagen = Siehe Genehmigung
Genehmigung = Folgt nach Digitalisierung

Gemeinde Holle

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung
Plakatart = Plakate A1
Zeitraum = 2 Monate vor Wahltag
Auflagen = Bitte um Nutzung der Plakatwände
Genehmigung = https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/d/dc/Plakatiergenehmigung_Holle_LTW22_A1.pdf

Gemeinde Lamspringe

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung
Plakatart = Plakate A1
Zeitraum = 15.08.2022-10.10.2022
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung = https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/3/30/Plakatiergenehmigung_Lamspringe_LTW22_A1.PDF

Samtgemeinde Leinebergland

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung
Plakatart = Plakate A1
Zeitraum = 09.08.2022 - 12.10.2022
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung = https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/b/bb/Plakatiergenehmigung_Leinebergland_LTW22_A1.PDF

Gemeinde Nordstemmen

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung
Plakatart = Plakate A1
Zeitraum = 15.08.2022 - 09.10.2022
Auflagen = Siehe Genehmigung
Genehmigung = https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/6/6d/Plakatiergenehmigung_Nordstemmen_LTW22_A1.PDF

Stadt Sarstedt

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung
Plakatart = Plakate A1
Zeitraum = Keine Angabe
Auflagen = Siehe Genehmigung
Genehmigung = https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/5/57/Plakatiergenehmigung_Sarstedt_LTW22_A1.PDF

Gemeinde Schellerten

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung

Gemeinde Sibbesse

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung

Gemeinde Söhlde

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung
Plakatart = Plakate A1
Zeitraum = 15.08.2022 - 10.10.2022
Auflagen = Siehe Genehmigung
Genehmigung = https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/f/f8/Plakatiergenehmigung_S%C3%B6hlde_LTW22_A1.PDF

Landkreis Holzminden

Holzminden

Plakatart = Hohlkammer bis A1
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung


Landkreis Nienburg

Nienburg - vorhanden, nicht gestellt

Plakatart = Großfläche
Zeitraum = 16.08. - 13.10.22
Auflagen = Grünfläche Berliner Ring/Ecke Hannoversche Straße
Genehmigung Großfläche

Samtgemeinde Mittelweser - vorhanden

Plakatart = Großfläche
Zeitraum = 15.08. - 11.10.22
Sonstiges = Aufstellung in Stolzenau, an der B215/Weserstr. an der Ampelkreuzung, bei den Blumenrabatten auf der rechten seite aus Richtung Leese kommend, HINTER der Brücke, bevor man rechts in den Ort reinfährt
Genehmigung Stolzenau

Landkreis Northeim

Northeim - vorhanden

Plakatart = Bauzaun
Zeitraum =
Auflagen = 1 Meter vom Fahrbahnrand, 1,50 Meter von Radwegen
Genehmigung Northeim

Landkreis Schaumburg

Bückeburg

Plakatart = Hohlkammer bis A1
Zeitraum =
Auflagen = Auf Radwegen parallel zur Straße zu hängen. Vekehrskreisel bei der Stadthalle und E-Center, auf Verkehrsinseln, vor dem Rathaus und "außerorts an den Knotenpunkten der B 212 im Stadtgebiet" nicht zulässig
Genehmigung

Region Hannover

Wer in einer der nachgenannten Kommunen plakatiert und nicht aus dem entsprechenden Bereich kommt, teile bitte den Piraten Hannover unter vorstand@piratenhannover.de mit, wo genau plakatiert wurde.

Hannover - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer bis A1, Hohlkammer A0 nur auf dem Boden stehend
Zeitraum = 06.08. - 12.10.22
Auflagen = 60 cm vom Bordstein und 5 Meter von Kreuzungen entfernt, Unterkante bei 2,20 Meter, verschiedene Ausschlüsse (siehe Punkt 2) und auf allen Marktplätzen NEU: Befestigung an Bäumen und deren Schutzeinrichtungen ist untersagt. Bezieht sich auch auf das Anstellen von Plakaten.
Genehmigung Hannover Plakate
Genehmigung Hannover Bauzaunplakate Mindestabstand zu Einmündungen: 50 Meter

Barsinghausen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 06.08. - 10.10.22
Auflagen = Nur ein (Doppel-)Plakat pro Laterne (Fotobeweis sinnvoll)
Genehmigung Barsinghausen

Burgdorf - x

Plakatart = Affichen
Zeitraum =
Auflagen = nur auf Stellwänden, untere Hälfte in alphabetischer Reihenfolge
Genehmigung

Burgwedel - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 06.ß8. - 10.10.22
Auflagen = Keine Plakatierung Plakatieren in der Fußgängerzone in Großburgwedel (Von-Alten-Straße), auf dem „Domfront-Platz“, auf dem „Alten Markt“, auf Verkehrsinseln und Querungshilfen. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft ist das Plakatieren nicht zulässig. (Beachte: Verbindungsstraße vom Bahnhof Großburgwedel nach Kleinburgwedel ist ebenfalls außerorts.)
Genehmigung Bugwedel

Garbsen - vorhanden

Plakatart = Bis A0
Zeitraum = 06.08. - 09.10.22
Auflagen = max. 3 Stück pro Stellplatz, Unterkante 2,25 Meter, Abstand zum Leuchtkörper 0,75 Meter (es empfiehlt sich somit eine Fotodukementation für den Fall, dass Plakate hochgeschoben werden), nicht an Bäumen, Marktplätze sind freizuhalten
Genehmigung Garbsen

Gehrden -

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = Max. 100 Stück aufgeteilt auf versch. Stadtteile, in der Fußgängerzone von Alt-Gehrden dürfen keine Plakate gehängt werden, Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben
Genehmigung =

Hemmingen - angefordert

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 06.08. - 11.10.22 (Beginn geändert)
Auflagen = Nichts außergewöhnliches
Genehmigung =
Genehmigung = Großflächen

Isernhagen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum = 06.08. - 10.10.22 Mitteilung über Starttermin am 28.07.
Auflagen = Nicht vor dem Grundstück Burgwedeler Str. 184, Iserhagen H.B.
Genehmigung Isernhagen

Laatzen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 06.08. - 12.10.22
Auflagen = Mindesthöhe 2,30 Meter, Plakatierung untersagt an öffentlichen Zäunen und Geländern, sowie im Umkreis von 20 Metern von Wahllokalen (i.d.R. Schulen)
Genehmigung

Langenhagen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 06.08. - 12.10.22
Auflagen = Nicht an Bäumen, an Laternen in Pflanzbeeten, an den Laternen auf der neu gebauten Marktfläche, im Umkreis von 20 Metern um das Rathaus und am Wahltag im Umkreis von 20 Metern um die Wahllokale. Eine Liste mit Benennung der Lokale und somit der Ausschlusszonen befindet sich hier.
Genehmigung Langenhagen

Lehrte - x

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = An Laternen mit grünem Band nur nach Rücksprache, nicht an Bäumen, der Mittelinsel Lehrter Str./Ecke Bauernstraße (Immensen), auf dem Wochenmarkt, im Krezungsbereich Berliner Allee/Germaniastr./Burgdorfer Str.
Genehmigung
Genehmigung

Neustadt am Rbg. - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = 8. Die Plakatierung ist an der Nienburger Straße beidseitig zwischen/gegenüber den Einmündungen Memeler Straße und der Straße Am Rosenkrug sowie am Wahltag im Umfeld der Wahllokale nicht zulässig.
12. Das Anbringen von Plakaten im Bereich der Einmündung Wunstorfer Straße / Herzog-Erich-Allee ist verboten. Dieses Plakatierungsverbot besteht ebenfalls an der Einmündung Wunstorfer Straße / Marktstraße (Landwehr) im Bereich Wunstorfer Straße bis Einfahrt ZOB und auf der gegenüberliegenden Seite bis zur Einmündung ehem. Hotel Scheve.
Das Verbot zu Plakatieren gilt auch für die Fußgängerzone, an Laternen mit Blumenkübeln / -schmuck, die Löwenbrücke sowie entlang der Herzog-Erich-Allee zwischen Löwenbrücke und Schloßstraße.
Genehmigung = Neustadt am Rbg.

Pattensen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 06.08. - 09.10.22
Auflagen = die üblichen
Genehmigung Pattensen

Ronnenberg - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 06.08. - 08.10.22 geändert mit Mail v. 27.07.
Auflagen = Keine Besonderheiten
Genehmigung Ronnenberg

Seelze innerorts - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer bis A0
Zeitraum = 06.08. - 09.10.22 geändert mit Mail v. 28.07.
Auflagen = Nicht an Bäumen. Das Betreten von Unterpflanzungen ist unzulässig. Mindesthöhe 2,50 Meter, 1 (Doppel-)Plakat pro Laterne (Fotobeweis sinnvoll), Kunststoffmanschette unter den Kabelbindern zur Vermeidung von Beschädigungen. Die Beschaffenheit des Aufhängers muss so gewählt werden, dass die Werbetafeln sich frei im Wind bewegen können. (Kopf-Tisch) Die Nutzung der Geländer der Grachten in Seelze-Süd ist nicht zugelassen.
Genehmigung Seelze

Seelze außerorts - angefordert

Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum =
Auflagen = Mindesthöhe 2,50 Meter, 1 (Doppel-)Plakat pro Laterne, Kunststoffmanschette unter den Kabelbindern zur Vermeidung von Beschädigungen. Die Beschaffenheit des Aufhängers muss so gewählt werden, dass die Werbetafeln sich frei im Wind bewegen können. (Kopf-Tisch)
Genehmigung =

Sehnde - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 09.08. - 12.10.22
Auflagen = Es sind 50 Meter Abstand von den Wahllokalen einzuhalten. Nur jede zweite Laterne pro Partei darf genutzt werden. An Knotenpunkten, Rad-/Gehwegüberfahrten und Überquerungsstellen müssen für wartepflichtige Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger Mindestsichtfelder zwischen 0,80 m und 2,50 m Höhe von ständigen Sichthindernissen, parkenden Kraftfahrzeugen und sichtbehinderndem Bewuchs freigehalten werden.
Genehmigung Sehnde

Springe - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 17.07. (!) – 09.10.2022
Auflagen = In der Straße "Am Markt" in der Kernstadt Springe ist Plakatieren verboten. Ebenso an Bäumen. An Masten mit Verkehrszeichen mindestens einen Meter über dem Schild, gegen Runterrutschen muss es gesichert sein.
Genehmigung: Springe
Genehmigung Großflächen grundsätzlich erlaubt.

Uetze - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 09.08. - 12.10.22
Auflagen = Unterkante 2 Meter an Fußwegen, 2,20 Meter an Radwegen, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen

An folgenden Orten dürfen keine Plakate angebracht werden:

- An der Straßenlaterne im Kreisel in Uetze
- An blau bzw. grün lackierten Straßenlaternen
- In Grünanlagen
- In und an den Wartehäuschen der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
- an Bäumen einschl. der Pflanzbeete, sowie an Greifvogelsitzstangen
- an den Maschendrahtzäunen in Uetze an der Fuhse und in Hänigsen am Schützenplatz

Genehmigung

Wedemark - angefordert

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung

Wennigsen

Plakatart = bis A0
Zeitraum =
Auflagen = Nicht an Laternen mit Blumenampeln
Genehmigung =

Wunstorf -

Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum =
Auflagen = Max. 100 Standorte, Keine Plakate an Leuchtenmasten in der Nord- und Südstraße, sowie in der Langen Str., Am Alten Markt und der Stiftstr. Im Bereich der Fußgängerzone dürfen an höchstens 5 Standorten Plakate aufgehängt werden.
Genehmigung