LiquidFeedback/Themendiskussion/1953

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Hier der Antragstext von Hollarius: Letzter Autor Holger Hennig (Hollarius) am 2012-06-03 18:33:41

Antrag:

An geeigneter Stelle sei in das Grundsatzprogramm einzufügen:

„Wir sprechen uns gegen die Einordnung von großkalibrigen Waffen mit automatischem oder halbautomatischem Nachladen als Sportgeräte aus. Solche Waffen sollen damit nur noch für Menschen erwerbbar sein, die sie aus beruflichen oder jagdlichen Gründen brauchen.“

Begründung:

Sportschützen dürfen gerne auf Pappscheiben schießen, dafür braucht man aber weder große Kaliber noch automatische Waffen. Erfurt und Winnenden haben gezeigt, dass es unverantwortlich ist, Waffen, die speziell für Polizei- oder Kriegsgebrauch entwickelt wurden, in private Hände zu geben. Die olympischen Schießwettbewerbe werden fast ausnahmslos mit Kleinkaliberwaffen geschossen, für andere Sportarten können Alternativen mit Farbkugeln oder gar virtuellen Schießständen entwickelt werden. Dass Privatbürger für den Sport beliebig viele Waffen, teilweise auch Kriegswaffen, und dazu unbegrenzt viele Schuss Munition zu Hause lagern können, ist in der Risikoabwägung nicht nachvollziehbar. Es gibt keine Partei in Deutschland, die nach den Schulmassakern ernsthafte Konsequenzen gezogen hätten – wir sollten da klüger sein.


Neue Version: Antrag:

An geeigneter Stelle sei in das Grundsatzprogramm einzufügen:

„Wir sprechen uns gegen die Einordnung von großkalibrigen Waffen, insbesondere mit halbautomatischem Nachladen, als Sportgeräte aus. Solche Waffen sollen damit nur noch für Menschen erwerbbar sein, die sie aus beruflichen oder jagdlichen Gründen brauchen.“

Begründung:

Sportschützen dürfen gerne auf Pappscheiben schießen, dafür braucht man aber weder große Kaliber noch automatische Waffen. Erfurt und Winnenden haben gezeigt, dass es unverantwortlich ist, Waffen, die speziell für Polizei- oder Kriegsgebrauch entwickelt wurden, in private Hände zu geben. Die olympischen Schießwettbewerbe werden fast ausnahmslos mit Kleinkaliberwaffen geschossen, für andere Sportarten können Alternativen mit Farbkugeln oder gar virtuellen Schießständen entwickelt werden. Dass Privatbürger für den Sport beliebig viele Waffen, teilweise auch umgebaute Kriegswaffen, und dazu unbegrenzt viele Schuss Munition zu Hause lagern können, ist in der Risikoabwägung nicht nachvollziehbar. Es gibt keine Partei in Deutschland, die nach den Schulmassakern ernsthafte Konsequenzen gezogen hätten – wir sollten da klüger sein.

Zur Frage, was Großkaliber ist laut Gesetzgeber: "Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt" - ergo, Großkaliber ist alles, was größer ist. (Wenn jemand eine bessere Definition hat, bitte im Wiki dazuschreiben, oder mir schicken: hollarius@piratenpartei-nrw.de)

(Gibt es eigentlich irgendeine Möglichkeit, den Titel zu ändern? Möchte da auch das "automatische" rausnehmen) Hollarius - (nein gibt es nicht, bietet LQFB leider nicht, aber der Antrag ist ja sowieso ein FAIL Motorradblogger 13:39, 4. Jun. 2012 (CEST)) Deine Polemik ist nicht nur fail, sondern einer Diskussion weder angemessen, noch irgendwie hilfreich. Hier geht es doch nur darum, Gegner mundtot zu machen. Hollarius


Fragen

Meine Fragen: Hallo, ich finde das etwas unkonkret, ab wann fängt Großkaliber an? Ab wann braucht man diese? Wer legt fest, was man braucht oder nicht? Wenn wir diese verbieten, sind wir dann klüger als iwer anders? Lässt sich dadurch ein Amoklauf verhindern? (Ich gebe zu bedenken, das wohl trotz aller Verbote dennoch illegale Waffen mit relativ wenig Aufwand zu bekommen wären!) MistaBreed 10:13, 4. Jun. 2012 (CEST)

Ja, wir sind klüger, weil Waffen, so sie verfügbar sind, eine gewisse Grundverführung mitbringen. Aber es ist noch viel einfacher. Es ist zweimal zu Schulmassakern gekommen, die zu so vielen Toten geführt haben, weil die Täter einfach an Munition und Waffen gekommen sind. Die Risikoabwägung sagt einfach: Wenn wir dieses Risiko ausschließen, ist das ein Fortschritt. Übrigens sagt die Kriminalpolizei auch, das wir klüger wären: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2009/panoramawaffen106.html Hollarius

Was glaubst Du bringt so ein Verbot? Wer weiter Großkaliber schießen will, macht dann halt nen Jagdschein. Effekt: keiner

Da der Erwerb eines Jagdscheins schon mit Mühen verbunden ist, halte ich das Argument für Unsinn. Der Effekt wäre, dass Tausende von Waffen und Millionen von Schuss Munition verschrottet würden. Hollarius

Meine Fragen: 1. Könntest du dich bitte erst einmal richtig informieren bevor du so einen Schnellschuss hinlegst?
2. Könntest du bitte konkret werden, was du unter Großkaliber meinst?
http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fkaliber#G.C3.A4ngige_Kaliber
3. (siehe auch 1.) Wurde im LQFB auch schon erläutert: Automatik sind nach deutschen Waffenrecht gar nicht für "normale" Sport- oder Jagdschützen zu bekommen, dies bedarf einer BKA-Sondergenehmigung.
4. Halbautomatik ist gleichzusetzen mit Selbstladend, ob nun Revolver oder Pistole, mir ist persönlich ersteinmal nicht bekannt, dass es noch irgendwelche Handfeuerwaffen, ohne Halbautomatik gibt, man möge mich korrigieren, falls dies evtl. bei Sportschusswaffen der Fall ist.
5. Könnten wir wenigstens endlich mal hier bei den Piraten, es schaffen, in Begründungen für was auch immer, KEINE Amokläufe mehr zu benennen? Wenn einem Menschen die letzten vernunftgesteuerten Sicherungen durchgehen und daraufhin einen Amoklauf plant oder umsetzt, was wollen wir dann als nächstes versuchen zu verbieten, Spiritus, Lampenöl, Küchenmesser, Haarspraydosen? - Danke.

Dirk Florian 11:15, 4. Juni 2012

Zu 1. Wie wäre es mal unpolemisch? Das hast du nicht nötig, Dirk :P Zu 2. und 3.: Ja, ist geändert. zu 4. Ja, ist so gemeint. Mit nem Vorderlader kann man meinetwegen schießen ... Zu 5. Erstens ist Amoklauf das falsche Wort, hier geht es um geplante Massaker, der Euphemismus "Amoklauf" ist falsch und eine Missachtung der Opfer. Zweitens, es gab nach Erfurt und Winnenden ein paar Versuche zu ähnlichen Aktionen. Bei diesen gab es aber keine Todesopfer, weil eben nicht Waffen legal und einfach zu bekommen waren. Drittens gibt es eine weitere wichtige Begründung. Waffen, die nur dafür gemacht worden sind, Menschen schwer zu verletzen und zu töten, können keine Sportgeräte sein, weil ihr Zweck einfach ein anderer ist. Und die Verfügbarkeit sorgt für Verführbarkeit, der Reiz ist immer da, und wenn er noch so klein sein mag - es reicht immer ein Mensch, der diese Waffen hat und dem Reiz erliegt, um eine veritable Katastrophe auszulösen. Benutzer:Hollarius:Hollarius

Du meinst Schützen würden einen Aufwand wie das Ablegen einer Jägerprüfung scheuen? Informier Dich vielleicht mal, was man heute schon für das Sportschießen an Aufwand betreiben muss.

Der Antrag sagt, dass Großkaliberwaffen keine Sportgeräte mehr sein können, also kann damit auch kein Schießsport mehr betrieben werden, das gilt dann auch für Menschen mit Jagdprüfung.

(ich bleibe mal im Absatz "Frage", auch wenn ich an die erste Anregung anknüpfe:) Der Wurf geht mir eigentlich nicht weit genug - weder der ursprüngliche Antrag, noch die Anregung. Letztere geht aber schon in die Richtung. Schusswaffen sind nun einmal ursprünglich zum töten entwickelt worden. Mir leuchtet nicht ein, warum solche Tötungsinstrumente überhaupt in Privateigentum und -besitz sein sollten (außer vielleicht in ganz engen Ausnahmefällen)!

Es gibt offenbar zivile Anwendungsbereiche: das Schieß-Freizeitvergnügen ("Sport" sehe ich da nicht so...), Jahrmarktzeitvertreib, eingeschränkt vielleicht noch Jagd auf wilde Tiere (zum Vergügen). Für all diese Aktivitäten ist Privatbesitz an den Schusswaffen nicht notwendig. Ich glaube, wenn die Verantwortung für die sachgerechte Lagerung von Schusswaffen (automatisch zusammen mit dem Eigentum daran) auf juristische Personen übertragen würde (Vereine, Forstbehörden und vergleichbar), dann würde die Qualität der Lagerung steigen. Da sollte die Reise hingehen! Kaba 00:28, 18. Jun. 2012 (CEST)


Ich persönlich sehe keine Notwendigkeit, dass Sportschützen Ihre Waffen zu Hause aufbewahren. Allerdings möchte ich nur darauf hinweise, dass hierzulande pro Jahr mehr Menschen bei Jagdunfällen ums Leben kommen als von "durchgeknallten Sportschützen". Wäre es in diesem Zusammenhang nicht zielführender die Eigentümerhaftung zu verschärfen? Sprich: wenn jemand meine Taschenartillerie entwendet und damit ein Massaker anrichtet würde ich als Eigentümer der Waffe in genau dem gleichen Umfang zur Verantwortung gezogen wie die Person, die das Massaker verursacht. (OK, mehr ne Anregung als 'ne Frage....) Zenlike 10:01, 27. Jun. 2012 (CEST)

Anregungen

  • Ergänzung im Waffenrecht

"Alle Waffen (unabhängig von Kaliber oder Verwendung) sind in gesicherte Verwahrung zu geben. Die Kreispolizeibehörde bestimmt Ort und Beauftragte für die Verwahrung. Von dieser Verordnung sind Personen ausgenommen, denen das Führen von Waffen aus berufsmäßigen Gründen erlaubt ist."

Mit diesem einfachen Zusatz ist allen geholfen. Wer im Verein schießen will holt die Waffe beim Waffenwart ab und gut is.

  • Bitte Großkaliber definieren

Weil Großkaliber in der Definition des Antrags vorkommt, hat es Sinn den Begriff zu definieren. Großkaliber ist eine umgangssprachliche Beschreibung. Somit ist die Forderung ungenau

Das Waffengesetz definiert Kleinkaliber wie folgt: "Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt" - ergo, Großkaliber ist alles, was größer ist.


  • Unnötige Forderung betreffend der automatischen Waffen

Da automatische Waffen bereits verboten sind und nicht bestandteil des GWaffG sind sondern Kriegswaffen Gesetzes. Sie sind automatisch für Sportzwecke bereits verboten. Auch der private Besitz der automatischen Waffen ist nicht möglich. Somit ist die Forderung in dem Zusammenhang unnötig (rechtlich nicht möglich)

  • Streichung "Kriegswaffen" aus dem Text

Da Kriegswaffen bereits verboten sind, werden sie auch nicht durch das WaffG reguliert, sondern durch das Kriegswaffenkontrollgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/index.html

Benutzung des Terminus Kriegswaffen im Zusammenhang mit Sport ist inhaltlich nicht richtig. Entspricht nicht den rechtlichen Tatsachen.

  • Verbot von .22 lfB mit einschließen

Es ist bewiesen, dass s.g. Kleikalibermunition - also .22 lfb auch absolut tödlich ist, wäre es absolut verantwortungslos diese Art von Waffen nicht auch unter das Verbot zu stellen, da im Endeffekt kein Unterschied zu Kaliber mit mehr Energie auf kurze Distanzen (z.B. Schule, Klassen usw).

  • Verbot unabhängig von Ladeart einführen

Wie Fall Brevk zeigt, wurde aus der Waffe alle 10 sek. Ein Schuss abgegeben. Da dieses auch mit einem Einzellader zu bewältigen wäre, ist die Gefährlichkeit der Einzellader Waffen mit den automatischen oder halbautomatischen gleichzustellen. Somit ist das Verbot im Sinne dieses Antrags nun auf alle Arten der Feuerwaffen zu erweitern: unabhängig vom Kaliber und Ladeart.

  • Liberale Position zum Waffenrecht.

Ich rege an, statt dessen folgendes an geeigneter Stelle sei in das Grundsatzprogramm einzufügen:

Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die notwendige Sicherheit gewährleisten, aber nicht unnötig die Freiheit oder Grundrechte der Bürger beschneiden.

Wir treten nicht für eine bewaffnete Bevölkerung ein. Schusswaffen gehören in die Hände von sachkundigen und zuverlässigen Bürgern zur Ausübung von Sport, Jagd oder anderen, berechtigten Interessen.

Waffen gehören nicht in die Öffentlichkeit. Das Führen von Schusswaffen soll den Sicherheitsbehörden und wenigen besonders gefährdeten Personen vorbehalten bleiben.

Vergleiche zwischen Rechtsstaaten mit verschiedenen Waffengesetzen zeigen, dass Gewaltverbrechen keinen ersichtlichen Zusammenhang mit dem legalen Waffenbesitz in der Bevölkerung haben. Daher sehen wir keinen Vorteil darin die Zahl der legalen Waffen bei der Bevölkerung gezielt zu erhöhen oder zu senken.

Legalwaffenbesitzer liegen in der Verbrechensrate erheblich unter dem Durchschnitt der Bevölkerung. Entsprechend sollten sie nicht diskriminiert und in Grundrechten beschnitten werden werden, indem sie vorauseilend als potenziell gefährlich eingestuft werden.

Wir sind gegen das im Aufbau befindliche zentrale Waffenregister, in dem die Namen von staatlich überprüften Bürgern neben Kriminellen mit persönlichen Waffenverboten stehen. Dies stellt eine unnötige Datensammelung ohne jeglichen Präventionscharakter dar und ist diskriminierend. Wir befürworten ein anonymisiertes Register, das lediglich die Seriennummern der Waffen und die registrierenden Behörden erfasst.

Wir sind gegen zentrale Lagerung von privaten Waffen und Munition. Dies beugt keinem Missbrauch vor, sondern fördert die Begehrlichkeiten durch Kriminelle.

Gründe finden sich vielfach auf der Seite der AG Waffenrecht: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht

  • Bitte Korrektur im Entwurfstext überlegen: eine Feuerrate kann nicht gross (oder klein), sondern nur hoch (oder niedrig) sein.
  • weitere Anregung bitte hier:................

Unterstütz von

nicht Unterstützt von

Rainer Wiese - In der vorliegenden Form nicht zu unterstützen. Mein Vorschlag: Das bestehende Waffenrecht reicht aus mit der Ergänzung: Private Waffen dürfen nur von Beauftragten (Jägern, Polizei, Vereinswaffenwart etc.) verwahrt werden.

Dirk Florian So wie es dasteht bin ich dagegen.

MistaBreed 11:58, 4. Jun. 2012 (CEST) So wie es da steht bin ich auf jedenfall dagegen...!

motorradblogger Der Antrag zeigt, dass sich der Antragsteller im Bereich des Waffenrechts überhaupt nicht auskennt. Zudem scheint er auch keinerlei Erfahrung mit oder Wissen über Schusswaffen zu besitzen. Nähere Informationen zu dem Thema, bietet die AG Waffenrecht. Desweiteren möchte ich noch darauf hinweisen, dass Kleinkaliber (.22 lfB bzw 5,5 mm) genauso tödlich ist, wie 9mm oder gar .45 ACP. Und interessant ist auch das aktuelle Nato-Kaliber: 5,56x45mm. Ist vom Durchmesser her nur etwas größer als .22, wird aber in Kriegswaffen genutzt. Ich bitte doch einfach mal um einen Realitätscheck. Und Erfurt und Winnenden heranzuziehen, ist leider auch nicht so einfach, weil nach beiden Taten die Waffengesetze nochmal verschärft werden. Ganz ehrlich... Wer denn Vollkasko-Bürger will, der sollte besser zu den Grünen wechseln. Ich dachte wir stehen für liberale Positionen. Naja.

Dominik Boecker In dieser Form nicht unterstüztungsfähig - da muss - vor einem Nacharbeiten - noch einiges an Gehirnschmalz rein, um eine wirklich sinnvolle(!) und mehrheitsfähige Position zu erarbeiten.

StarFire - witzlos überhaupt darüber nachzudenken wegen singulärer, aber medial groß aufgemachter Ereignisse eine Art "Anlaßgesetzgebung" durchzuziehen. So was geht immer nach hinten los. Der Antragsteller sollte sich erst mal mit den Zahlen, Daten, Fakten und dem Waffenrecht vertraut machen. Da hängt ein riesiger und komplexer Schwanz von Folgen dran. So lange die nicht alle berücksichtigt sind, kann das Thema nicht angemessen gewürdigt werden.

Broken Arrow - der Antrag ist völlig haltlos und zeugt von vollständiger Unkenntnis der Materie. Er ist substanzlos und unbegründet. Der Antrag stützt sich nicht auf Fakten bzw.er ist nicht Ergebnis einer umfassenden Prüfung von vorhandenen Datenmaterial, Auswertung von Sachverständigenmeinungen und kriminologischen Untersuchungen. Die Position des Antragstellers ist nach heutigem Kenntnisstand unhaltbar und politisch peinlich.

TheBug - Thema verfehlt.

Kaspardavid - Die "mediale Panikmache" greift nun also auch schon auf das LiquidFeedback über. Hollarius stellt Forderungen ohne sich auch nur im Geringsten über das, was er da schreibt, kundig zu machen und schreit in das Sprachrohr linker Verbotspolitik. Parteien, die diese Art von Politik und Polemik betreiben, haben wir schon reichlich. Ich dachte, die Piraten sind anders, sind bereit zum ändern???

Smutje1982 10:17, 13. Jun. 2012 (CEST) Dagegen, Wieder unnötige Beschneidung der Freiheiten von Bürgern. Mit legalen Waffen passiert am wenigsten (siehe Schweiz)

Cathy - Der Einzelfall ist ein schlechter Ratgeber

Was für die Vorratsdatenspeicherung von Konstantin von Notz (Grüne/Bündnis90) gesagt wurde, gilt auch für das Waffenrecht. Zwei Einzelfälle (Erfurt und Winnenden) können in einem Rechtsstaat keine Begründung für Verbote liefern. Beide Einzelfälle führten bereits zu Änderungen bei den Aufbewahrungsvorschriften.

<ZITAT> Es ist so, dass sozusagen nicht diejenigen, die einen Grundrechtseingriff dieser Schwere verhindern wollen, belegen müssen, dass die Vorratsdatenspeicherung (Anm. Verbot von legalen Großkaliberwaffen) ineffizient ist. Es muss vielmehr so sein, dass diejenigen, die einen solchen Eingriff wollen, belegen müssen, dass es zumindest effizient ist. Und dann muss man auch noch sehen, ob es verhältnismäßig ist. Aber genau dieser Beleg ist nicht erfolgt und mit Einzelfällen wie dem jetzt von Ihnen genannten, da kann man immer alle möglichen Eingriffe rechtfertigen, weil der Einzelfall natürlich immer schlimm ist. </ZITAT> [1]

Die Skandinavische Evaluation 2011 hat ergeben, dass keine Korrelation zwischen legalem Waffenbesitz und Mordraten gibt. [2]