Landkreis München/Neubiberg/Antraege/POS-001

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Transparenz des Lern- und Bildungsfortschrittes an bayerischen Schulen

Forderung

Der Landesverband Bayern der Piratenpartei Deutschland fordert ein transparentes, netzgestütztes Verfahren an bayerischen Schulen, dass den Lern- und Bildungsfortschritt jedes einzelnen Schülers individuell, fortlaufend und anhand bekannt gemachter Lernziele in jedem Jahrgang dem Schüler und seinen Eltern sichtbar macht.

Verfahren

Die Lern- und Bildungsziele pro Fach und Jahrgang werden inhaltlich detailliert und in zeitlicher Abfolge am Anfang des Schuljahres dem einzelnen Schüler und seinen Eltern in Tabellenform und nach den Regeln des Personendatenschutzes gesichert online bekannt gemacht. Statt eines Notenblattes in Papierform trägt der Lehrer im Laufe des Schuljahres in diese Tabelle inhaltlich konkret die Ergebnisse der regelmäßigen Überprüfungen des Lern- und Bildungsfortschrittes in Abweichung von den Lernzielen ein.

Begründung

Bayerische Lehrer sind verpflichtet, regelmäßig Leistungserhebungen bei ihren Schülern durchzuführen, die in sechs Notenstufen bewertet werden. Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungen richten sich nach Erfordernissen der Schulart, der Jahrgangsstufe und des Faches. Seine gesammelten Aufzeichnungen über die Noten (Notenblatt) muss der Lehrer nur dem Schulleiter auf Verlangen einsehbar machen oder übergeben.

Dieses Verfahren der Leistungserhebungen hat folgende Nachteile.

  • Es ist intransparent und eröffnet Handlungsspielräume der Willkür, weil die Lernziele nicht inhaltlich konkret genug den einzelnen Schülern und ihren Eltern bekannt gemacht werden.
  • Es dokumentiert einmalig erbrachte Leistungen, ohne die Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit des Lern- und Bildungsfortschrittes ausreichend sichtbar zu machen.
  • Es liefert in den Noten abstrahierte Maßstäbe zur vergleichenden Beurteilung von Schülern, die geeignet sind, vom individuellen Lern- und Bildungsfortschritt abzulenken.
  • Es stellt Kontroll- und Selektionsfunktionen von Schule anstelle des Erziehungs- und Bildungsauftrages in den Vordergrund.
  • Es ist eine Voraussetzung für die soziale Undurchlässigkeit des bayerischen Schulsystems.

Die Herstellung von Transparenz des Lern- und Bildungsfortschrittes mit Mitteln des digitalen Zeitalters verbessert die Situation der bayerische Schüler auf eine konkrete Weise, ohne dass dogmatische Diskussionen über Schultypen und -formen geführt werden müssen.

Gesetzesgrundlagen

- Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), insbesondere Art. 52.

- Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern (Lehrerdienstordnung - LDO), insbesondere § 3 (6).

Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem ...