NDS:Schiedsgericht/Geschäftsordnung
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Die Geschäftsordnung (GO) des Landesschiedsgericht NDS
Besetzung
- Richter:
- Mattis Glade
- Koopmann, Niklas
- Engel, Olaf
- Chapman, Norman
Geschäftsordnung
Nach der Wahl von mindestens drei Richtern, hat sich das Gericht auf seiner konstituierenden Sitzung nach § 2 Abs. 6 Bundesschiedsgerichtsordnung (im Folgenden SGO)(https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#Abschnitt_C:_Schiedsgerichtsordnung) folgende Geschäftsordnung gegeben und am 28.11.2022 die durch Neuwahl entstandenden Notwendigen Änderungen vorgenommen:
§ 1 - Verwaltungsorganisation
Anrufungen wird ein Aktenzeichen zugewiesen, das dem Schema "LSG-NDS-[Jahr]-[innerhalb des Jahres fortlaufende Nummer]-[H für Hauptverfahren, EA für einstweilige Anordnungen, A für Ablehnungen mit und ohne begründung, SB für Sofortige Beschwerde]" entspricht.
§ 2 - Sitzungen
- (1) Das Schiedsgericht berät in nichtöffentlicher Sitzung.
- (2) Zu Sitzungen wird durch den vorsitzenden Richter per E-Mail an alle Richter zumindest mit Link zur vorgesehenen Tagesordnung eingeladen.
- (3) Regelmäßiger Sitzungstermin des Schiedsgerichts ist wöchentlich Montag 18:00 Uhr. Sind keine Verfahren anhängig und liegen drei Tage vor einem regulären Sitzungstermin keine Anträge vor, so entfällt die Sitzung.
- (4) Zu weiteren Sitzungen kann bei Bedarf mit einer Einladungsfrist von mindestens 3 Tagen eingeladen werden. Im Einvernehmen mit allen Richtern kann die Einladungsfrist unterschritten werden.
- (5) Zu Sitzungen gilt für alle Richter Anwesenheitspflicht.
§ 3 - Tranzparenz
- Auf der öffentlichen Wikiseite des Schiedsgerichts wird eine Verfahrensübersicht geführt, auf der das Anrufungsdatum, das Aktenzeichen, der aktuelle Stand, verlinke Beschlüsse und/oder Urteile und der zuständige Berichterstatter des Verfahrens einsehbar ist. Beschlüsse und/oder Urteile zu abgeschlossenen Verfahren, werden zusätzlich unter https://piraten-bsg.de/xmlui/ [Urteilssammlung der Schiedsgerichte] hinterlegt.
§ 4 - Mündliche und fernmündliche Verhandlung
- (1) Die Kommunikation findet vorrangig per E-Mail statt.
- (2) Fernmündliche Verhandlungen finden im Rahmen einer Audiokonferenz bevorzugt im Mumble-Raum des Landesschiedsgerichtes statt. Termine werden ebenfalls in der Fallübersicht in der Wiki dokumentiert.
§ 5 - Beschlüsse
- Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit getroffen. Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren beschlossen werden. Eine Mitwirkung aller am Schiedsgericht aktiven Piraten ist nicht notwendig.
§ 6 - Urteile
- (1) Der dem Verfahren zugeordnete Berichterstatter ist für die zeitnahe Erstellung des Urteils- und Beschlusstextes verantwortlich. Der Text soll vor der Beschlussfassung in einem angemessenen Zeitraum einsehbar und für Änderungen zugänglich sein.
- (2) Abschließende Beschlüsse und Urteile haben die gestellten Anträge und eine Begründung zu enthalten. Ämterbezeichnungen werden möglichst geschlechtsneutral verwendet.
- (3) Richter können eine abweichende Meinung in der Urteilsbegründung abgeben. Auf Antrag gewährt das Gericht dem Richter eine angemessene Frist hierzu.
§ 7 - Dokumentation
- (1) Nach Abschluss des Verfahrens wird das unterschriebene Urteil in einem versiegelten Umschlag archiviert.
- (2) Die Verfahrensakte wird elektronisch im Ticketsystem so aufbewahrt, dass die Aufbewahrung und Vernichtung nach § 14 Abs. 5 SGO sichergestellt wird. Das gleiche gilt für evtl. angelegten Akten in digitaler oder Papierform.
- (3) Einsicht in die Verfahrensakten nach § 14 Abs. 4 SGO ist beim Landesschiedsgericht zu beantragen.
§ 8 - Geschäftsverteilungsplan
- (1) Nach § 10 Abs. 3 Satz 3 der SGO wird der Berichterstatter für Anrufungen und Verfahren des Landesschiedsgerichts nach folgender Reihenfolge festgelegt:
- Mattis Glade
- Engel Olaf
- Chapman Norman
- Koopmann Niklas
- Die Reihenfolge beginnt mit Mattis Glade am 28.11.2022 und ist fortlaufend.
- (2) Ist der nach der Reihenfolge zuständige Richter freigestellt, angekündigt verhindert oder beurlaubt, so wird der betroffene Richter in der Reihenfolge übergangen.
- (3) Durch Beschluss des Schiedsgerichts kann jederzeit ein anderer Berichterstatter bestimmt werden.
- (4) Scheidet der Berichterstatter aus dem Verfahren aus, wird der nachrückende Richter Berichterstatter.
§ 9 - Vorsitzender Richter
- (1)Gemäß §3 Abs. 1 Satz 2 SGO wählt das Landesschiedgericht aus seinen Reihen einen Vorsitzenden Richter.
- (2)Die Amtszeit beträgt 3 Monate.
§ 10 - Geschäftsordnung
- (1) Die Geschäftsordnung kann auf Sitzungen oder als Umlaufbeschluss mit einfacher Mehrheit aller am Schiedsgericht tätigen Piraten abgestimmt werden.
- (2) Ausgenommen von Abs. 1 sind redaktionelle Anpassungen, die sich ggf. durch Satzungsänderungen auf Bundes- oder Landesebene ergeben, sowie Zu- oder Abgänge von Richtern am Schiedsgericht.
Änderungen in der GO
- 14.03.2022 Inkrafttreten der Geschäftsordnung
- 28.11.2022 Änderung der Geschäftsordnung