HH:Bezirksbeauftragte

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Bezirksbeauftragte sind Beauftragte für ein Bezirk innerhalb Hamburgs und werden vom Landesvorstand benannt oder von einer Gebietsversammlung gewählt. Sie repräsentieren den Landesverband in auf den Bezirk bezogenen Themen und üben ihre Beauftragung neutral gegenüber innerparteilichen Strömungen aus. Bezirksbeauftragte orientieren sich an der programmatischen Beschlusslage des Landesverbandes und - sofern vorhanden - des Bezirksprogrammes, und dort, wo es eine solche (noch) nicht gibt, vertreten sie das gesamte relevante Meinungsspektrum. Sie sollen die Aktualisierung der Bezirkswahlprogramme anregen. Sie können Arbeitsgemeinschaften bilden. Bezirksbeauftragte sind gegenüber dem Landesvorstand rechenschaftpflichtig.Bezirksbeauftragte erhalten für die Durchführung ein Bezirksbudget und sind gegenüber dem Schatzmeister rechenschaftpflichtig. Je Bezirk können auch mehrere Personen gemeinsam beauftragt werden. Dann befürfen ihre Entscheidungen intern eine Mehrheit. Die Beauftragung gilt bis auf Widerruf bzw. bis zur Neuwahl auf einer Gebietsversammlung.

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