Gegen die Datensammelwut – für informationelle Selbstbestimmung

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Mit der Möglichkeit, große Datenmengen zu speichern und automatisiert zu verarbeiten steigt auch die Neigung, immer mehr Daten zu sammeln. Dies gilt für den Staat genauso wie für die Wirtschaft. Auf Webseiten werden genaue Bewegungsprofile erstellt mit Hilfe von Cookies und Parametern in Links. Der Handel mit Adressen blüht. Es werden Bonitätsprüfungen auf Basis der Adresse (Strasse, Stadtteil) vorgenommen. Systeme wie Toll-Collect bergen die Gefahr, zur Erstellung flächendeckender Bewegungsprofile genutzt zu werden. Die Einführung von RFID-Chips erlaubt es nicht nur dem Einzelhandel, genaue Kundenprofile zu erstellen und ihren Verkauf darauf zu optimieren. Vereinzelt werden RFID-Chips bereits unter TÜV - Plaketten platziert. Die Piratenpartei fordert strenge Regeln im Umgang mit RFID-Chips, die es verbieten, diese zur Erfassung von Personendaten zu nutzen. Der Einzelhandel muss die RFID-Chips spätestens beim Verlassen des Ladens entfernen oder unbrauchbar machen. Jeder Mensch muss die Verfügung über seine Daten wiedererlangen. Die bisherigen Auskunftspflichten über gespeicherte Daten sind nicht ausreichend. Sie müssen um eine Meldepflicht der Datenspeicherung an den Bundesdatenschutzbeauftragten erweitert werden, so dass eine einfache Anfrage jedem Menschen einen vollständigen Überblick gibt, wo Daten über ihn gespeichert sind.

Die informationelle Selbstbestimmung muss auch auf alle Gesundheitsdaten und genetischen Informationen ausgeweitet werden. Das Anlegen von generellen Gendatenbanken zur Verbrechensbekämpfung oder zur Bewertung von Versicherten oder von Angestellten eines Betriebes muss weiter verboten bleiben. Die Patientenkarte muss ein Höchstmaß an Kontrolle des Patienten über seine Daten gewährleisten.

Die Piratenpartei fordert ein Informationsfreiheitsgesetz, dass den Bürgern eine maximale Einsicht in das Verwaltungshandeln erlaubt. So können Korruption und Behördenwillkür am besten bekämpft werden. Die Erfahrungen der USA haben gezeigt, dass hierfür klare Fristen festgelegt werden müssen, bis wann welche Auskunft erteilt werden muss. Außerdem muss die Beweislast, ob eine Auskunft verweigert werden kann (z.B. wegen des Persönlichkeitsschutzes eines Dritten), bei der verweigernden Behörde liegen.

Siehe auch


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