Diskussion:Datenschutzbeauftragter

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Funktion Weiterleiten

Ohne dem vorweggreifen zu wollen: Es gibt die Funktion „Weiterleiten“. Gibt es einen Grund, warum wir die hier nicht verwenden? Im Bearbeitungsverlauf war die Weiterleitung schon mal eingerichtet. Warum wurde das wieder zurückgenommen? --Gummibrot 18:31, 11. Dez. 2012 (CET)

Weil die Weiterleitung nicht funktioniert hat. Feel free. It's a wiki. -- 90><'/ 19:32, 11. Dez. 2012 (CET)

Rechtliche und administrative Einordnung

Nach längerem Durchwühlen von Wikis etc. ist es mir gelungen, eine Quelle für die Bestellung von Sebastian Krone als BDSB zu finden: http://vorstand.piratenpartei.de/beschlusse/ , ziemlich weit unten. Die Beauftrgung erfolgte demnach per Beschluss des Bundesvorstandes 2011-08-25. Eine Befristung ist nicht vorgesehen. ioe rechtliche Grundlage dürfte das Bundesdatenschutzgesetz unmittelbar sein, für Beauftragungen gilt außerdem die entsprechende Geschäftsordnung (http://vorstand.piratenpartei.de/beauftragungen/geschaeftsordnung-beauftragte/). Unter welchen Umständen eine Neubeauftragung des (unabhängig agierenden) BDSB regulär oder aus anderen Gründen stattfindet, bleibt offen.

Ich würde es begrüßen, wenn -im Sinne der innerparteilichen Transparenz- die rechtliche und administrative Einordnung des BDSB auf der Wikiseite vermerkt würde. Da die Seite gesperrt ist, kann ich das nicht selbst tun.

tojol (Diskussion) 10:12, 9. Mai 2015 (CEST)

  • Da dem so ist, hat der BDSB seine eigene Seite. Hier kann auch die Urkunde eingesehen werden http://piraten-dsb.de/dokumente . Die GO für Beauftragungen kann hier nicht greifen, da es sich um eine förmliche Bestellung iSd. BDSG handelt. -- Bastian (Diskussion) 10:18, 9. Mai 2015 (CEST)