Bundestagswahl

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Bundestagswahl 2021

Dieser Artikel dient dazu, möglichst alle allgemeinen Informationen zur Bundestagswahl zusammenzutragen. Informationen zu einer konkreten Bundestagswahl (z.B. für die Bundestagswahl 2013) sollten besser auf Unterseiten ausgelagert werden.Vorlage:SieheAuchKat

Allgemeines

Wesentliche Rechtsgrundlagen für Bundestagswahlen

  • Grundgesetz (GG)
  • Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • Bundeswahlgesetz (BWG)
  • Bundeswahlordnung (BWO)
  • Abgeordnetengesetz (AbgG)
  • Parteiengesetz (PartG)
  • Wahlprüfungsgesetz (WPrüfG)
  • Wahlstatistikgesetz (WStatG)
  • Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV)
  • Strafgesetzbuch (StGB)

Details

Wahlvorschläge

  • Nach Bestimmung des Wahltages werden weitere Infos zur Einreichung der Wahlvorschläge von den Kreis/Landeswahlleitern bekanntgegeben (BWO §32, §86)
  • Die Unterstützer-Unterschriften für Landesliste and Kreiswahlvorschlag sind getrennt und es kann jeder Bürger für einen Wahlkreisvorschlag und eine Landesliste unterzeichnen (Quelle: Wahlkreisleiter vom Wahlkreis 217)


Kreiswahlvorschläge

Es existiert ein ausführliches HowTo Aufstellungsversammlung Kreiswahlvorschlag.

Procedere:

Vorausetzungen:

  • mindestens ein kandidaturwilliger (passiv) wahlberechtigter Pirat
  • mindestens zwei weitere wahlberechtigte Parteimitglieder aus dem entsprechenden Wahlkreis

Ablauf:

  • Vorabsprechen des Termins und der Location um die Mindestanzahl der nötigen Piraten auf vor Ort zu haben.
  • Eine offizielle Stelle der Partei (Landesvorstand/Bezirksvorstand/...) anschreiben, damit diese die Einladungen an alle (zum Zeitpunkt der Versammlung) wahlberechtigten Piraten rausschickt (kann grundsätzlich auch per Mail geschehen)
  • Abhalten der Versammlung gemäß Anlage 17 & 18 Bundeswahlgesetz (wird normalerweise rechtzeitig von den Landeswahlleitern herausgegeben. Findet sich z.B. unter Bundestagswahl 2009#Formulare, "Minimal-Beispiel (3 Anwesende)": Datei:Anl17-WK999.pdf)
  • Einreichen der ausgefüllten und unterschriebenen und unterschriebenen Anlagen 17 & 18 beim Kreiswahlleiter (normalerweise reichen Kopien, die Originale müssen aber mit der Anlage 13 eingereicht werden)
  • Nachdem man die Formulare erhalten hat: Sammeln von 200 Unterschriften
  • Ausfüllen der Anlage 13 (wird keine Vertrauensperson gennant gelten automatisch die ersten beiden Unterstützer als Vertrauensperson)
  • einreichen der Anlage 13 mit allen anderen Anlagen und den Unterstützerunterschriften
  • sich wählen lassen :)

Landeslisten

Es existiert ein ausführliches HowTo Aufstellungsversammlung Landesliste.


Notizen

  • Die Unterlagen müssen von den einreichenden Vorständen (zum Zeitpunkt der Abgabe mit allen Unterstützerunterschriften) unterschrieben werden, nicht von den Vorständen zum Zeitpunkt der Listenaufstellung. Das kann sonst gaanz ekelig werden, wenn der Vorstand zwischenzeitlich gewechselt hat.
  • Wenn keine Vertrauenspersonen explizit benannt sind, dann werden die beiden ersten unterschreibenden Vorstände zu diesem Amt verpflichtet

Fristen

  • Wahl für Kandidaten: Frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode des Bundestages (BWG §23)
  • Wahl für Vertreterversammlungen: Frühestens 29 Monate nach Beginn der Wahlperiode des Bundestages
    • Start-Termin für Wahl 2009: 2008-02

Negative Angaben sind Tage VOR der Wahl.

  • -90: Schriftliche Anzeige zur Wahl-Teilnahme mit erforderlichen Unterlagen (BW §18)
  • -66 18:00: Kreiswahlvorschläge und Landeslisten einreichen

Bundestagswahl 2009

Organisationsseite

  • Wahltermin: 27. September 2009

Ergebnisse

Weitere Informationen

Intern

  • Wahlzulassung zu den Bundestagswahlen - scheint veraltet, ggf. entfernen

Extern

Internet