Bundesparteitag 2014.1/WahlordnungAV

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§1 - Ablauf

(1) Vorschlagende tragen Kandidierende mit deren Zustimmung in die Kandidatenliste ein. Die Versammlung beschließt über die Reihenfolge der Vorstellung der Kandidaten. Diese Reihenfolge wird auch in den Stimmzetteln verwendet und veröffentlicht.

(2) Danach beschließt die Versammlung, welches der folgenden Wahlverfahren sie zur Aufstellung der Liste verwendet.

a. NRW/NDS/RLP verbessert

Es wird eine verbundene Einzelwahl durchgeführt, bei der für jeden Kandidierenden mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ gestimmt werden kann. Auf die Liste gewählt ist, wer mehr „Ja“- als „Nein“-Stimmen erhält. Wenn für einen Kandidierenden kein oder mehr als ein Feld markiert ist, gilt dies als „Enthaltung“.

Anschließend wird die Reihenfolge der auf die Liste gewählten Kandidierenden wie folgt bestimmt:

  1. Die Versammlung beschließt, ob sie den jeweils nächsten Platz (vom ersten beginnend) einzeln oder alle restlichen Plätze in einem Wahlgang wählt.
  2. Es können sich nur die Kandidierenden, die bisher noch keinen Einzelplatz gewonnen haben, dafür bewerben.
  3. Es wird eine geheime Bewertungswahl gemäß §2.1 durchgeführt.
  4. Wenn damit ein Einzelplatz gewählt wurde, wird mit 1. fortgesetzt. Ansonsten ergibt sich die Reihenfolge der restlichen Liste aus der Reihenfolge der Bewertungswahl.
b. VERHÄLTNISWAHL

Es wird eine geheime proportionale Bewertungswahl gemäß §2.2 durchgeführt und damit eine Rangfolge der Kandidierenden auf der Liste bestimmt. Die Listenlänge, auf die die Liste von hinten gekürzt wird, wird in geheimer Abstimmung festgelegt. Jeder Wähler gibt dabei die vom ihm gewünschte maximale Listenlänge an. Die endgültige Listenlänge ist der abgerundete Median der gültigen, abgegebenen Stimmen.

c. BPT-GO

Es wird eine geheime Bewertungswahl mit Quorum gemäß §2.3 durchgeführt und damit gleichzeitig bestimmt, welche der Kandidierenden auf der Liste sind und in welcher Reihenfolge.

d. MEHRHEITS-BENOTUNG

Es wird eine geheime Mehrheits-Benotung gemäß §2.4 durchgeführt und damit gleichzeitig bestimmt, welche der Kandidierenden auf der Liste sind und in welcher Reihenfolge.

(3) Kandidierende haben grundsätzlich maximal 10 Minuten Zeit, sich und ihr Programm vorzustellen. Dabei sind keine Nachfragen erlaubt. Tritt ein Kandidierender seine Redezeit spätestens nach dem zweiten Aufruf des Versammlungsleiters nicht an, so verfällt diese. Nach der Vorstellung eines Kandidierenden stimmt die Versammlung darüber ab, ob sie den Kandidierenden in der späteren Fragerunde befragt.

(4) In der Fragerunde werden die nach Absatz 3 bestimmten Kandidierenden in der bisherigen Reihenfolge einzeln befragt. Die Befragung erfolgt pro Kandidierendem durch bis zu 5 Fragesteller, die ausgelost werden. Jeder Fragesteller hat 30 Sekunden, der Kandidierende 2 Minuten Redezeit. Die Versammlungsleitung soll bei unzulässigen Fragen oder Aussagen ohne erkennbare Fragestellung das Wort entziehen.

(5) Das beschlossene Wahlverfahren wird zur Bestimmung des Listenvorschlags durchgeführt. Es werden nur Bewerber benannt, Ersatzbewerber werden nicht benannt.

§2 - Wahlverfahren

§2.1 - Bewertungswahl (range voting)

Jeder Wähler kann für jeden Kandidierenden unabhängig 0 bis 9 Punkte (Ganzzahlen) vergeben. Wenn für einen Kandidierenden kein oder mehr als ein Feld markiert ist, gilt dies als 0 Punkte. Für die Rangfolge werden die Kandidierenden absteigend nach Höhe der Summe der auf sie entfallenen Punkte sortiert. Bei Gleichheit entscheidet die niedrigere Anzahl der Stimmen mit 0 Punkten. Ist auch diese gleich, entscheidet das Los.

§2.2 - Proportionale Bewertungswahl (reweighted range voting)

Jeder Wähler kann für jeden Kandidierenden unabhängig 0 bis 9 Punkte (Ganzzahlen) vergeben. Wenn für einen Kandidierenden kein oder mehr als ein Feld markiert ist, gilt dies als 0 Punkte. Die Plätze auf der Liste werden vom ersten bis zum letzen Platz wie folgt bestimmt: S ist die Summe aller Punkte eines Wählers, die dieser den bereits ermittelten Gewinnern von Listenplätzen vergeben hat. In die Gesamtpunktzahl eines Kandidierenden fließt die Stimme dieses Wählers mit dem aktuellen Gewicht <math>9 / (9 + 2*S)</math> ein. Der Kandidierende mit der aktuell höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl der Stimmen, der nicht bereits einen Platz gewonnen hat, ist der Gewinner. Bei Gleichheit entscheidet das Los. Falls Kandidierende die Wahl nicht annehmen, wird die Reihenfolge ohne die auf sie entfallenen Stimmen erneut ausgewertet.

§2.3 - Bewertungswahl mit Quorum

Jeder Wähler kann für jeden Kandidierenden -10 bis +10 Punkte (Ganzzahlen) vergeben. Die Punkt-Wertungen +1 bis +10 gelten als „Ja“, die Punkt-Wertungen -1 bis -10 gelten als „Nein“. Wenn für einen Kandidierenden kein oder mehr als ein Feld markiert ist, gilt dies als 0 Punkte. Es sind die Kandidierenden gewählt, die mehr „Ja“- als „Nein“-Bewertungen erhalten haben. Für die Reihenfolge werden die Kandidierenden absteigend nach Höhe der Summe der an sie vergebenen Punkte sortiert. Bei Gleichheit der Punkt-Summe werden Kandidierende absteigend nach Höhe der Differenz von „Ja“- und „Nein“-Stimmen sortiert. Ist auch diese gleich, entscheidet das Los.

§2.4 - Mehrheits-Benotung

Jeder Wähler kann für jeden Kandidierenden die Noten +5 („Spitze“), +4 („Auf jeden Fall“), +3 („Sehr gut“), +2 („Gut“), +1 („Ja“), 0 („Unentschieden“), -1 („Nein“) oder -2 („Auf keinen Fall“) vergeben. Wenn für einen Kandidierenden kein oder mehr als ein Feld markiert ist, gilt dies als 0 („Unentschieden“). Es sind die Kandidierenden gewählt, die mehr positive Stimmen („Ja“ oder besser) als negative Stimmen („Nein“ oder schlechter) erhalten haben. Für die Reihenfolge werden die Kandidierenden absteigend nach dem abgerundeten Median der Menge aller an sie vergebenen Noten sortiert. Haben mehrere Kandidierende die gleiche Median-Note, werden bei diesen Kandidierenden solange jeweils eine Median-Note gestrichen und die Median-Note für diese neue Stimmen-Menge bestimmt, bis sich ein Unterschied zwischen den Kandidierenden ergibt und die Kandidierenden nach diesem Unterschied absteigend sortiert. Bei weiteren Gleichheiten wird dies fortgesetzt. Haben mehrere Kandidierende vollständig gleiche Noten-Mengen, entscheidet das Los zwischen diesen.