Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 001

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Vorlage:Antragsfabrikat BPT

Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Ihr solltet noch betonen: Der Besitz von Waffen ist nur ehrenwerten Bürgern erlaubt. Alle die wirklich von Kriminalität und Gewalt betroffen sind, die ofw-ler werden sich weiterhin nicht durch Waffen schützen dürfen. Damit die Asozialität dieses wichtigsten Antrags für den BPT in Bochum für alle richtig ersichtlich wird!

Steffen Hannemann merapi22

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Modul 2

Ich berufe mich auf den piratischen Sonderparagraph: Kaperung im Fall von persönlicher Diskriminierung und kapere hiermit diesen Antrag 001 durch meinen Gegenantrag, damit dieser Modular zur Abstimmung auf den BPT in Bochum kommt!

Geld für Arme statt für Armee!

Deutschland lebt sicherer ohne Bundeswehr und Rüstungsexporte. Die sofortige Abschaffung der Bundeswehr und das Verbot von der Herstellung von Rüstungsgütern ist ein Friedensignal an die Welt.

Abschaffung der Bundeswehr!

Verbot von Rüstungsproduktion. Zukunftsvision einer Welt ohne Waffen, ohne Armeen

Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl den Passus:

1.)Abschaffung der Bundeswehr und Umwandlung/Abwicklung in das THW.

2.) Auszahlung einer Friedensdividende auf ewig von 30 Euro monatlich an jeden der 82 Millionen Einwohner.

3.)Verbot von Handel und Herstellung von Rüstungsgütern, einzufügen.

Antragsbegründung

Deutschland ist nur von friedlichen Nachbarn umgeben und hat in der Geschichte sehr negative Erfahrungen mit dem Militär gemacht. Es ist endlich an der Zeit, eine Friedensdividende an jede Bürgerin und jeden Bürger auszubezahlen!

Die Welt ist in den letzten Jahren friedlicher geworden, durch die Überwindung von Militär-Diktaturen verschiedenster Prägung. Die Abschaffung der Bundeswehr wird somit ein wichtiges Signal an alle Völker der Welt sein: Man kann vom Frieden profitieren! Die Vision einer Welt, wo alle 7 Milliarden Weltbürger in Frieden, Freiheit und Wohlstand leben, ist möglich!

Genauso wie man Deutschland geeint und die unterschiedlichen innerdeutschen Armeen abgeschafft hat, muss Europa, die Welt vereint werden. Nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir alle Probleme lösen und diesen Planeten in ein Paradies für alle 7 Milliarden Weltbürger verwandeln. Nationale Egoismen und nationale Despoten haben immer wieder Kriege, Armut und Abhängigkeit zum Nachteil aller zur Folge! Es ist genug für alle da! Armut zu überwinden, bedeutet: Alle daraus resultierenden Probleme überwinden, indem man sich zusammentut.

Vergleicht man diesen Planeten mit einem abstürzenden Flugzeug: Wer kommt dabei alles um? Die Passagiere in der III. Klasse genauso wie die in der II. und I. Klasse. Darum ist es endlich an der Zeit, dass sich Europa und bald die ganze Welt vereint!

Zudem soll jegliche Rüstungsproduktion in Deutschland und Handel mit Rüstungsgütern ganz eingestellt und verboten werden! Es kann nicht weiter geduldet werden, dass deutsche Waffen in aller Welt zum Einsatz kommen und Menschen töten. Die Politik soll im Auftrag der Bürger und nicht für die Wirtschaftslobbys regieren. Die Haltung der Bundeskanzlerin Merkel als Rüstungslobbyistin widerspricht dem deutschen Grundgesetz, das Rüstungsexporte verbietet. Auszug aus Spiegel-online 23.10.12: "Merkel rechtfertigt Rüstungsexporte als Friedensmittel" http://www.spiegel.de/politik/deutschland/merkel-verteidigt-ruestungsexporte-als-mittel-zur-friedenssicherung-a-862778.html

Der Wehretat reicht aus, um jeder Bürgerin, jedem Bürger vom Baby bis zum Hochbetagten eine Friedensdividende von 30 Euro pro Monat auf ewig ausbezahlt wird. Davon profitieren die Armen. Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern erhält 90 Euro pro Monat mehr. Es ist zudem ein Einstig in das BGE als Erbrechtsanspruch auf ein persönlichen Anrecht auf einen Anteil an Ressourcen, Land und am technischen Fortschritt! Der

Hauptgrund für die Abschaffung der Bundeswehr ist das Verhindern von Kriegen unter Einsatz der Robotik, die dem Menschen total überlegenen ist: http://www.new-scientist.de/inhalt/militaertechnik-roboter-an-der-front-a-866197.html

Individuelle Freiheit: Ich kann tun und lassen was ich will, darf aber damit niemandem Schaden zufügen! Rüstungsgüter werden dazu benutzt, um anderen Schaden zuzufügen - darum kann ein ethisch denkender Individualist/ Pirat niemals der BW und Rüstungsproduktion zustimmen! Das schließt sich einfach aus. Steffen Hannemann merapi22 ALG2er, ofw-ler, dies ist kein Spaß!

PS, Vortragen wird diesen Antrag mein Freund: Volle Pulle Pirat

Diskussion

  • Der Antrag suggeriert, dass durch die verdachtsunabhängigen Kontrollen das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft gesetzt wird. Das ist falsch. Da der Antrag auch von mindestens einem Juristen mitformuliert wurde, liegt es nahe davon auszugehen, dass bewusst gelogen wird. Denn Fakt ist: die Behörde, welche die verdachtsunabhängigen Kontrollen durchführt hat keinerlei Befugnis die Wohnung ohne Erlaubnis des zu Kontrollierenden zu betreten. Dies wird abseits des Gesetzestextes, der bezeichnenderweise nicht aufgeführt wird, auch dadurch belegt, dass das Nichtmitwirken bei Kontrollen einen Versagensgrund für die waffenrechtliche Erlaubnis darstellt. Diese Maßregel wäre nicht nötig, wenn sich die Behörde eigenmächtig Zugang verschaffen dürfte. Da wir von einer verdachtsunabhängigen Kontrolle reden, liegt regelmäßig auch keine Gefahr, also auch keine Gefahr im Verzug vor. Das wäre neben einem richterlichen Beschluss die einzige Möglichkeit, durch welche die Unverletzlichkeit in diesen Fällen außer Kraft gesetzt werden würde. --Agoge 21:38, 6. Okt. 2012 (CEST)

Pro-Argument(e): ...

  • Absolut sinnvoll, denn die Waffenrechtsänderungen von 2003, 2008 und 2009 waren reine Stimmungsmache. Damit erübrigt sich mein Antrag "Rücknahme aller populistischen Sicherheitsgesetze und Waffenrechtsänderungen (Überprüfung von Neuregelungen auf Sinnhaftigkeit)". --Colorofthenight 21:35, 13. Mai 2012 (CEST)
  • Der Antrag entspricht der Sach-und Rechtslage und soll weiteren "Blödsinn" im Waffenrecht verhindern. Schon jetzt wird ein Nutzer einer (PTB-zugelassenen) Schreckschusswaffe, die er mal Sylvester (auf offener Straße) abfeuert, kriminalisiert. Das füllt dann die Kriminalstatistik, hat aber mit größerer Sicherheit für die Bürger nichts mehr zu tun. Wer sich illegal eine Waffe beschaffen will, wird durch diesen ganzen Kontrollwahn nicht erreicht und nicht abgeschreckt sein Vorhaben umzusetzen. --Rolf von Niewitecki

Contra-Argument(e): ...

  • Weiterhin wird behauptet, die unangemeldeten Kontrollen seien ineffizient, obwohl die Behörde das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft setzen würde, was, wie dargelegt, eine Lüge ist. Demgegenüber ergibt sich die Ineffizenz erst daraus, dass die Behörde das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung nicht außer Kraft setzen darf. Damit die Kontrolle nutzen hätte, müsste aber das Grundrecht außer Kraft gesetzt werden, was natürlich in dieser Pauschalität nicht zu befürworten ist. Das Grundgesetz gibt vor, dass neben der richterlichen Anordnung nur Gefahr im Verzug einen Eingriff rechtfertigen kann. Gefahr im Verzug bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn die Behörde nicht tätig wird. Vorschläge, wie man abseits pauschaler Unterstellungen es den Behörden ermöglichen soll, eben diese Risikoprognose stellen zu können, werden aber auch nicht von der AG vorgebracht. Im Gegenteil wird darauf beharrt, dass Legalwaffenbesitzer, prinzipiell gesetzestreu wären. Entgegenstehende empirische Nachweise, die auf Probleme der Lagerung in der eigenen Wohnung hinweisen, wie beispielsweise diverse Amokläufe, wird nicht eingegangen. Die Forderung nach Waffengesetzen, welche die notwendige Sicherheit gewährleisten, ist damit eine Farce. Es wird überdeutlich, dass sich Legalwaffenbesitzer nicht kontrollieren lassen wollen, frei nach dem Motto: "Bequemlichkeit statt Sicherheit".
  • Betrachten wir auch die Zielsetzungen dieses Antrags abseits der verdachtsunabhängigen Überprüfung etwas näher. Es werden überzogene Anforderungen an das Bedürfnis und die Zuverlässigkeit gestellt. Interessanterweise wird nicht etwa damit argumentiert, dass, im Sinne der vollmundig geforderten "sachgerechten" und "unaufgeregten" Debatte, die Anforderungen ausreichend seien einen Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit darzustellen. Nein. Es wird mit angeblichem Eigentums- und Wertverlust, sowie entschädigungslosem Entzug argumentiert. Ginge es aber nur um eine Entschädigung für Wertverluste, so müssten die Anforderungen an die Waffenvergabe nicht gesenkt werden. Es wird also ein Scheinargument angeführt, um für eine unbegründete Liberalisierung des Waffenrechts zu werben.
  • Über die Regelungen zum Mindestalter kann man natürlich diskutieren, sofern man aufgrund haltbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse nachweisen kann, dass vom Umgang junger Menschen mit Waffen keine Gefahr ausgeht.
  • Interessant ist dann aber wieder die Forderung dass Führen von Messern zu erlauben. Natürlich nur das Führen von Messern aber nicht das Führen von Waffen. Dass Messer auch als Waffen iSd WaffG gelten können, darüber wird hinweggesehen. Der Grund? Auch hier wieder, ein U-Boot-Antrag mit einem Schein-Argument. Worauf tatsächlich hingearbeitet wird, ist die Regeln für das Führen von Waffen (Messer sind Waffen) in der Öffentlichkeit zu lockern. Deswegen wird behauptet, dass die "Risikogruppen" sich sowieso nicht an die Gesetzgebung halten würden. Die Erfolge Hamburgs mit der Waffenfreien Zone, die sogar noch weiter geht, werden dabei bewusst ignoriert.
  • Ebenso wird übersehen, dass das Führen nicht pauschal untersagt ist. Führt jemand ein Messer, das unter das WaffG fällt, wird er nicht automatisch sanktioniert. Die Frage ist, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“ Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, jede in Betracht kommende Fallgruppe einzeln aufzuführen. Der Auffangtatbestand des „allgemein anerkannten Zwecks“ schafft die Möglichkeit, all die sozial-adäquaten Fälle, in denen ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm oder ein Einhandmesser geführt wird, vom Verbot von vornherein auszunehmen. Dementsprechend wurde das Führensverbot auch nicht mit einem Straftatbestand, sondern mit einem Bußgeldtatbestand in § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG bewehrt, so dass die Polizei nach dem Opportunitätsprinzip nur in angebrachten Fällen einzuschreiten braucht.
  • Wie man sieht, hier wird bewusst mit Unwahrheiten gearbeitet, die sich auf eine große Gruppe von Menschen beziehen, die durch die aktuelle Gesetzgebung angeblich kriminalisiert, um Stimmung zu machen. Frei nach dem Motto: "Es könnte auch Sie treffen". Die Wahrheit ist: es wird Lobbyarbeit betrieben, wie man auch daran erkennt, dass der Antrag von einem Vorstandsmitglied von Prolegal kommt. --Agoge 22:55, 7. Okt. 2012 (CEST)

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Dingo
  2. Axel Hammer
  3. Helioda1
  4. Reiner
  5. Volker Dyken --Colorofthenight 21:37, 13. Mai 2012 (CEST)
  6. Rolf von Niewitecki
  7. Llarian
  8. Otla Pinnow wg Grundrechtsverletzung bei vorgesehenen Kontrollen
  9. DDR Bürger
  10. Alexander R. Brehm
  11. Dirk Ulbrich
  12. StarFire
  13. HaraldB
  14. Julian Beier
  15. Günter Behrens [( Benutzer : Weselwiesel )}
  16. --Jörg Treftz 23:20, 1. Nov.. 2012 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Spearmind 22:44, 29. Apr. 2012 (CEST)
  2. Karl Schäfer
  3. Daniel Fischer 11:06, 1. Mai 2012 (CEST) (einseitiges "dagegen" ohne konkrete Verbesserungsvorschläge)
  4. Benutzer:der.metzger (solch ein Antrag wurde bereits am LPTBY2012.1 gestellt und abgelehnt)
  5. Monarch 18:38, 8. Aug. 2012 (CEST)
  6. --Agoge 21:38, 6. Okt. 2012 (CEST)
  7. Sakölabo 22:30, 13. Okt. 2012 (CEST)
  8. Carsten Ries
  9. corax
  10. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
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