Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 088

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Vorlage:Antragsfabrikat BPT

Updates

  • Den Begrif "wirtschaftliche Rechte" durch "Verwertungsrechte" ersetzt (ist einfach bekannter. Im Proof of Concept bleibts bei "economic rights"). "Forschung und Lehre" als explizites Beispiel für Schrankenrechte eingefügt. -- AndiPopp 20:16, 26. Okt. 2011 (CEST)

Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Bitte Beachten: Wem das Papier so grundsätztlich gefällt, aber gerne Teile geändert haben möchte: die Satzung verbietet nirgends direkt Änderungsanträge zu stellen (nach dem Motto "Es wird beantragt für den Fall das Antrag XY angenommen wird folgende Änderung vorzunehmen"). Wir würden uns freuen, wenn ihr in diesem Fall das hier in die Fabrik einstellt und eine E-Mail an mich schreibt, dass wir die Änderungsanträge hier verlinken und für den Parteitag aufbereiten können.--AndiPopp 17:52, 20. Okt. 2011 (CEST)
  • grammatikfehler bei x.2 "Dies ist läuft..." --Korbinian 17:50, 20. Okt. 2011 (CEST)
    • thx --AndiPopp 17:52, 20. Okt. 2011 (CEST)
      • am besten auch im LiquidFeedback entfernen. Ich war mal so frei noch ein wenig Interpunktion zu ergänzen und bei "10 weitere Jahre" das "weitere" zu entfernen. (Das "weitere" macht keinen Sinn, da jemand auch (1) und (2) erlauben kann, aber (3) nicht. In dem Fall würden nur 10 Jahre abgezogen - "10 weitere Jahre" ist also leicht irreführend.) --Stephan Beyer 22:16, 20. Okt. 2011 (CEST)
  • "Ein Werk muss nach angemessener Zeit wieder in die Gemeinfreiheit übergehen, so dass jeder ohne Einwilligung des Urhebers das Werk frei nutzen kann." ist so geschrieben falsch, denn das Werk geht nicht "wieder" in Gemeinfreiheit über. Am Besten den Satz umbauen in: "Ein Werk muss nach angemessener Zeit in die Gemeinfreiheit übergehen können, so dass jeder ohne Einwilligung des Urhebers das Werk frei nutzen kann." Andena
    • Das ist bewusst so geschrieben, da wir bisher die Ansicht gepflegt haben, dass jedes Werk entsteht ultimativ aus der Geimeinfreiheit (Schultern von Riesen und so) und muss wieder dort hin. --AndiPopp 01:06, 21. Okt. 2011 (CEST)
      • Was Ihr wolltet ist ja schön und gut, aber in diesem Antrag ist das "wieder" einfach mal nur falsch. Deshalb bitte streichen. Andena
  • Die Jahresregelung finde ich schlecht und unbefriedigend. Besser wäre eine Lösung analog zur in http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsfabrik/Programm%C3%A4nderung_023 vorgeschlagenen Patentregelung, dass eine Patentgebühr eingeführt wird und deren Höhe davon abhängig ist, zu welchem Lizenzbetrag eine Lizensierung erlaubt wird. Andena
    • Wir wollten hier den Teil des Grundsatzprogramms konkretisieren, der eine Reduzierung der Laufzeiten unter TRIPS fordert. Ein Vermischen mit den Patentstrukturen halte ich nicht für sinnvoll.--AndiPopp 01:06, 21. Okt. 2011 (CEST)
      • Sehe ich wie AP. Der Vorschlag von Andena setzt neue Bürokratische Strukturen voraus, ein "Deutsches Urheberrechtsgebührenerhebungsamt", das die Laufzeiten der Urheberrechte kontrolliert. Das sollte man vermeiden. Einer der Vorteile des bestehenden Urheberrechts ist, dass es keine Bürokratie gibt. Die Beteiligten regeln das alles unter sich, per Abmahnung, wobei natürlich die Gefahr des Missbrauchs besteht. Aber dann kann man ja immer noch vor den Kadi ziehen.--Rapatinski 00:54, 4. Nov. 2011 (CET)
  • Diesen Satz verstehe ich beim besten Willen nicht: "Die Möglichkeit nach Ende dieser Monopolrechte statt dessen einen Zahlungsanspruch des Urhebers für kommerzielle Nutzung seines Werkes (z.B. eine Gewinnbeteiligung) zu etablieren, sowie die moralischen Rechte bleiben davon unberührt." Nach dem Ende der Monopolrechte kann es doch keinen einklagbaren Zahlungsanspruch mehr geben, das der Monopolschutz abgelaufen ist. Bitte entweder konkretisieren oder berichtigen. Andena
    • Es besteht ein Unterschied zwischen Monopolrechten (man darf die Nutzung des Werkes untersagen) und einfachen Ansprüchen (man darf die Nutzung nicht untersagen, wenns jemand benutzt gibts aber Kohle). Die nächste Version des Copyright-Codes wird eine mögliche Implementierung enthalten. Im Programm wollten wir das bewusst als "Verhandlungsmasse" wage gelassen. --AndiPopp 01:06, 21. Okt. 2011 (CEST)
      • Da gehen bei Dir so einige Begriffe durcheinander. Das Monopolrecht schränkt nicht die Nutzung ein, sondern die Vermarktung. Das was Du meinst ist ein Thema der Lizenzierung. Bitte berichtigen. Andena
  • Diesen Satz: "Viele Werke (z.B. wissenschaftliche Texte, Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) werden aus Steuergeldern oder ähnlichen öffentlichen Geldern finanziert. Weder ist hier eine Anreizfunktion durch das Urheberrecht notwendig, noch ist es moralisch akzeptabel der Öffentlichkeit den Zugang zu Werken einzuschränken, die sie bezahlt hat." bitte umstellen in: "Bei Werken wie öffentlich beauftragte oder bezahlte wissenschaftliche Texte oder Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die aus Steuergeldern oder anderen öffentlichen Geldern finanziert oder teilfinanziert wurden, ist eine gesonderete Anreizfunktion durch das Urheberrecht nicht erforderlich noch ist es moralisch akzeptabel, der Öffentlichkeit den Zugang zu Werken einzuschränken, die sie bezahlt hat." Andena
    • Wir gehen davon aus, dass es für stylistische Fragen sowies eine Endredaktion geben wird. Grundsätzlich gefällt mir unsere Formulierung aber :) --AndiPopp 01:06, 21. Okt. 2011 (CEST)
  • X.6 hat meiner Meinung nach keinen inhaltlichen Mehrwert, deshalb besser streichen. Andena
    • Er hat mindestens den Mehrwert, dass man Kopierschutz knacken dürfen soll ;) --AndiPopp 01:06, 21. Okt. 2011 (CEST)
      • Wenn mit de, Absatz eine freie Kopierbarkeit gemeint ist, dann bitte auch ganz klar so reinschreiben und nicht frei interpretierbare Sätze in einen Antrag reinschreiben. Bitte den Sinn von X.6 explizit im Antragstext verdeutlichen oder streichen. Andena
  • "Wirtschaftliche Rechte" - an mehreren Stellen wird der Begriff verwendet, ich finde den aber eher verwirrend. Bei x.6 würde ich das "insbesondere der wirtschaftlichen Rechte" wohl eher in "insbesondere bei der Verwertung" umschreiben. Bei x.5 eher auf "unbeschränkte Weiterverwendung" oder so was nehmen.--eckes
  • x.6 Schranken - "...im Sinne des Gemeinwohls (privates Archiv, Zitate, Forschung+Lehre)..." würde ich als Beispiel ergänzen. --eckes
  • x.6 NEue Schranken - als Beispiel bietet sich hier so was an: "für den an Werkstücke gebundenen Erschöpfungsgrundsatz muss eine vergleichbare Schranke geschaffen werden die eine Weiterveräußerung von erworbenen Rechten sicherstellt" --eckes

Anregungen aus LQFB

  • In X.2 sollte auch die Rolle der Nutzung durch Bildungseinrichtungen (inkl. Kindergärten) Erwähnung finden.
    • Im Original WITTEM-Code (Der Grundlage für unseren Copyright Code) gab es ein Schrankenrecht für Nutzung zu Bildungszwecken. Das entfiel durch die Modifikationen für Private Use. Wir kamen in der Diskussion darauf, dass die meisten Bildungseinrichtungen nicht kommerziell arbeiten und deshalb sowieso unter die Private Use Regelung fallen. Ansonsten gelten die Allgemeinen Forderungen aus X.6 für das öffentliche Interesse wohl auch hier, heißt man kann das Schrankenrecht auch wieder explizit einführen. Ich notier mir das mal für further Discussion :) --AndiPopp 01:34, 21. Okt. 2011 (CEST)
  • Nach deiner Formulierung, ist es eine kommerzielle Nutzung, wenn ich ein Video in meinen Blog einbinde, der Flattr nutzt oder Einnahmen durch Werbung erzielt. Ist das so gemeint? Dieser Punkt ist eigentlich einer der Knackpunkte bei der Definition der sog. "kommerziellen Nutzung".
    • Wir haben explizit den Begriff "Gewinn" (im Copyright Code "profit") und nicht Einkommen oder Umsatz gewählt, weil Gewinn ausdrückt, dass man explizit über die Kosten wirtschaftet (in diesem Fall also explizit wirtschaften möchte) und nicht nur Kostendeckend. Wir haben explizit versucht schwammige Begriffe wie "gewerbliches Ausmaß" zu vermeiden. Für bessere Ideen sind wir gerne offen. --AndiPopp 01:34, 21. Okt. 2011 (CEST)
  • Der größte Teil des Textes handelt von den Urheberverwertungsrechten. Wie gehen wir mit Urheberpersönlichkeitsrechten um? Gilt es die uneingeschränkt zu schützen oder gibt es auch dort Kritik/Verbesserungsvorschläge hier und dort? Vielleicht ein paar Sätze dazu.
    • Wir haben uns in dieser Phase auf die Verwertungsrechte (im Code "economic rights") konzentriert, weil dort auch unsere Kernforderungen (private use, kurze Laufzeit, kein DRM,...) zutreffen. Urheberpersönlichkeitsrechte sind sicher auch überarbeitungswürdig, aber wir haben ja noch einen programmatischen Parteitag vor der Wahl und man darf nach 6 auch noch weiter zählen ;) --AndiPopp 01:34, 21. Okt. 2011 (CEST)
  • Der letzte Abschnitt spielt auf DRM/Kopierschutzmaßnahmen und ähnliches an. Hier sollte man vielleicht nicht nur die Umgehung wieder legalisieren, sondern konkret auch die Verbraucherrechte stärken (falls notwendig, bin auf dem Gebiet kein Fachmann). Also z.B. uneingeschränktes Rückgaberecht bei vorhandenem Kopierschutz (da private Nutzung eingeschränkt wird) usw.
    • Müssten wir glaub ich nochmal in der Gruppe diskutieren, ist notiert. -- AndiPopp 01:34, 21. Okt. 2011 (CEST)
  • Kann man die Schutzzeit und auch die Abzüge davon anhand irgendwelcher Zahlen/Fakten begründen/herleiten oder sind sie rein willkürlich.
    • Wie unten bereits geschrieben haben wir uns grob am bisherigen Beschluss (10 Jahre Flat) und einer Diskussion auf der PPI-Mailingliste von 2009 orientiert (wo die Idee aufkam), auf der RMS meinte, so ca. 30 Jahre als Maximallafúfzeit wären gut. Wir haben das dann so geordnet, dass eine möglichst einfache Staffelung rauskam. --AndiPopp 01:34, 21. Okt. 2011 (CEST)
  • Die CC-Lizenzfamilie erlaubt den "Entzug" von Rechten. Also wenn z.B. die NPD meine Katzenfotos für Propaganda nutzt, kann ich sagen: so nicht! Die Allgemeinheit hat weiterhin die Nutzungsrechte, aber die NPD nicht. Wie sieht das der vorgeschlagene "Standardwert" vor?
    • Ich muss gestehen, das ist mir neu. Ich weiß bisher nur von den Grenzen die durch die Persönlichkeitsrechte der Künstler entstehen (Komplizierstes Rechtskonstrukt, zu kompliziert und spezifisch für ein Wahlprogramm IMHO). Ein Rechtentzug im Sinne von "ne du nicht" ist mir nicht bekannt und sollte eigentlich auch nicht Sinn der CC sein. -- AndiPopp 01:34, 21. Okt. 2011 (CEST)
  • zu den Schutzfristdauern
    • Ich sehe nicht wie eine Änderung der Schutzfristen in diesem Sinne ein Umdenken erzeugt. Ich bezweifle stark dass Linksammelseiten für e-mule/torrent oder Streamingportale wie kinox/ iload/ movie2k ihr Angebot an diese Schutzfristdauern anpassen. Ich fände es deutlich sinnvoller nach verschiedenen Kulturbereichen zu differenzieren. Gerade bei Kinofilmen denke ich würden Schutzdauern von 6 Monaten von den entsprechenden Anbietern und deren Nutzern berücksichtigt werden. Mit utopischen 5-25 Jahren wird sich meiner Ansicht nach nichts am derzeitigen Zustand ändern, weder von Anbieter- noch von Konsumentenseite. Es würde schlicht weiterhin ignoriert werden, in Zukunft dann nicht mehr von einer Minderheit der digital natives, sondern von nahezu der geamten Bevölkerung. Alternativ müsste man zu extremen Mitteln, wie VDS, Websperren, etc greifen, um zu versuchen die Schutzfristen durchzusetzen, was wir als Partei (zum Glück) ja kategorisch ablehnen. --LordSnow 16:31, 21. Okt. 2011 (CEST)
      • Es geht in der Laufzeitfrage ausschließlich um kommerzielle Nutzung. Private Nutzung ist so oder so freigegeben. Deswegen kann die Mehrheit der Weltbevölkerung gar nichts mehr brechen ^^ -- AndiPopp 18:56, 26. Okt. 2011 (CEST)
  • Der größte Teil des Textes handelt von den Urheberverwertungsrechten. Wie gehen wir mit Urheberpersönlichkeitsrechten um? Gilt es die uneingeschränkt zu schützen oder gibt es auch dort Kritik/Verbesserungsvorschläge hier und dort? Vielleicht ein paar Sätze dazu.
    • Wir haben diese Baustelle bisher nicht großartig aufgemacht. Das wäre eine Arbeit der man sich bis zum nächsten mal annehmen könnte. Derzeit sehe ich aber bis auf ein paar Kleinigkeiten, keinen Änderungsbedarf an den Urheberpersönlichkeitsrechten. -- AndiPopp 19:19, 26. Okt. 2011 (CEST)
  • Den Punkt mit der Veröffentlichung von Rohmaterialien (10 Jahre Schutzdauerabzug bei Nichterfüllung) halte ich nicht für vollständig durchdacht. Im Bereich Software betrifft dies natürlich den Quellcode. Was, wenn ich meinen Hochsprachencode kompiliere und dann disassembliere und behaupte, dies sei der Quellcode? Im Fall vektorgrafikprogrammbasierte Pixel-Bilddaten (also z.B. PNGs die ein Export von Inkscape sind) - muss ich nachweisen, dass diese nicht mit einem Vektorgrafikprogramm erstellt worden? Im Bereich Musik würde die Forderung bedeuten, dass ich jede einzelne Tonspur veröffentlichen muss (ja, Remixer werden sich freuen). Muss ich z.B. bei einer Gesangsspur auch die unbearbeiteten Rohelemente veröffentlichen? ("Muss" im Sinne von: wenn ich es nicht tue, verliere ich 10 Jahre Schutzdauer...). Im Bereich Fotografie, nehmen wir mal Panoramas oder XDR - muss ich dann auch die Einzelbilder veröffentlichen, aus denen die Panoramas/XDR-Bilder zusammengesetzt worden? Und in anderen Bereichen wie Literatur oder verschiedensten Kunstformen ist der Begriff der Rohmaterialien noch schwieriger zu greifen. Dieser Punkt sollte also unbedingt konkretisiert, erklärt oder überdacht werden!
    • Den genauen Umfang sollte IMHO eine Exekutiv-Verordnung tätigen, weil das den Rahmen des Gesetzes sprengt. Im großen und ganzen könnte die so aussehen, wie du es hier beschreibst. Bei einigen Kreativformen ist das Werk bereits das Quellmaterial (z.B. Bildhauerei, Plaintext), in diesem Fall bekommt der Urheber seine 10 Jahre quasi "gratis". Plaintext z.B. lässt sich super kopieren. -- AndiPopp 19:19, 26. Okt. 2011 (CEST)

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argument: ...

  • Caladan Definitiv nötig und formal gut, bin aber noch nicht restlos überzeugt. Eine etwas ausführlichere Antragsbegründung, wie ihr auf die einzelnen Punkte, z.B. die Staffelung und dessen Zahlen, genau kommt, würde ich begrüßen.
    • Hab das mal schamlos in die Diskussion kopiert. Die Zahlen für die Staffelung orientieren sich grob am Positionspapier vom letzten Mal (da waren es 10 Jahre flat) und auf einer Diskussion auf der PPI-Mailingliste von 2009. --AndiPopp 17:49, 20. Okt. 2011 (CEST)
  • "wenn sich der Autor nicht verpflichtet, alle Rohmaterialien seines Werkes zu veröffentlichen." Wie soll das praktisch umgesetzt werden? Terabytes zum Download anzubieten, finde ich jetzt nicht so realistisch. --Magnus R.
    • Ich finde der Gedanke geht viel zu sehr von digitalen Werken aus. Es steht doch überhaupt nicht fest, ob ein Urheber evtl. verwendete Rohmaterialien überhaupt digital vorliegen hat. Und wie sollte er sie dann veröffentlichen? Und selbst wenn, muss dann _jeder_ Urheber, der seine Rechte länger behalten will, eine eigene Homepage mit genügend Bandbreite betreiben!? Oder wie soll er das sonst veröffentlichen? Reicht es das Zeug einfach bei Rapidshare hochzuladen? Und wenn Rapidshare dicht macht? Und wenn er das Zeug ins Netz stellt, aber niemandem die URL sagt? Muss er verpflichtet werden das zu bewerben!? Das kommt mir alles höchst undurchdacht vor, bzw. ist viel zu sehr fixiert auf digitale Prozesse. --SD 14:55, 25. Okt. 2011 (CEST)
      • Ich kann dir versichern, hier ist sehr viel durchdacht worden ;-) Jedenfalls, auch nicht-digitale Güter haben Rohmaterialien, und wenn nicht, also wenn das Werk an sich das Rohmaterial ist, dann bekommt der Urheber die 10 Jahre sowieso dazu -- die Veröffentlichung des Werkes enthält ja dann bereits die Rohmaterialien. Darüber hinaus wird der Veröffentlichungsmodus nicht vorgeschrieben. Es reicht daher sogar aus, auf Rückfrage die Materialien herzugeben. Etwaige Unkosten für die Veröffentlichung muss nicht der Urheber tragen. Aber das sind alles Details, die muss dieser Antrag gar nicht so genau regeln. --Alexander Bock 21:19, 25. Okt. 2011 (CEST)
        • Auch Materialien einfach herausgeben geht nur bei digitalen Sachen mehr oder weniger einfach. Die ganze Idee überzeugt mich überhaupt nicht. 25 Jahre Schutzfrist und fertig wäre mir da ehrlichgesagt lieber... Und X.3 ist mir auch höchst suspekt. :P Naja, immerhin der Rest ist okay. ;) --SD 12:49, 26. Okt. 2011 (CEST)
  • Ich frage mich, wie Piraten auf die Idee kommen können, dass es "wertvollere" und "weniger wertvolle" kulturelle Werke gibt, und das an Lizenzen festzumachen sei. Was wertvoller ist, und was weniger, das entscheidet der Rezipient und die Geschichte, das ist synchron eh nicht zu beurteilen. Aber dass es daran fest gemacht wird, unter welcher Lizenz jemand seine Werke veröffentlicht, widerspricht künstlerischer Freiheit und jedem Demokratiegedanken. Hört Eure Demokratie bei der Kunst auf? -- Hollarius

Pro/Contra-Argument: Einzelheiten

  • Den Bezug auf TRIPS in x.4 halte ich für falsch. Die Dauer des Urheberrechtsschutzes richtet sich nach Art. 1 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:1993:290:0009:0013:DE:PDF der Richtlinie 93/98 EWG. Da sind für die Mitgliedstaaten 70 Jahre vorgeschrieben. Grds sind Richtlinien der EU nicht unmittelbar wirksam, hier ausnahmsweise aber doch, zu kompliziert das hier auszuführen. Das deutsche UrhG setzt nur EU-Recht um. Die Verkürzung der Fristen halte ich für sehr sinnvoll. Könnte man vllt einfacher machen, 10 Jahre auf alles oder so. Der politischen Ehrlichkeit halber muss man aber klar sagen,dass die Regelung auf europäischer Ebene ausgehandelt werden muss.--Rapatinski 20:30, 1. Nov. 2011 (CET)
    Das war uns bewusst, daher ist der Proof of Concept auf Englisch. --Alexander Bock 09:59, 2. Nov. 2011 (CET)
  • hab einen Rechtschreibfehler korrigiert: "Zu diese Zweck" -> "Zu diesem Zweck" --LordSnow 16:31, 21. Okt. 2011 (CEST)
    • thx, wird mit der nächsten Revision korrigiert -- AndiPopp 18:56, 26. Okt. 2011 (CEST)
  • zu DRM-Systemen: Diese sollten meiner Meinung nach konsequent verboten werden, da sie die Rechte der Konsumenten beschneiden und Kulturgüter in der Zukunft unbrauchbar machen. Außerdem treiben sie Konsumenten in die Kostenloskultur, und dann heißt es wieder, "ihr wollt ja nix bezahlen, deshalb brauchen wir ...", obwohl der Wille ja da wäre. --LordSnow 16:31, 21. Okt. 2011 (CEST)
    • Ich könnte mit einem Komplettverbot tatsächlich auch gut leben. Wir haben das bisher aus dem Original-Code mal so abgeleitet. Ich nehms mal mit zur Diskussion unter den Antragstellern. -- AndiPopp 18:56, 26. Okt. 2011 (CEST)
  • Contra: X.3 "Gemeinfreiheit als Standardfall" ist nicht praktikabel.

[so ist es, und zwar aus folgendem Grund: Gemeint ist wohl 16 PoC. Folgendes Problem: UrhR ist Realakt, entsteht mit der Schöpfung, also erwerben auch Geschäftsunfähige (Kinder und Geisteskranke) das UrhR. Wie sollen die den Copyrightvermerk anbringen? Durch ihre gesetzlichen Vertreter? Dann müsste jedesmal, wenn ein demenzkranker Heiminsasse ein Bild malt, der Betreuer entscheiden ob und unter welche Lizenz das Bild gestellt wird. Nicht praktikabel.--Rapatinski 01:04, 4. Nov. 2011 (CET)]

Bisher muss man, um ein Werk nutzen zu dürfen, die Genehmigung dafür bekommen. "Gemeinfreiheit als Standardfall" führt aber dazu, dass jeder alle Werke nutzen kann, mit der Ausrede, keine Einschränkungen gefunden zu haben. Eine "Anbringung eines Vermerks" eignet sich vielleicht für Text und Video, für Audio oder Graphik ist es aber nahezu unmöglich. timo
    • Es gibt ueberhaupt keine Probleme bei Audio und Grafik. Physische Gegenstaende haben eine 'Rueckseite' und digitale Gueter haben Metadaten. --Alexander Bock 12:17, 25. Okt. 2011 (CEST)
      • Aha. Hier habe ich also die Datei in deren Metadaten kein Vermerk steht. Darf ich dann davon ausgehen, dass der Urheber auf seine Rechte am Werk verzichtet? Oder könnte es sein, dass jemand die Datei unter Missachtung der Metadaten in ein anderes Format umgewandelt hat? Oder ist der Urheber kein Deutscher und weiß nichts von den Vermerken, die ihm hierzulande seine Rechte sichern sollen? Ich bleibe dabei: Es ist ganz gut, dass man bisher eine ausdrückliche Genehmigung braucht, um Werke verwerten zu dürfen. timo
        • Es bleibt der Ausgestaltung eines Gesetzes ueberlassen, wie das genau geregelt wird, ob z.B. Entfernen des Vermerks verfolgt wird. Davon abgesehen spricht nichts dagegen, dem Prinzip des guten Glaubens zu folgen: wenn kein Vermerk drauf ist, ist es frei als frei anzunehmen. Darum geht es in diesem Antrag ja auch, der Standard soll Public Domain sein. --Alexander Bock 10:13, 26. Okt. 2011 (CEST)
        • Das Problem kann man lösen. Schau mal in den Proof of Concept, da gibts für diesen Zweck eine Notice-and-Takedown-Lösung. -- AndiPopp 18:56, 26. Okt. 2011 (CEST)

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Fridtjof
  2. AndiPopp
  3. --Korbinian 17:50, 20. Okt. 2011 (CEST)
  4. Willi Gasser
  5. Stephan Beyer 22:16, 20. Okt. 2011 (CEST) -- Schöner Antrag. Anregungen im LiquidFeedback bitte auch beachten.
  6. Webrebell
  7. Micha 21:14, 25. Okt. 2011 (CEST)
  8. Nsim 14:45, 31. Okt. 2011 (CET)
  9. ScumPH 15:07, 1. Nov. 2011 (CET)
  10. SpaceRat 00:28, 20. Nov. 2011 (CET)
  11. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Slash 23:28, 21. Okt. 2011 (CEST) // Das schlimmste an diesem Antrag ist, dass mit der Urheberrechtsumkehr und den scharfen Schutzfristen entgegen unserem Parteiprogramm das Urheberrecht an und für sich und besonders die Urheberpersönlichkeitsrechte eben nicht anerkannt werden und die praktische Abhängigkeit der Schaffenden von Rechteverwertern gefördert wird; letztere wüssten gut aus dieser Änderung Profit zu schlagen.
    Lies nochmal richtig: "Aus diesem Grund streben wir eine gestaffelte Laufzeit der wirtschaftlichen Urheberrechte ab Veröffentlichung an" die Urheberpersönlichkeitsrechte werden dadurch meiner Ansicht nach nicht angetatstet --LordSnow 09:47, 22. Okt. 2011 (CEST)
    Vollkommen korrekt. Im Proof of Concept erstrecken sich die Urheberpersönlichkeitsrechte ("moral rights") auf die komplette Lebenszeit des Autors. Ggf. kann man da auch noch was draufpacken, das ist ja nicht das Problem. -- AndiPopp 18:24, 26. Okt. 2011 (CEST)
  2. Andena Zustimmung, wenn Anregungen umgesetzet werden
  3. timo Zustimmung, wenn X.3 entfällt
  4. GargleBlaster 10:53, 31. Okt. 2011 (CET) X.3 sehe ich ebenso, das halte ich für einen Fehler.
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Caladan Definitiv nötig und formal gut, bin aber noch nicht restlos überzeugt. Eine etwas ausführlichere Antragsbegründung, wie ihr auf die einzelnen Punkte, z.B. die Staffelung und dessen Zahlen, genau kommt, würde ich begrüßen.
    Darf ich für einige ausführlichere Begründungen auf den Proof of concept hinweisen? -- AndiPopp 18:25, 26. Okt. 2011 (CEST)
  2. LordSnow 16:31, 21. Okt. 2011 (CEST)
  3. ?
  4. ...