Bestimmung der Landeslistengröße für die Bundestagswahl

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Generelles

Alle Landesverbände, die an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, müssen Landeslisten erstellen. Neben technischen Fragen (Formulare etc.) gibt es dabei auch speziell eine rein praktische Frage: wie viele Kandidaten braucht so eine Landesliste ungefähr?

Wahlchancen und Prozente

Das hängt u.a. davon ab, wieviel Prozent man glaubt, bei einer Wahl erreichen zu können, da die Landesliste (von Direktmandaten, deren Gewinn gerade bei kleineren Parteien sehr selten ist, mal abgesehen) im Wesentlichen die dem Zweitstimmenanteil entsprechende Zahl von Abgeordneten stellen muss. Ein Sonderfall ist, dass eine Partei mindestens drei Direktmandate (bundesweit) gewinnt, dann kann sie alle gewonnenen Stimmen anteilig in Sitze umwandeln, selbst wenn sie bundesweit an der 5%-Hürde gescheitert sein sollte. Dagegen ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass bei Überspringen der 5%-Hürde erst Sitze zugeteilt werden; angesichts der Unsicherheiten beim Wahlausgang kalkuliert man als Anwärter auf so etwas besser mit bis zu der doppelten Zahl von Stimmen bzw. Sitzen.

Allgemeine Schätzung

Einem Bundesland stehen <math>n</math> der 299 Direktmandate sowie die doppelte Zahl von Sitzen insgesamt, d.h. <math>2n</math> der 598 Sitze im Bundestag zu (Überhangmandate der großen Parteien in einzelnen Bundesländern werden hier jetzt absichtlich ignoriert). Dabei variiert n zwischen 2 (Bremen) und 64 (Nordrhein-Westfalen). Mit obigen Prozentwerten sollte man also mindestens <math>\frac{2n}{20} = \frac{n}{10}</math>, besser <math>\frac{2n}{10} = \frac{n}{5}</math> Kandidaten auf der Landesliste haben, um beim tatsächlichen Einzug ins Parlament auch entsprechend viele Abgeordnete stellen zu können. Beispiele sind also: Hamburg hat 6 Bundestagswahlkreise, d.h. 12 Sitze (ohne Überhangmandate, wie bemerkt), und kommt so auf einen Wert von ca. 1, vielleicht auch 2 Kandidaten für die Landesliste, bei Baden-Württemberg sieht es mit 38 Direktmandaten (76 Sitzen) schon etwas anders aus: der Bereich geht von 4 bis 8.

Dazu kommt, dass evtl. aus formalen Gründen der ein oder andere Kandidat nicht akzeptiert werden wird (Bsp.: fehlende Formulare, kurzfristiger Umzug...) und man unter Umständen Nachrücker braucht, also stellt man besser den ein oder anderen mehr auf. Im Bild: für Hamburg wären 2-3 sinnvoll, für Baden-Württemberg vielleicht 8 bis 10.