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Geschäftsordnung und -verteilung des Berliner Vorstands

Geschäftsordnung des Landesvorstands der Piratenpartei Deutschland Berlin, beschlossen auf der Vorstandssitzung am 19.09.2012, zuletzt geändert auf der Vorstandssitzung vom 19.03.2014

§ 1 Geschäftsverteilung

Die Geschäftsbereiche der Vorstandsmitglieder lauten wie folgt:

Vorsitz

  • Christopher Lauer

stellvertretender Vorsitzender

  • Lars Hohl

Finanzen

  • Michael Karek, Schatzmeister
  • Lars Hohl

Mitgliederbetreuung

  • Marcel Geppert, Generalsekretär
  • Michael Karek

Liquid Democracy

  • (1) Denis Sabin
  • (2) Sebastian Nordhoff

Presse

  • (1) Christopher Lauer
  • (2) Gregor Schröder

Rechtliches

  • (1) Sebastian Nordhoff
  • (2) Ingo Ponickau

IT

  • (1) Marcel Geppert
  • (2) Lars Hohl

Bezirkliche Vernetzung

  • (1) Gregor Schröder
  • (2) Marcel Geppert

Gebietsversammlungen

  • (1) Marcel Geppert
  • (2) Gregor Schröder

Politische Bildung & Wahlkampf

  • (1) Ingo Ponickau
  • (2) Denis Sabin

Landesmitgliederversammlungen

  • (1) Michael Karek
  • (2) Ingo Ponickau

Dokumentation

  • (1) Sebastian Nordhoff
  • (2) Lars Hohl

Controlling

  • (1) Lars Hohl
  • (2) Sebastian Nordhoff

politische Willensbildung

  • (1) Gregor Schröder
  • (2) Michael Karek

Öffentlichkeitsarbeit

  • (1) Denis Sabin
  • (2) Ingo Ponickau

Personal

  • (1) Gregor Schröder
  • (2) Lars Hohl

Landesgeschäftstelle

  • (1) Lars Hohl
  • (2) Ingo Ponickau


§ 2 Vorstandssitzungen

(1) - Einladung


§ 3 Anträge

(1) Antragstellung


§ 4 Beschlüsse

(1) Beschlussfassung


§ 4a Umlaufbeschlüsse

(1) Antragseinreichung

Anträge auf Umlaufbeschlüsse können auf der Wikiseite http://wiki.piratenpartei.de/BE:Umlaufbeschluss gestellt werden. Die Vorstandsmitglieder stimmen dann auf dieser Wikiseite durch Nutzung der Optionen

  • Zustimmung
  • Ablehnung
  • Enthaltung
  • Redebedarf

ab. Sobald ein Vorstandsmitglied die Option Redebedarf gewählt hat, wird der Antrag nicht weiter im Umlauf behandelt. Der Antrag wird stattdessen auf die Tagesordnung der nächsten Vorstandssitzung gesetzt.

(2) Abstimmungsende

Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können.

(3) Ausschluss

Die Geschäftsordnung kann nicht per Umlaufbeschluss geändert werden.

§ 4b Einzelbeschlüsse

(1)Ausgaben und Spenden

Alle Vorstandsmitglieder können unter Nennung des entsprechenden Budgetpostens Ausgaben bis zu einem Wert von 175,00 € und die Annahme von Sachspenden bis zum Wert von 175,00 € allein beschließen. Die Abrechnung erfolgt beim Schatzmeister.

(2)Einzelbefugnisse

In den folgenden Geschäftsbereichen können die Mitglieder des Vorstands Beschlüsse innerhalb ihrer Zuständigkeit selbständig fällen:

Mitgliederbetreuung

  • Beschluss über den Versand von Rundmails
  • Bewilligung von Anträgen über Beitragsminderung auf Mitgliedsanträgen

Schatzmeister

  • Entscheidung über die Ablehnung von Spenden aus formalen Gründen
  • Entscheidung über die Annahme von Sachspenden bis zu einer Höhe von 1000,00 €
  • Bewilligung von Anträgen über Beitragsminderung
  • Erteilung und den Entzug von Bankvollmachten, auch wenn der Bevollmächtigte über mehr als 175,00 € verfügen darf (unbeschränkte Vollmacht).

IT

  • Lifecycle-Management von Webseiten, Blogs und anderen IT Systeme der Landes-IT.

Liquid Democracy

  • Änderung der Themenbereiche, Regelwerke und anderer Konfigurationsoptionen des Liquid-Democracy-Systems nach entsprechendem Votum im System.

Gebietsversammlungen

  • Beschluss über das Einberufen von Gebietsversammlungen
  • Versand von Einladungen zu Gebietsversammlungen.

(3) Abstimmung

Anträge auf Einzelbeschlüsse können auf der Wikiseite http://wiki.piratenpartei.de/BE:Umlaufbeschluss gestellt werden. Das zuständige Vorstandsmitglied stimmt dann auf dieser Wikiseite durch Nutzung der Optionen

  • Zustimmung
  • Ablehnung

ab.

(4)Umwandlung

Beschlussanträge, die entgegen der Zuständigkeit entsprechend der Geschäftsordnung als Umlaufbeschlussantrag und nicht als Einzelbeschlussantrag gestellt wurden, können von einem Mitglied des Vorstands ohne Rücksprache mit dem Antragsteller in einen Einzelbeschlussantrag umgewandelt werden.

(5)Dokumentation

Alle Einzelbeschlüsse werden analog zu regulären Vorstandsbeschlüssen im Wiki dokumentiert.

(6) Aufnahme von Mitgliedern

Der Beschluss über die Aufnahme von neuen Mitgliedern, § 3 Abs. 2 S. 1 Landessatzung Berlin, § 2 Abs. 2 S. 1 Bundessatzung, wird an den Generalsekretär delegiert. Eine Veröffentlichung der Beschlüsse zur Aufnahme von neuen Mitgliedern findet nicht statt.

§4c Zweierbeschlüsse

(1) Beschlussrahmen

Für folgende Sachverhalte können jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes Beschlüsse fällen:

Reisekosten bis zu einer Höhe von 300,00 €

Beschluss durch den Schatzmeister und das für den jeweiligen Geschäftsbereich zuständige Vorstandsmitglied

(2)Einreichung

Anträge auf Zweierbeschlüsse können auf der Wikiseite http://wiki.piratenpartei.de/BE:Umlaufbeschluss gestellt werden. Die zuständigen Vorstandsmitglieder stimmen dann auf dieser Wikiseite durch Nutzung der Optionen

  • Zustimmung
  • Ablehnung
  • Redebedarf

ab.

(3) Umwandlung

Beschlussanträge, die entgegen der Zuständigkeit entsprechend der Geschäftsordnung als Umlaufbeschlussantrag und nicht als Zweierbeschlussantrag gestellt wurden, können von einem Mitglied des Vorstands ohne Rücksprache mit dem Antragsteller in einen Zweierbeschlussantrag umgewandelt werden.

(4)Dokumentation

Alle Zweierbeschlüsse werden analog zu regulären Vorstandsbeschlüssen im Wiki dokumentiert.

§ 5 Beauftragungen

§ 6 Protokolle

Anhang A der Geschäftsordnung

Kurzdefinition der Geschätsbereiche

Vorsitz




An dieser Stelle werden die offiziellen Beauftragten und Beauftragungen des Landesverbandes Berlin dokumentiert.Über die Navigationsleiste gelangt ihr zu den verschiedenen Bereichen.

BE:Beauftragungen:Tab




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Beauftragungen im Landesverband

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Beauftragungen in den Bezirken

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Temporäre Beauftragungen

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Verweise