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Geschäftsordnung und -verteilung des Berliner Vorstands
Geschäftsordnung des Landesvorstands der Piratenpartei Deutschland Berlin, beschlossen auf der Vorstandssitzung am 19.09.2012, zuletzt geändert auf der Vorstandssitzung vom 19.03.2014
§ 1 Geschäftsverteilung
Die Geschäftsbereiche der Vorstandsmitglieder lauten wie folgt:
Vorsitz
- Christopher Lauer
stellvertretender Vorsitzender
- Lars Hohl
Finanzen
- Michael Karek, Schatzmeister
- Lars Hohl
Mitgliederbetreuung
- Marcel Geppert, Generalsekretär
- Michael Karek
Liquid Democracy
- (1) Denis Sabin
- (2) Sebastian Nordhoff
Presse
- (1) Christopher Lauer
- (2) Gregor Schröder
Rechtliches
- (1) Sebastian Nordhoff
- (2) Ingo Ponickau
IT
- (1) Marcel Geppert
- (2) Lars Hohl
Bezirkliche Vernetzung
- (1) Gregor Schröder
- (2) Marcel Geppert
Gebietsversammlungen
- (1) Marcel Geppert
- (2) Gregor Schröder
Politische Bildung & Wahlkampf
- (1) Ingo Ponickau
- (2) Denis Sabin
Landesmitgliederversammlungen
- (1) Michael Karek
- (2) Ingo Ponickau
Dokumentation
- (1) Sebastian Nordhoff
- (2) Lars Hohl
Controlling
- (1) Lars Hohl
- (2) Sebastian Nordhoff
politische Willensbildung
- (1) Gregor Schröder
- (2) Michael Karek
Öffentlichkeitsarbeit
- (1) Denis Sabin
- (2) Ingo Ponickau
Personal
- (1) Gregor Schröder
- (2) Lars Hohl
Landesgeschäftstelle
- (1) Lars Hohl
- (2) Ingo Ponickau
§ 2 Vorstandssitzungen
(1) - Einladung
§ 3 Anträge
(1) Antragstellung
§ 4 Beschlüsse
(1) Beschlussfassung
§ 4a Umlaufbeschlüsse
(1) Antragseinreichung
Anträge auf Umlaufbeschlüsse können auf der Wikiseite http://wiki.piratenpartei.de/BE:Umlaufbeschluss gestellt werden. Die Vorstandsmitglieder stimmen dann auf dieser Wikiseite durch Nutzung der Optionen
- Zustimmung
- Ablehnung
- Enthaltung
- Redebedarf
ab. Sobald ein Vorstandsmitglied die Option Redebedarf gewählt hat, wird der Antrag nicht weiter im Umlauf behandelt. Der Antrag wird stattdessen auf die Tagesordnung der nächsten Vorstandssitzung gesetzt.
(2) Abstimmungsende
Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können.
(3) Ausschluss
Die Geschäftsordnung kann nicht per Umlaufbeschluss geändert werden.
§ 4b Einzelbeschlüsse
(1)Ausgaben und Spenden
Alle Vorstandsmitglieder können unter Nennung des entsprechenden Budgetpostens Ausgaben bis zu einem Wert von 175,00 € und die Annahme von Sachspenden bis zum Wert von 175,00 € allein beschließen. Die Abrechnung erfolgt beim Schatzmeister.
(2)Einzelbefugnisse
In den folgenden Geschäftsbereichen können die Mitglieder des Vorstands Beschlüsse innerhalb ihrer Zuständigkeit selbständig fällen:
Mitgliederbetreuung
- Beschluss über den Versand von Rundmails
- Bewilligung von Anträgen über Beitragsminderung auf Mitgliedsanträgen
Schatzmeister
- Entscheidung über die Ablehnung von Spenden aus formalen Gründen
- Entscheidung über die Annahme von Sachspenden bis zu einer Höhe von 1000,00 €
- Bewilligung von Anträgen über Beitragsminderung
- Erteilung und den Entzug von Bankvollmachten, auch wenn der Bevollmächtigte über mehr als 175,00 € verfügen darf (unbeschränkte Vollmacht).
IT
- Lifecycle-Management von Webseiten, Blogs und anderen IT Systeme der Landes-IT.
Liquid Democracy
- Änderung der Themenbereiche, Regelwerke und anderer Konfigurationsoptionen des Liquid-Democracy-Systems nach entsprechendem Votum im System.
Gebietsversammlungen
- Beschluss über das Einberufen von Gebietsversammlungen
- Versand von Einladungen zu Gebietsversammlungen.
(3) Abstimmung
Anträge auf Einzelbeschlüsse können auf der Wikiseite http://wiki.piratenpartei.de/BE:Umlaufbeschluss gestellt werden. Das zuständige Vorstandsmitglied stimmt dann auf dieser Wikiseite durch Nutzung der Optionen
- Zustimmung
- Ablehnung
ab.
(4)Umwandlung
Beschlussanträge, die entgegen der Zuständigkeit entsprechend der Geschäftsordnung als Umlaufbeschlussantrag und nicht als Einzelbeschlussantrag gestellt wurden, können von einem Mitglied des Vorstands ohne Rücksprache mit dem Antragsteller in einen Einzelbeschlussantrag umgewandelt werden.
(5)Dokumentation
Alle Einzelbeschlüsse werden analog zu regulären Vorstandsbeschlüssen im Wiki dokumentiert.
(6) Aufnahme von Mitgliedern
Der Beschluss über die Aufnahme von neuen Mitgliedern, § 3 Abs. 2 S. 1 Landessatzung Berlin, § 2 Abs. 2 S. 1 Bundessatzung, wird an den Generalsekretär delegiert. Eine Veröffentlichung der Beschlüsse zur Aufnahme von neuen Mitgliedern findet nicht statt.
§4c Zweierbeschlüsse
(1) Beschlussrahmen
Für folgende Sachverhalte können jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes Beschlüsse fällen:
Reisekosten bis zu einer Höhe von 300,00 €
Beschluss durch den Schatzmeister und das für den jeweiligen Geschäftsbereich zuständige Vorstandsmitglied
(2)Einreichung
Anträge auf Zweierbeschlüsse können auf der Wikiseite http://wiki.piratenpartei.de/BE:Umlaufbeschluss gestellt werden. Die zuständigen Vorstandsmitglieder stimmen dann auf dieser Wikiseite durch Nutzung der Optionen
- Zustimmung
- Ablehnung
- Redebedarf
ab.
(3) Umwandlung
Beschlussanträge, die entgegen der Zuständigkeit entsprechend der Geschäftsordnung als Umlaufbeschlussantrag und nicht als Zweierbeschlussantrag gestellt wurden, können von einem Mitglied des Vorstands ohne Rücksprache mit dem Antragsteller in einen Zweierbeschlussantrag umgewandelt werden.
(4)Dokumentation
Alle Zweierbeschlüsse werden analog zu regulären Vorstandsbeschlüssen im Wiki dokumentiert.
§ 5 Beauftragungen
§ 6 Protokolle
Anhang A der Geschäftsordnung
Kurzdefinition der Geschätsbereiche
Vorsitz
An dieser Stelle werden die offiziellen Beauftragten und Beauftragungen des Landesverbandes Berlin dokumentiert.Über die Navigationsleiste gelangt ihr zu den verschiedenen Bereichen.
Beauftragungen im Landesverband
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Beauftragungen in den Bezirken
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Temporäre Beauftragungen
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