Benutzer:Privacy/Offliner

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Zugangserschwerung

Stell Dir vor, in einer öffentlichen Bücherei stehen Bücher mit Kinderpornobildern, Anleitung zur Vegiftung der Schweigermutter, Bombenbau .... und anderer Schweinekram. Natürlich darf man so etwas nicht lesen, und deshalb erhalten die Bücher einen roten Warnrücken mit einem Stoppschild.

Eine höchst effektive Methode den Schweinkram aus dem Verkehr zu ziehen, nicht wahr ;-) ... - was machen wohl neugierige Geister ?! Aber warum in aller Welt entfernt man die Bücher nicht aus den Regalen? !

Löschen statt Sperren.

Vorratsspeicherung

Damit wir uns alle sicher und gut beschützt wissen, muss der Staat alles über uns wissen können. Deshalb muss zukünftig jeder Briefträger eine Liste führen, in die er jeden Absender und Empfänger eine Postsendung einträgt - mit Datum, Gewicht der Sendung, Postlaufweg. Diese Liste ist in einem Umschlag bei der Polizei täglich abzugeben. Damit die Polizei auch schon weiß, dass sie sich mit einem bekannten Strafverteidiger schreiben ... oder von einer ausländischen Apotheke belifert werden.

Es wäre doch sicher eine Riesenbeitrag zur Weltsicherheit, wenn die Polizei erführe, dass jemand den Katalog für "Technikkästen für den jungen Guerillo - von Tarnkappen bis Kleinbomben, Dokumentenfälschung leicht gemacht" bestellt hat - und anders sind solche Risiken doch überhaupt nicht eingrenzbar.

Abwegig? Das finden sie nicht gut? Nichts anderes ist die "Vorratsdatenspeicherung" im Netz.

Störerhaftung

Stellen Sie sich vor, Sie sind Besitzer eines Grundstückes. In der Nähe ist eine Supermarkt. Dort wurde doch schon wieder mal geklaut. Und der Dieb benutzte einen Weg durch ihr Grundstück um sich eilends mit der Beute aus dem Staube zu machen. Leder konnte man den Dieb nicht dingfest machen - aber SIE mit ihrem eingetragenen Grundstück sind ja bekannt - also fordert der Supermarkt von Ihnen Schadensersatz - denn sie haben dem Dieb ja sein tun "ermöglicht" - hätten sie ihr Grundstück mit einer 5 Meter hihen Mauer versehen, ein Rudel Bullbeiser zur Sicherung beschafft - dann wäre es etwas anderes- Aber so sind sie einfach fahrlässig, weil jemand durch ihren Garten laufen kann - sie sind wirklich ein Störer der Ordnung und es geschieht Ihnen nur recht, wenn Sie in Störerhaftung genommen werden.

Wie - sie haben nichts dagegen, wenn ein Nachbar mal eine Abkürzung durch ihr Grundstück nimmt - dann könnte man ja sogar von einem bedingten Vorsatz ausgehen - wie wär's wenn Sie nicht nur haften, sondern auch noch strafrechtlich herangezogen werden ?!

Abwegig? Nicht wenn es um Wege in der virtuelle Welt geht ... in der freien Welt ist es heute eine gute Sitte, seinen Internetzugang für Gäste freizugeben - in Deutschland wird man dadurch zum Störer - und wehe ein Gats mopst einen Song aus dem Internet - dann kommen Sony und co. rechnen den Schaen hoch incl. der Kosten für die netten Schreiben, die Sie von Rechtsanwälten erhalten - und Sie für die "Störung haftbar machen"