BY:Mittelfranken/KV Ansbach WUG/Satzung

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Satzung des Kreisverbands Ansbach-Weißenburg-Gunzenhausen

Die Satzung wurde am 18.12.2018 bei der Gründungsversammlung beschlossen.
Der Kreisverbands Ansbach-Weißenburg-Gunzenhausen wurde gegründet aus dem Zusammenschluss der Kreisverbände Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen.

§1 - Name, Tätigkeitsgebiet

(1) Der Kreisverband Ansbach-Weißenburg-Gunzenhausen - nachfolgend KV genannt - ist eine Untergliederung des Bezirksverband Mittelfranken im Landesverband Bayern der Piratenpartei Deutschland. Er umfasst die Gebiete der Stadt Ansbach, Landkreis Ansbach, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.

§2 - Zusammenschluss

(1) Der Bezirksparteitag Mittelfranken der Piratenpartei Deutschland hat dem Zusammenschluss der Kreisverbände Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen zu einem gemeinsamen Kreisverband zugestimmt.

§3 - Organe des Kreisverbands

(1) Organe des KV sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§3a - Der Vorstand

(1) Der Vorstand des KV besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Schatzmeister.

§3b - Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung - nachfolgend MV genannt - ist das oberste Organ des KV. Sie beschließt über die Ausrichtung der Arbeit des KV, die Auflösung des KV, die Verschmelzung mit anderen Gliederungen der gleichen Ebene sowie sonstige Angelegenheiten die den KV betreffen.

§4 - Nachrangigkeit der Satzung

(1) Alles Weitere regeln die übergeordneten Satzungen.