Archiv:2019/NRW:Kreis Wesel/KV-Vorstand/GO

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Geschäftsordnung, Vorstand des PIRATENPARTEI - Kreisverband Wesel

Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei vertrauensvoll zusammen.

Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt; es ist je nach Bedeutung der Entscheidungen angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt.

Verwaltung der Mitgliedsdaten, deren Zugriff und Sicherung

Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten des Kreisverbands Wesel haben alle Mitglieder des Kreisvorstands. Der Kreisvorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren, dieser Zugriff kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.

Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert oder übermittelt werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt. Die Einweisung in den Gebrauch der Datenbank erfolgt in Absprache mit dem Landesvorstand NRW. Die Einweisung in die Datenschutzverpflichtung ist obligatorisch.

Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder

Den Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und anderen Gliederungen sowie die Einberufung und Planung von Mitgliederversammlungen.

Schatzmeister: Der Schatzmeister ist zuständig für Finanzangelegenheiten, insbesondere Buch- und Kontoführung, Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, Vorbereitung des Rechenschaftsberichts sowie Spendenwesen. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.

Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung des Schatzmeisters ist der Vorsitzende ebenfalls einzelverfügungsberechtigt. Ist der Schatzmeister verhindert, so ist dies dem Vorstand mitzuteilen.

Vorstandssitzungenn

Einladung zu Vorstandssitzungen

Vorstandssitzungen finden in der Regel wöchentlich statt, mindestens jedoch einmal im Monat. Der Termin der nächsten geplanten Vorstandssitzung wird auf dem jeweils geführten Kreispiraten-Sitzungspad und nachfolgend im Protokoll bekanntgegeben. Bei jeder Sitzung ist festzustellen, ob der Vorstand beschlussfähig ist. Der Vorstand kann aus besonderem Anlass oder Dringlichkeit ausserordentliche Vorstandssitzungen einberufen. Diese sollten mit einem Vorlauf von mindestens drei Tagen über die Vorstandsliste und die wesentlichen im Kreis benutzen Kommunikationskanäle bekanntgegeben werden.

Die Termine oder der Terminzyklus regelmäßiger Vorstandssitzungen sind über die Kreisseite bekanntzugeben.

Leitung und Protokollführung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestätigt zu Beginn einer jeden Sitzung aus den Anwesenden mehrheitlich einen Sitzungsleiter und einen Protokollführer. Der Vorstand kann im Laufe einer Sitzung den Sitzungsleiter sowie den Protokollführer neu bestimmen.

Der Sitzungsleiter übt während der Vorstandssitzungen das Hausrecht aus. Zum ordnungsgemäßen Ablauf kann er jederzeit das Rederecht erteilen, die Reihenfolge der Rednerliste anmahnen, beantragte Begrenzungen der Redezeit durchsetzen oder das Rederecht in geeigneter Form einschränken (z.B. bei Podiumsdiskussionen in Mumble Zuhörer in die entsprechenden Räume verschieben). Der Sitzungsleiter kann bei Bedarf Helfer ernennen. Ist ein ordnungsgemäßer Sitzungsablauf nicht mehr möglich (z.B. bei Störungen technischer oder personeller Art, bei unerwartetem hohen Besucheraufkommen oder bei beleidigendem oder diskiminierendem Redeverlauf) kann er weitere geeignete Maßnahmen zur ordentlichen Durchführung der Sitzung ergreifen. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, ist die Sitzung begründet abzubrechen oder zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.

Vorstandsitzungen werden protokolliert. Das Protokoll enthält behandelte Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder. Ebenso enthält es Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, Beginn, Ende, Beschlussfähigkeit, Tagesordungspunkte, anwesende Vorstandsmitglieder, Versammlungsleitung und Protokollführer und Ort (z.B. Mumble). Ferner können Stellungnahmen und sonstige Aktivitäten protokolliert werden.

Das Protokoll wird zeitnah, spätestens vor der nachfolgenden Vorstandssitzung im Wiki veröffentlicht. Die anwesenden Vorstandsmitglieder werden gebeten, das jeweilige Protokoll abzuzeichnen, sofern keine wesentlichen Gründe dagegen sprechen.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt, z.B. im Rahmen einer Mumble-Sitzung.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit die nicht öffentliche Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte beschliessen. Der Grund muss dem Vorstand zuvor benannt und begründet werden. Dies erfolgt nicht öffentlich, wenn mindestens ein Vorstandsmitglied dies beantragt.

Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist auf das notwendige Maß zu reduzieren.

Anträge zu Vorstandssitzungen

Anträge zu Vorstandssitzungen können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst in der nächsten Sitzung behandelt. Jeder Antrag benötigt einen nachvollziehbaren Antragsteller.

Anträge von Piraten aus dem Kreis Wesel müssen in der jeweils nächsten beschlussfähigen Vorstandssitzung beantwortet oder vertagt werden. Ist eine Vorstandssitung ganz oder teilweise nicht beschlussfähig, gelten alle nicht bearbeiteten Anträge als vertagt. Anträge anderer Personen können beantwortet, abgewiesen oder vertagt werden. Werden Anträge anderer Personen von einem Kreispiraten übernommen, werden diese wie ordentliche Anträge von Kreispiraten behandelt. Offensichtliche nicht ernst gemeinte Anträge können unbegründet ignoriert werden, sofern Sie von keinem in der Sitzung anwesendem Kreispiraten begründet übernommen werden.

Abstimmungen

Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der amtierenden Mitglieder des Vorstands anwesend ist.

Stimmberechtigt sind Mitglieder des Kreisvorstands. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit.

Ist der Kreisvorstand nicht beschlussfähig, können Meinungbilder z.B. zu Anträgen erfragt werden. Diese haben keine bindende Wirkung, können jedoch als Arbeitsgrundlage genutzt werden.

Umlaufbeschlüsse

Der Kreisvorstand kann Entscheidungen durch Umlaufbeschlüsse mündlich, fernmündlich oder per E-Mail treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird oder schutzwürdige Daten wie Personendaten von Mitgliedern Gegenstand des Beschlusses sind. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht länger als 48 Stunden betragen. Die Vorstandsmitglieder sind auf abzustimmende Umlaufbeschlüsse bevorzugt über die Kreis-Vorstandsliste hinzuweisen.

Umlaufbeschlüsse werden in der folgenden Vorstandssitzung bekannt gegeben.

Tätigkeitsbericht

Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen am Ende seiner Amtszeit vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls, gegebenenfalls in angemessen verkürzter Form, veröffentlicht.

Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitgliedes im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Der Tätigkeitsbericht kann weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.

Der Umfang des Tätigkeitsberichts ist angemessen zu begrenzen.

Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle wesentlichen im Rahmen ihrer Parteitätigkeit erhaltenen Informationen (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten – sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger behelfsweise auch durch eine anderes Vorstandsmitglied zu übergeben.

Ladungsfähige Adresse, Postfach und Briefkasten - sofern verwendet

Schrift- und Warensendungen namentlich an den Vorstand und/oder den Kreisverband dürfen nur von Vorstandsmitgliedern geöffnet werden.

Der Vorstand kann Personen bestimmen, die ebenfalls zu Verwaltungszwecken Zugang zum Briefkasten / Postfach erhalten und die Post / Sendungen öffnen dürfen. Vorraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einer DSV-Veranstaltung. Nur in dringenden Fällen (z.B. zur Wahrung von Fristen) oder wenn der Zweck der Sendung dies eindeutig erkennen lässt (z.B. Warensendungen, Werbemittel wie Flyer, etc.) kann davon abgewichen werden. Dies ist auf Aufforderung in der darauffolgenden Vorstandssitzung zu begründen. Sendungen, die als - persönlich/privat - gekennzeichnet sind, dürfen nur nach Rücksprache mit der genannten Person von Dritten geöffnet werden.


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