AG Liquid Democracy/Die Argumente/De-Pseudonymisierung

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In einem Betrieb mit Pseudonymen ist es manchmal wünschenswert, das Pseudonym aufzulösen. Dafür wurde eine LiquidFeedback/Clearingstelle eingerichtet.

Wer entscheidet wann eine De-Pseudonymisierung geschieht, muss auch geklärt werden.

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Pro

  • Manchmal notwenig (keine politische Position --Wobble 19:20, 9. Jun. 2012 (CEST))
  • Zur Strafverfolgung sollen Pseudonyme auf Aufforderung durch den Staatsanwalt aufgelöst werden können (ansonsten kann es passieren, dass die Server mitgenommen werden).
  • Aus der Partei ausgeschlossenen Mitgliedern, soll auch sofort das Stimmrecht entzogen werden können.
  • Aus der Partei ausgetretene Mitglieder dürfen auch kein Stimmrecht mehr haben.

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Contra

  • Gefahr besteht, dass es ausgenutzt wird, indem das Wahlverhalten doch beobachtet wird.
  • Statt einer De-Pseudonymisierungsmöglichkeit wäre es besser, im Falle eines als zu ahnden beantragten Verstoßes nur den entsprechenden Account zu sperren bzw. dessen Zertifikat zu widerrufen.
  • Wenn keine De-Pseudonymisierung technisch möglich ist, kann man der Staatsanwaltschaft auch nicht die Pseudonyme auflösen. Falls es aber technisch möglich wäre, ist man rechtlich zur De-Pseudonymisierung verpflichtet.

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