AG Gesundheitspolitik/Gesamtantrag Bochum

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colspan="1" style="background:#Vorlage:AG Gesundheitspolitik Farbe; font-size:20px"| Vision einer neuen Gesundheitspolitik

1. Säulen einer solidarischen Gesundheitsversorgung

Der Mensch steht im Mittelpunkt des Gesundheitssystems. Ihm Krankheiten zu ersparen (Prävention), seine Krankheiten zu erkennen und zu heilen (Diagnostik und Therapie) oder sein Leiden zu lindern (palliative Versorgung) ist Aufgabe und Auftrag des Gesundheitssystems.

1.1 Prävention:
Prävention zur Vermeidung von Erkrankungen ist eine zentrale Aufgabe des Gesundheitswesens. Dabei umfasst Prävention neben der Früherkennung von Krankheiten auch die Analyse und Veränderung von krankheitsfördernden Bedingungen in Umwelt, Gesellschaft und Beruf (Verhältnisprävention) sowie einen gesundheitsfördernden Bildungsauftrag.
1.2 Diagnostik und Therapie:
Die Erkennung und Behandlung von Krankheiten als klassischer Bestandteil des Gesundheitssystems bleibt auch in der Vorstellung der Piraten eine der zentralen Aufgaben. Mit dem Menschen - in diesem Fall Patienten - im Mittelpunkt werden der menschliche Kontakt und die Zuwendung zum Patienten sowie seine Bedürfnisse aufgewertet. Es sind geeignete Anreize zu schaffen, das Gesundheitssystem am Behandlungsergebnis und am Patientennutzen auszurichten.
1.3 Palliative Versorgung:
Als weitere zentrale Aufgabe wird die palliative Versorgung von Menschen am Lebensende oder bei schweren chronischen Erkrankungen gestärkt. Ein qualifiziertes verbreitetes Angebot an pflegerischer und medizinischer Palliativbetreuung erleichtert Patienten den Weg am Lebensende und hilft Angehörigen bei deren Begleitung und Betreuung.

2. Gesundheit als Kulturgut

Im Rahmen der Prävention wird an der Entwicklung einer "Gesundheitskultur" gearbeitet, die gesundheitliches Basiswissen aufbaut und den respektvollen und menschenwürdigen Umgang mit Altern, Krankheit und Sterben fördert

2.1 Gesundheitliche Bildung
Die Piraten streben die Einbeziehung der Gesundheitslehre in den Unterricht an Schulen an. In diesem Rahmen werden beispielsweise ein Basiswissen an häuslicher Gesundheitsversorgung, Erste Hilfe, Möglichkeiten eines gesundheitsfördernden Verhaltens, Umgang mit Krankheit, Alter und Tod, Grundzüge des Gesundheitssystems und andere gesundheitsrelevante Themen vermittelt.
2.2 Umgang mit Alter, Krankheit und Tod
Die Piraten stoßen eine gesellschaftliche Diskussion über den Umgang mit Altern, Krankheit, Sterben und Tod an, mit dem Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Themen im Alltag zu fördern.
2.3 Inklusion von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
Die Piraten betrachten krankheits- oder störungsbedingte Einschränkungen sowie chronische Erkrankungen oder Störungen sowie Behinderungen als Bestandteile des menschlichen Lebens und setzen sich deshalb für die Teilhabe Betroffener am gesellschaftlichen Leben im Sinne der Inklusion ein.

3. Der selbstbestimmte Patient

Der Mensch als Bürger oder Patient ist im Gesundheitssystem so weit als möglich selbstbestimmt. Im Rahmen der indizierten Möglichkeiten entscheidet er über die Form, Intensität und Reichweite der Behandlung. Die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung ist die Transparenz des Leistungsangebotes und der Ergebnisqualität der Leistungsträger im Gesundheitswesen.

3.1 Qualitätsorientierte Versorgung
Im Falle einer Erkrankung oder sonstigen Behandlungsbedürftigkeit kann der Patient den geeigneten Arzt oder Therapeuten seiner Wahl aufsuchen. Die Eignung eines Arztes oder Therapeuten richtet sich nach der Art der Erkrankung sowie der Qualifikation und den Möglichkeiten des Arztes oder Therapeuten. Ziel der Behandlung ist eine hohe Ergebnisqualität.
3.2 partizipative Entscheidungsfindung:
Die Kooperation zwischen Arzt bzw. Therapeut und Patient wird gefördert. Die Piraten unterstützen Maßnahmen und Projekte, die eine Verbesserung der Patientenaufklärung und der Einbeziehung des Patienten in Behandlungsentscheidungen und -abläufe zum Ziel haben.

4. Gesellschaftliche Übereinkunft zum Gesundheitssystem

Die Piraten stoßen eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über die Frage an, wie viel einer Gesellschaft wie der unseren ein gutes und leistungsfähiges Gesundheitssystem wert ist. Alle Bürger beteiligen sich an der Finanzierung des Gesundheitswesens. Die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit wird berücksichtigt.

Die Arbeitsbedingungen in der kurativen Medizin sind so zu gestalten, dass dem Fachkräftemangel entgegengewirkt wird.

5. Am Patientennutzen orientierte Gesundheitsversorgung

Die Versorgungsangebote sind pluralistisch und bieten dem Patienten die Möglichkeit, das seinen Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechende Angebot im Rahmen der indizierten Möglichkeiten zu wählen.

5.1 Freie Arztwahl:
Die Piraten setzen sich dafür ein, dass der Zugang zu Leistungen für die Patienten und die Erbringung von Leistungen für die Anbieter lediglich von der Qualifikation des Anbieters abhängt und insbesondere unabhängig von der Form der Berufsausübung ist.
5.2 Kommunale Anbieter:
In unterversorgten Gebieten erhalten Kommunen das Recht hausärztliche Vertragsarztsitze zu übernehmen und dort Ärzte anzustellen. Zudem sollen mobile Arztpraxen Einzug in die Regelversorgung finden können.

6. Transparenzgrundsätze im Gesundheitswesen

Bürger und Patienten haben Anspruch auf Transparenz. Dies bezieht sich sowohl auf die Entscheidungen im Rahmen der Behandlung, die Qualität der Behandlungsergebnisse als auch auf die Verwendung von Finanzen, Ressourcen und Daten.

6.1 Transparenz der Behandlung:
Die Piraten setzen sich für eine einfache und unbürokratische Möglichkeit ein, dem Patienten Zugriff zu allen ihn betreffenden Unterlagen, Dokumentationen und Entscheidungen in Bezug auf seine Gesundheit zu geben.
6.2 Transparenz des Systems:
Die Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitssystems sind zeitnah, übersichtlich und nachvollziehbar darzustellen. Die Darstellung ist so vorzunehmen, dass der Anteil für unmittelbar dem Patienten zu Gute kommende oder an ihm erbrachte Leistungen transparent ist.

Leistungstransparenz

6.3 Abgrenzung der Leistungen des Gesundheitssystems:
Zur zielorientierten Verwendung der finanziellen Mittel des Gesundheitssystems gehört eine transparente und nachvollziehbare Abgrenzung der durch das Gesundheitssystem finanzierten Leistungen.
6.4 Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen:
An der Diskussion und Entscheidung über die im Gesundheitssystem enthaltenen Leistungen sind gesellschaftlich relevante Gruppen und Patientenorganisationen zu beteiligen.

Ein transparentes und faires Abrechnungssystem

Gleiche Leistungen bei vergleichbarer Qualität werden grundsätzlich unabhängig von Art und Struktur des Leistungserbringers gleich und angemessen bezahlt.Bei Pauschalierungen des Abrechnungssystems ist zu berücksichtigen, daß Behandlungen/Patienten mit besonderem Aufwand angemessen berücksichtigt werden.

6.5 Vereinfachung der Abrechnung
Die Piraten befürworten eine deutliche Vereinfachung der Abrechnung von Leistungen im Gesundheitssystem.
6.6 Gleiche Vergütung für gleiche Leistung
Die Piraten setzen sich grundsätzlich für eine Vereinheitlichung der Abrechnung von Leistungen ein. Da wo unterschiedliche Beträge für gleiche Leistung bezahlt werden sollen, ist das zu rechtfertigen.
6.7 Angemessene Vergütung
Die Piraten setzen sich dafür ein, dass die Vergütung von Leistungen der Leistungserbringer im Gesundheitswesen angemessen, transparent und planbar ist.
Gesamtantrag Grundsatzprogramm Bochum

Vorlage:Textbaustein Disclaimer

colspan="1" style="background:#Vorlage:AG Gesundheitspolitik Farbe; font-size:20px"| Begründung

Zu 1.

Die Piraten vertreten das Menschenbild eines freien und selbstbestimmten Bürgers[1]. Daher muss auch im Gesundheitswesen der Mensch im Mittelpunkt stehen. An dem Menschen und seinen Bedürfnissen im Hinblick auf seine Gesundheit haben sich die Ziele und Aufgaben des Gesundheitssystems auszurichten.

Demgegenüber wird bisher die Gesundheitspolitik über die Ressourcen definiert. Im Mittelpunkt der politischen Gesundheitsdiskussion stehen die Einnahmen (Themen wie Krankenkassen, Beiträge, Arbeitgeberanteil, Gesundheitsfond, Bürgerversicherung, Steuerfinanzierung) und die Verteilung der Ausgaben (Bezahlung der niedergelassene Ärzte, Medikamente, Krankenhäuser...). Die Gesetzgebung im Bereich des Gesundheitssystems regelt bis auf wenige Ausnahmen in erster Linie Fragen der Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, Begrenzung der Ausgaben und die Verteilung der Ausgaben unter den Leistungserbringern[2].
Die Piraten lösen sich bewusst von dieser Diskussion sowie den festgefahrenen Positionen der Beteiligten und entwickeln statt dessen die Vorstellung eines Gesundheitssystems, dass sich zuerst über seine grundlegenden Ziele und Aufgaben definiert.

Zu 1.1

Die Piraten stärken die Rolle der Prävention innerhalb des Gesundheitssystems. Die Vorbeugung von Krankheiten ist die bestmögliche Gesundheitsversorgung. Prävention ist für uns mehr als die Früherkennung von Krankenheiten (Vorsorgeuntersuchungen) und die finanzielle Unterstützung als gesundheitsfördernd angesehener Verhaltensweisen (wie z.B. Fitnesskurse). Im beruflichen Umfeld beschäftigten sich die Berufsgenossenschaften zum Teil mit Verhältnisprävention, allerdings eher auf technischer Ebene (Arbeitsschutz). Die Piraten wollen den Auftrag des Gesundheitswesens auf eine umfassende Verhältnisprävention erweitern. Dazu gehört auch, bereits in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen Gesundheits- und Krankheitsfaktoren stärker als bisher als Teil des Bildungsauftrages zu verstehen (siehe Punkt 2).

Zu 1.2

Der Patient ist ein Mensch! So wichtig ihm eine hochwertige und leistungsfähige Medizin ist, so wenig nützt sie ihm, wenn sie nicht mit menschlicher Zuwendung und Beziehung verknüpft ist[3]. Die Piraten stärken diese Zuwendung und werten die für und mit dem Patienten verbrachte Zeit auf.

Zu 1.3

Am Lebensende brauchen Menschen und ihre Angehörigen menschliche Zuwendung und eine qualifizierte palliative pflegerische und medizinische Versorgung. Dies wird von den Piraten gefördert.

Zu 2

Krankheit, Alter und Tod werden aus unserer Gesellschaft und dem täglichen Leben ausgeblendet. Die Verantwortung für bzw. der Umgang mit diesen Themen wird in das Gesundheitssystem delegiert. Die letztlich unvermeidbare persönliche Konfrontation mit Krankheit, Alter und Tod wirkt dann umso härter. Aus diesen Gründen und als Grundlage für die Selbstbestimmungsfähigkeit der Patienten ist eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit diesen Themen erforderlich.

Zu 2.1

Die Vermittlung gesundheitsrelevanter Themen soll präventives und gesundheitsförderndes Verhalten stärken. Weiterhin kann die Fähigkeiten im Umgang mit Krankheit, Alter und Tod unterstützt werden. Beispielsweise soll durch Vermittlung von Grundwissen die Fähigkeit zur Beurteilung der Behandlungsbedürftigkeit oder der Dringlichkeit bei einfachen Erkrankungen oder Beschwerden gefördert werden. Dies stärkt die Gesundheitskompetenz des Einzelnen und entwickelt damit die Voraussetzung für aufgeklärte, selbstbewusste und damit selbstbestimmte Patienten. Zusätzlich ist ein Rückgang der Inanspruchnahme bei leichten, prinzipiell selbst zu behandelnden Krankheiten und Verletzungen zu erwarten.

Zu 2.2

In unserer Gesellschaft wird der Umgang mit Altern, Krankheit und Tod noch in vielen Fällen an das Gesundheitssystem und dessen kurative Ressourcen delegiert, obwohl eine kurative Behandlung nicht erfolgversprechend ist. So versterben viele Patienten beispielsweise mit Tumorerkrankungen im Endstadium im Krankenhaus, obwohl von vornherein kein kurativer Ansatz besteht. Neben dem damit verbundenen Ressourcenverbrauch[4] geht es auch und vor allem darum, dem Patienten das Sterben in einer vertrauten Umgebung und ohne unnötige Interventionen zu ermöglichen[5].

Zu 2.3

Diese Forderung ergibt sich aus den begründeten Werten der Piraten, die im bisherigen Grundsatzprogramm bereits aufgeführt sind.

Zu 3

Autonomie und Selbstbestimmung sind ein Persönlichkeitsrecht und im Hinblick auf Krankenbehandlung ein wesentliches ethisches Prinzip[6]. Aufgeklärte und selbstbewusste Patienten haben den Wunsch, selbst entscheiden zu können, wie, wann und durch wen sie sich behandeln lassen. Voraussetzung dafür ist zum Einen die individuelle Möglichkeit, für sich selbst eine bewusste Entscheidung zu treffen (z. B. Selbstbestimmungsfähigkeit) sowie zum Anderen die Indikation zu einer Behandlung. Die Autonomie findet dort Grenzen, wo sie auf Kosten der Allgemeinheit etwas fordert, was medizinisch nicht gerechtfertigt (indiziert) ist (Siehe Punkt 5).

Zu 3.1

Die Piraten möchten allen Patienten den freien Zugang zu qualifizierter und am Behandlungsergebnis orientierte Behandlung sichern. Maßstäbe dafür sind die Möglichkeiten und Qualifikationen des Arztes oder Therapeuten in Bezug auf die Erkrankung und die individuellen Bedürfnisse des Patienten. Dies gilt für uns unabhängig vom Status des Patienten oder des Anbieters.

Zu 3.2

Die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung ist, dass der Patient über die möglichen Alternativen aufgeklärt ist und in die Entscheidungen zur Behandlung einbezogen wird. Hier gilt es Anreize zu schaffen, unter anderem durch eine deutliche verbesserte Bewertung der mit dem Patienten verbrachten Zeit[7].

Zu 4

Für die Piraten steht an erster Stelle die Frage, wie viel unserer Gesellschaft die Gesundheit wert ist. Diese Frage muss zu allererst gesellschaftlich diskutiert werden! Erst dann können konkrete Formen der Finanzierung entwickelt werden. Gleichzeitig gibt es grundsätzliche Ziele zur Finanzierung des Gesundheitssystems. Diese Frage steht über allen weiteren Fragen und Einzelheiten der Finanzierung. Ein gesamtgesellschaftlicher Konsens oder zumindest die Darstellung der Positionen in der Gesellschaft erscheint den Piraten erforderlich[8]. Jeder ist potentiell von Krankheit betroffen und auf das Gesundheitssystem angewiesen. Deshalb sollte sich auch grundsätzlich jeder an der Finanzierung des Gesundheitssystems beteiligen. Die Piraten halten die Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähigkeit aus sozialen Gründen für erforderlich und auch für gerecht. Dennoch lässt diese Formulierung Spielraum für die Fantasie, in einem gesellschaftlichen und politischen Dialog neue Formen der Finanzierung anstatt der derzeitigen festgefahrenen Positionen zu finden.

Zu 5

Die Versorgungsstrukturen sind derzeit unflexibel und extrem reguliert. Starre Sektorengrenzen verhindern beispielsweise eine am Patienten orientierte kontinuierliche Behandlung aus einer Hand, selbst dort, wo dies deutlich effizienter und medizinisch sinnvoller wäre, als die derzeitige Verschiebung der Patienten zwischen den Sektoren. Die Regulierungen dienen dabei meist in erster Linie dem Schutz von Partikularinteressen der Anbieter und weniger der Kostendämpfung oder gar dem Interesse des Patienten. Dort wo Sektorengrenzen aufgehoben werden, ist dies auf Einzelfälle beschränkt und mit erhöhtem bürokratischem Aufwand verbunden.

Zu 5.1

Im Interesse der Patienten ist es, sich den Leistungsanbieter wählen zu können, der im Rahmen der Indikation der Behandlung am besten für ihn passt. Auf der anderen Seite sollten auch die Anbieter entscheiden können, in welcher Form sie ihren Beruf ausüben - ob in niedergelassener Praxis, in Gemeinschaftlicher Berufsausübung, innerhalb eines Medizinischen Versorgungszentrums oder als angestellter Arzt einer Institution.

Zu 5.2

Gerade in ländlichen Gebieten ist es wichtig, Kommunen die Möglichkeit zu geben die Versorgung vor Ort nach eigenem Bedarf selbst zu gestalten. Dies beinhaltet die Möglichkeit Ärzte anzusiedeln und ggf. selbst anzustellen. Auch Modelle wie eine "rollende Arztpraxis" sind für ländliche Regionen eine denkbare Alternative, die weiter erprobt und erforscht werden muss.

Zu 6

Zu 6, 6.1 und 6.2

Die Piraten stehen für ein transparentes Gesundheitssystem. Dies bedeutet für den Patienten die Möglichkeit, alle Entscheidungen in Bezug auf seine Behandlung nachvollziehen zu können. Für die Bürger bedeutet dies, alle Entscheidungen in Bezug auf die Verwendung der von ihnen für das Gesundheitssystem erhobenen Mittel nachvollziehen zu können.=
Zwar hat bereits jetzt jeder Patient das Recht, seine Behandlungsunterlagen einzusehen. Die Piraten wollen jedoch weiter gehen und dafür sorgen, dass dem Patienten auf Wunsch seine Unterlagen automatisch zur Verfügung gestellt werden.
Voraussetzung für die Umsetzung dieses Punktes ist eine Vereinfachung der Abrechnungssysteme entsprechend Punkt 6.1. Die für den Patienten nachvollziehbare Rechnung schafft ein Kostenbewusstsein beim Patienten, erschwert überhöhte Abrechnungen und ermöglicht es dem Patienten, die Kosten im Einzelfall selbst zu tragen. Dafür können auch Anreize (z. B. Beitragsrückerstattungen) gesetzt werden.
Die Bürger, die für die Finanzierung des Systems aufkommen, haben Anspruch auf eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der Verwendung der Mittel. Dabei ist darauf hin zu arbeiten, dass der Zweck der Mittelverwendung deutlicher darstellbar wird, als dies bisher der Fall ist. Insbesondere ist zu trennen zwischen den unmittelbar für die Patientenversorgung zur Verfügung gestellten Mitteln und den indirekten Kosten, die zwar bisher statistisch in den entsprechenden Leistungsbereichen dargestellt werden, jedoch letztlich Verwaltungs-, Infrastruktur- oder andere Gemeinkosten abdecken.

Zu 6.3 und 6.4

Mittel, die von der Allgemeinheit erhoben werden, sind zweckgebunden zu verwenden. Zweck sind die zuvor beschriebenen Ziele. Auch wenn der Mensch und Patient im Mittelpunkt steht, muss doch eine Abwägung zwischen den Bedürfnissen des Einzelnen im Hinblick auf Gesundheit und Wohlbefinden und dem Interesse der Allgemeinheit in Bezug auf die Finanzierung des Systems stattfinden.
Eine Abgrenzung und Definition der Leistungen, die durch die Allgemeinheit finanziert werden, ist erforderlich. Dies muss nach Ansicht der Piraten jedoch deutlich transparenter und nachvollziehbarer stattfinden, als dies bisher über den gemeinsamen Bundesausschuss geschieht[9].
Bisher findet die Bewertung von Leistungen im Gesundheitssystem im gemeinsamen Bundesausschuss statt. Dies ist ein relativ kleines, exklusives Gremium aus Vertretern der niedergelassenen Ärzte, der Krankenhäuser und der Krankenkassen[10]. Für die weitreichende Entscheidung, welche Leistungen über das Gesundheitssystem finanziert werden, ist nach Ansicht der Piraten wesentlich breitere Basis erforderlich.

Zu 6.5, 6.6 und 6.7

Derzeit bestehen viele verschiedene Abrechnungssysteme für verschiedene Leistungserbringer[11]. Diese sind noch dazu in der Regel sehr aufwändig in der Handhabung und der dahinterstehenden Administration. Dieser Aufwand, wird von vielen Beteiligten als zu hoch empfunden und entzieht finanzielle und personelle Ressourcen den eigentlichen Aufgaben (z. B. durch Kassenärztliche Vereinigungen, Medizincontrolling, MDK usw.).
Hinzu kommt, dass Leistungen in den verschiedenen Abrechnungssystemen unterschiedlich bewertet werden oder auf bestimmte Bereiche der Leistungserbringer begrenzt bleiben.
Die Komplexität und die Anzahl der unterschiedlichen Abrechnungssysteme im Gesundheitswesen entziehen der Patientenversorgung erhebliche Ressourcen. Für jeden Abrechnungsbereich gibt es sowohl auf Seite der Leistungserbringer, als auch auf Seiten der Kostenträger zahlreiche Institutionen, Abteilungen und Mitarbeiter, die ausschließlich für die Abrechnung zuständig sind. Trotz der Komplexität der Abrechnungssysteme wird die Vergütung von Leistungen in Einzelfällen immer wieder als ungerecht oder ungerechtfertigt empfunden. Gleichzeitig führt die Komplexität zunehmend zu Auseinandersetzungen über die korrekte Abrechnung. Auch der hohe Dokumentationsaufwand allein zu Abrechnungszwecken entzieht dem Leistungserbringer Zeit für den Patienten. Es muss eine Abwägung stattfinden zwischen der Abrechnungsgerechtigkeit im Einzelfall einerseits und dem damit verbundenen Aufwand andererseits. Da für die Piraten die primäre Aufgabe der Patientenversorgung im Vordergrund steht, sollte der Aufwand für die Abrechnung so gering wie möglich und vertretbar sein.
Es ist weder für Patienten noch für Leistungserbringer nachvollziehbar, dass gleiche Leistungen aufgrund der unterschiedlichen Vergütungssysteme unterschiedlich vergütet werden. Selbst dort, wo gleiche Vergütungssysteme angewandt werden, gibt es Unterschiede, die sich nach der Art der Berufsausübung richten und nicht dem Patienteninteresse dienen.
Die angemessene Bezahlung von professionellen Leistungen ist ein rechtsstaatliches Gebot und eine Frage der Gerechtigkeit. Dies gilt auch für Leistungen, die aus moralischen oder humanitären oder rechtlichen Gründen unabhängig von der Vergütung erbracht werden müssen, wie beispielsweise Notfallbehandlungen. Es muss für Leistungserbringer, Patient und Kostenträger klar und planbar sein, welche Leistungen welche Erlöse bzw. Kosten verursachen.
colspan="1" style="background:#Vorlage:AG Gesundheitspolitik Farbe; font-size:20px"| Anmerkungen

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