AG Geldordnung und Finanzpolitik/Geldschöpfung in öffentlich-rechtlichen Banken

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80px|Vorbemerkung Vorbemerkung:
Dies ist eine Meinung, die derzeit von dem Mitglied Piratos vertreten wird und spiegelt nur die Meinung einiger Mitglieder der Piratenpartei oder der AG Geldordnung und Finanzpolitik wider. Wer Anmerkungen/Fragen hat schreibt diese bitte auf die Vorlage:Diskussionsseite zu diesem Artikel.


Vorschlag für ein Geldschöpfungssystem in öffentlich-rechtlicher Hand

Das heutige Geldsystem bleibt fast erhalten. Die Geldentstehung verbleibt bei den Wirtschaftsteilnehmern.

Die Veränderungen gegenüber heute:

1. Alle Banken müssen ihre Gewinne (wie die Zentralbank) an die Gemeinschaft abführen. Es macht Sinn, das alle Banken dann öffentlich-rechtlich sind, müsste aber nicht unbedingt sein.

2. Banken bieten keine Geldanlagen mehr an.


Die dezentrale Struktur der Geldschöpfung bleibt erhalten.

Der Staat, das Land, die Kommune emittieren Geld durch eine Verschuldung ohne Tilgungsdatum bei den öffentlich-rechtlichen Banken. Dieses Geld ist einfach da, es verschiebt sich zwischen den Teilnehmern, Personen, Firmen, öffentlich-rechtlichen Organisationen. Die Höhe setzt sich aus dem monatlichen Sozialprodukt und einer Abschätzung von kurzfristigem Sparvolumen zusammen.

Diese Geldmenge wird nicht ausreichen. Nun können die Wirtschaftsteilnehmer gegen Kredit zusätzliches Geld in die Welt setzen. Sehr ähnlich zu dem heute existierenden Geldsystem. Die Banken sind nichts anderes als Pfandhäuser, an die der Kreditnehmer die Verwertungsrechte der Pfänder abtritt. Die Verwertung wird nur im Falle der Nichttilgung durchgeführt (so wie heute auch).

Um die Kreditvergabe zu „vereinfachen“, könnte ein Beleihungskatalog erstellt werden (so wie es heute bei der Zentralbank schon die Realität ist).

Beispiel von Beleihungsgrenzen:

  • Autos bis zu 80% des Verkehrswerts
  • Immobilien bis zu 95%
  • Küchen bis zu 50%
  • Materialien bei Produktionsfirmen bis 70%
  • Aktien und Finanzprodukte mit 0%

Es wird nicht nach der "Nasenspitze" geschaut, jeder hat das Recht, einen Kredit zu erhalten, allerdings wird natürlich wie heute geprüft, ob die Einkommenslage überhaupt eine Tilgung ermöglicht (wie heute auch). Der Beleihungswert der "Pfände", die nicht im Katalog stehen, werden in einem Ratingverfahren ermittelt (muss noch genau beschrieben werden)

Als Tilgungsplan könnte grundsätzlich, abhängig von der Art des Pfands, eine maximale Tilgungsdauer gesetzt werden, so dass die zu entrichtende Mindesttilgung ermittelt werden kann.

Beispiel für Tilgungsdauer:

  • Immobilie: 30 Jahre
  • Auto: 5 Jahre
  • Küche: 5 Jahre

Berechnung: Autorestfinanzierungsbetrag: 12.000 € bei 5 Jahren = 200 € Mindestilgung jeden Monat. Höhere Tilgungen sind jederzeit erlaubt und senken sofort den Mindesttilgungsbetrag. Erfolgt keine Tilgung, wird (z.B. spätestens nach 3 Monaten Verzug) vom Pfandverwertungsrecht Gebrauch gemacht, womit der restliche Geldbetrag des Kredits getilgt wird.

Dieses System hat zwar Kreditzinsen, aber keine Sparzinsen. Das wirkt auf die Höhe der Kreditzinsen. Auch fallen die Risikoanteile für Kreditplatzer fast weg. Inflation wird uninteressant, da mit der Tilgung das Geld verschwindet, das Geld steht keinem mehr zur Verfügung. Der Inflationsanteil ist ebenfalls bei Null.

Kreditzinsen werden nur noch fällig für die Gehälter und Kosten der Banken. Dieser Anteil ist heute schon bei unter 0,5%. Die Kreditzinsen dürften somit bei 0,5% liegen und sollten es 0,8% sind ist es auch nicht weiter belastend.

Sollte nun eine Hortung/Sparen des Gelds einsetzen, dann schafft Abhilfe eine Gebühr auf Beträge über z.B. 50.000 €, die progressiv ansteigt bis auf z.B. 50% bei 1.000.000 oder ganz brutal, die Gebühr verdoppelt sich alle 30.000 Euro. (Das Ganze ist noch nicht vollständig, da Unternehmungen andere Regeln benötigen als Personen.)

In diesem System existiert nun die Geldmenge des Staats und die Geldmenge der Wirtschaft. Die Geldmenge vom Staat ist erst mal statisch, die der Wirtschaft dynamisch, da hier ein Tilgung vorliegt. Weitet die Wirtschaft die Geldmenge aus, dann hat der Staat höhere Einnahmen als Ausgaben, die zur Reduzierung der Staatsschulden verwendet werden, um die Geldmenge zu steuern. Höhere Kreditaufnahme in der Wirtschaft bewirkt so eine Reduzierung der anfänglichen Staatsschuld.

Flaut die wirtschaftliche Tätigkeit ab, dann sind die Ausgaben höher als die Einnahmen und der Staat füllt wieder das Geld in dem Volumen auf, das zuvor reduziert worden ist.


Soweit der erste Entwurf.

Bitte alle Anmerkungen/Kritik/Änderungswünsche in die zugehörige Diskussionsseite (Button oben)--Piratos 00:43, 15. Feb. 2012 (CET)