AG Europa/Zukunftsvisionen/Modelle/Föderation

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Vereinte Föderation Europa

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• eigene gesamteuropäische Verfassung zur Konstituierung notwendig
• ein gemeinsamer Staat mit Zweikammern-System (Parlament und Senat mit gewählten Vertretern der Mitgliedsländer, die aber nicht den Landesregierungen angehören (bessere Gewaltenteilung))
• darunter die unteren Ebenen (nationale Parlamente, Landesparlamente, kommunale Vertretungen etc.)
• In Anlehnung an die Vereinigten Staaten von Amerika
• Präsidiales Regierungssystem (mit einem direkt gewählten) Präsidenten/Kanzler/Premierminister oder ähnliches
• Bundesstaat
• Europaparlament mit Anteil Transeuropäischer Parteien, die in allen Ländern mit gleichem Programm antreten

Aussen- und Sicherheitspolitik:

- liegt auf oberster föderaler Ebene (Aussen- bzw. Verteidigungsministerium)

Wirtschaft / Steuern

- koordinierte Wirtschaftspolitik mit Spielraum für die nationalen Regierungen
- Steuern werden sowohl auf kommunaler, nationaler als auch auf europäischer Ebene erhoben und verwaltet

Geldpolitik

- Gemeinsame Währung möglich aber nicht notwendig
- Geldpolitik wird auf europäischer Ebene geregelt --> EZB / europäisches Finanzministerium

Innenpolitik / Justiz (Polizei, Strafrecht, Justiz,Gesetzgebung)

Legislative

- Europaparlament und Rat der EU oder Senat zuständig für die Gesetzgebung
- darunter sind nationale und regionale Parlamente angesiedelt

Judikative

- Oberster (zentraler) Gerichtshof (EuGH)
- darunter sind nationale und regionale Gerichte angeordnet
- ein gesamteuropäisches Verfassungsgericht

Executive

- ein europäisches Innenmisterium / Justizministerium
- eine gesamteuropäische Polizeibehörde (Europol) sowie Polizei in den jeweiligen Bundesstaaten

Wissenschaft / Technologie / Umwelt

- Europäische Ministerien regeln die jeweiligen Politikfelder für Gesamteuropa
- Rahmenvorgabe für eine europäische Umwelt-, Technologie- und Wissenschaftspolitik bei Themen von übergreifender strategischer Bedeutung; Umsetzung durch die Bundesstaaten (Möglichkeiten der Anpasung / Einflussnahme je nach Gewichtung der staatlichen verus globalen Gewichtung)
- Vorgaben zur europäischen Energiepolitik und dem Energiemix; Umsetzung durch die Bundesstaaten

Bildung und Verbraucher

- europaeisches Bildungsministerium gibt vergleichbare Rahmenbedingungen der jeweiligen Schul- und Hochschulabschluesse vor
- Koordination der Schul- und Hochschulabschluesse auf europaeischer Ebene um die Anerkennung derselben in anderen Teilen Europas sicherzustellen
- Richtlinienkompetenz liegt auf europaeischer Ebene. Entscheidungshoheit innerhalb dieser Richtlinien liegt auf Ebene der Bundesstaaten
- europaeisches Verbraucherschutzministerium erarbeitet einheitliche Rahmenbedingungen zur Auszeichnungspflicht von Waren in ganz Europa

Arbeits- und Sozialpolitik

- europäische Ministerien für Arbeit- und Soziales
- Festlegung von Rahmenbedingungen für eine einheitliche Sozialpolitik
- Aufstellung beschäftigungspolitischer Leitlinien