HH:Landesparteitag

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Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Die Mitgliederversammlung der Piratenpartei Hamburg ist der Landesparteitag. Grundsätzliche Vorgaben zum Landesparteitag sind in Satzung der Piratenpartei Hamburg unter §8, insbesondere §8a geregelt.

Kommender Landesparteitag

31. Landesparteitag am 22.07.2023

Frühere Landesparteitage

Akkreditierung

Den Prozess, als stimmberechtigt anerkannt zu werden und seine Wahlunterlagen zu bekommen, wird als Akkreditierung bezeichnet. Um beim Parteitag als stimmberechtigt akkreditiert werden zu können, ist folgendes zwingend erforderlich:

  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

Hilfreich ist außerdem

  • ein Nachweis der Beitragszahlung, falls die Buchung noch nicht erfasst worden sein sollte
  • ein Mitgliedsausweis (sofern schon erhalten)

Eine Akkreditierung ist nur für Piraten möglich, die eine Mitgliedsnummer haben. Die zuständige Gliederung muss die Möglichkeit haben, Neueintritte prüfen zu können.

Beschlussfassung

Beachte auch den entsprechenden Paragraphen in der Satzung

Anträge

Auf Landesparteitagen kann über Anträge abgestimmt werden. Diese müssen rechtzeitig eingereicht werden, wie dies geht seht bitte auf der Wikiseite des entsprechenden Parteitags nach. Laut § 13 II unserer Satzung gilt folgendes:

"Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn des Landesparteitags beim Landesvorstand eingegangen ist. Der Landesparteitag ist berechtigt einen Antrag im Wortlaut zu ändern, sofern dadurch die Bedeutung des Antrags erhalten bleibt."

Für alle anderen Anträge gilt nach § 8a VI: "Anträge sollen zehn Tage vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingereicht werden. Dringlichkeitsanträge beim Landesparteitag sind zuzulassen."

Personenwahlen

Bei Bedarf wird auf Landesparteitagen über personelle Entscheidungen, beispielsweise der Wahl des Vorstandes, abgestimmt.