ELENA-Verfahren

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Aktuell

Bis zum 29. März 2010 (Achtung: Frist verlängert) kann man sich an der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA teilnehmen.
Weitere Informationen finden sich bei FoeBuD e.V..

Diskussionen bitte auf der Diskussionsseite

Allgemeines

Das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz)[1] wurde am 28.03.2009 mit Zustimmung des Bundesrates erlassen und ist seit dem 01.04.2009 in Kraft. Die 3. und 4. Lesung fand im Bundestag am 05./06. März 2009 statt.

Die Regelungen wurden in das Vierte Buch des Sozialgesetzbuches eingefügt[2].

Was ist ELENA?

ELENA steht für den elektronischen Entgeltnachweis. Die Einkommensnachweise werden nicht nur wie bisher den Angestellten ausgehändigt, sondern ebenfalls noch in Form eines multifunktionellen Datensatzes an eine zentrale Speicherstelle gesendet und dort für höchstens 5 Jahren gespeichert (§99 Absatz 4 ELENA Verfahrensgesetz). Behörden können dann mit dem Einverständnis des leistungsberechtigten Bürgers die Daten online abfragen.

Der folgende Text zitiert die Homepage von ELENA:[3]

"Das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) ist ein wichtiger Meilenstein zum Abbau bestehender Bürokratie, aber auch ein Signal für mehr Innovation."

Das Projekt wurde ursprünglich unter dem Namen JobCard entwickelt, startet aber jetzt ohne die Karten für Arbeitnehmer.

Wer ist davon betroffen?

  • Alle Arbeitgeber als Versender der Daten
  • Alle Beschäftigten, Beamte, Richter und Soldaten (die sogenannten Teilnehmer, Betroffene wäre richtiger)

Der heutige Zustand

Allgemein

Der Arbeitgeber (AG) erstellt und gibt die Einkommensnachweise (EKN) an die Arbeitnehmer (AN). Richtet sich der Bürger an die Behörden und stellt Anträge reicht er seine EKN mit ein. Für einige Anträge z.B. Arbeitslosengeld, werden noch speziellere Informationen benötigt, z.B. Art der Kündigung: selbstverschuldet/Betriebsbedingt…, wendet sich die Behörde an den AG. Dieser füllt ein bis drei Formulare aus und sendet sie zurück an die Behörde, welche dann entscheidet und die Entscheidung dem Bürger bekannt gibt.

Sozialversicherung

Heute werden Arbeitnehmer vom Arbeitgeber elektronisch bei der Krankenkasse an- und abgemeldet. Dies geschieht mit Vor- und Zunamen, Adresse, Staatsangehörigkeit und falls vorhanden, der Sozialversicherungsnummer. Liegt diese nicht vor, wird noch das Geburtsdatum benötigt. Desweiteren gibt es monatliche Betragsmeldungen, diese enhalten aber keine personalisierten Daten, sondern nur die Summewerte der Arbeitnehmer, die der gleichen Krankenkasse angehören. Es gibt dann noch Jahresmeldungen, bei denen das Bruttoarbeitsentgelt personalisiert übermittelt wird. Arbeitsunterbrechungen werden nur dann gemeldet, wenn diese mehr als einen Monat dauert. Bei den Arbeitszeiten werden nur drei Kategorien unterschieden, Vollzeit, Teilzeit und weniger als 18 Stunden pro Woche.

Steuerlicher Teil

Monatlich werden die Lohnsteuervoranmeldungen ans Finanzamt übermittelt. Diese enthalten die Summe der Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidarzuschlag usw., aber eben keine personalisierten Informationen. Personalisiert sind nur die Lohnsteuerbescheinigungen mit den Jahreswerten, bzw. bei unterjähriger Beschäftigungszeit der entsprechende Zeitraum.

Warum die Änderung?

Der von der Bundesregierung angegebene Grund für die Einführung eines elektronischen Entgeltnachweises ist die Beseitigung des in ihren Augen kostenträchtigen Medienbruchs sowie die Verbesserung der Qualität der Daten, welche zur Berechnung einer finanziellen Beihilfe benötigt werden. [4]

Vollmundige Ankündigungen

Die Unternehmen sollen ab dem Jahr 2012 durch dieser "Meilenstein zum Abbau bestehender Bürokratie" um jährlich 85,6 Mio. Euro von Bürokratiekosten entlastet werden. Gleichzeitig werden aber auch jährliche Betriebskosten von 11 Mio. Euro für die Zentrale Speicherstelle angegeben.

Laut Statistischem Bundesamt [5] gab es im Erhebungsjahr 2006 rund 3,5 Millionen Unternehmen:

Einzelunternehmer 2.300.210
Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) 413.746
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) 586.364
Sonstige Rechtsformen 250.920
Insgesamt 3.551.240

Das macht im Durchschnitt 25 EURO pro Unternehmen und Jahr an Entlastung aus. Wenn man bedenkt, dass für Umsetzung von Meldungsverfahren Vorgesetzte und Chefs sich mit dieser Problematik etwa 5 Stunden a 50 EURO Stundensatz beschäftigen müssen, dann wird die Entlastung erstmals im Jahre 2022 greifen. Ein Hoch auf die Entlastung und alle Personen, die in diesem Zusammenhang ernsthaft von Bürokratieabbau sprachen und auch noch sprechen.

Da für das Jahr 2012 vorgesehen ist, die Daten der Arbeitnehmer von der dann vorhandenen Chip-Karte einzulesen, bedeutet dies weitere Investitionskosten. Hier werden gerade Kleinunternehmen unverhältnismäßig benachteiligt. Dafür ist diese Gruppe der Unternehmen auch der Hauptabnehmer für die Chipkartenlesegeräte.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sich in seiner Gutachterlichen Stellungnahme über das ELENA-Verfahren [6] nicht mit Ruhm bekleckert. Zur Bestimmung der Entlastung der Unternehmen wurden ganze 42 Unternehmen befragt, bei 19 Unternehmen hat man nur ein Telefoninterview durchgeführt. Aufschlussreich ist auch die Verteilung der 42 Unternehmen, darunter waren 7 Kleinunternehmen mit bis zu 48 Mitarbeitern, 13 mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern und 22 Großunternehmen. Das stellt zwar die Verteilung der Unternehmen in Deutschland auf den Kopf, aber man war trotzdem in der Lage, die Arbeitskosten mit 28,50 EURO festzusetzen.

Was ändert sich?

Mit ELENA werden zum 01.01.2010 die Daten personalisiert an die Zentrale Speicherstelle, aktuell die Deutsche Rentenversicherung, gesendet.

ELENA für Arbeitgeber

Die Arbeitgeber müssen Ihre Arbeitnehmer auf das neue Verfahren hinweisen. Dazu ist laut Angaben der "Deutschen Rentenversicherung Bund" als Betreiberin der ZSS folgender Text ausreichend [7]:

  • "Wir sind seit 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, monatlich die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln."

Die DRV Bund empfiehlt darüber hinaus, den folgenden Text einmal bei der ersten Gehaltsabrechnung im Jahr 2010 mit zu übermitteln:

  • "Das Gesetz über den Elektronischen Entgeltnachweis (kurz: ELENA) regelt, wie Bürger ihre Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte nachweisen, wenn sie Sozialleistungen beantragen. Alle Arbeitgeber sind ab dem 1. Januar 2010 verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Zum 1. Januar 2012 startet dann der Datenabruf des ELENA-Verfahrens."

Der obige Text wird auf der ELENA-Website als "Hinweis der Beschäftigten (sic, nicht etwa 'Hinweis an die Beschäftigten') auf die Übermittlung der Daten an die ZSS" vorgeschlagen. Er verschweigt, daß die Arbeitgeber viele andere persönliche Daten an die ZSS melden müssen. Das Programm "sv.net 10" in der Version vom 11.01.2010 verlangt zusätzlich folgende Angaben:

- Krankenkasse des Mitarbeiters
- Personengruppe anhand eines Schlüssels, z. B. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Auszubildende, Werksstudenten, Behinderte
- Beitragsgruppen KV, RV, ALV, PV
- Ausgeübte Tätigkeit anhand eines Schlüssels
- Vollzeit/Teilzeit/Heimarbeit o. ä. 
- Bildungsstand
- Abweichender Beschäftigungsort
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit
- Änderung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit
- Ausbildung und deren voraussichtliches Ende
- Fehlzeiten

Hier ein Textvorschlag, um die Beschäftigten auf das wahre Ausmaß der Datenübermittlung hinzuweisen:

  • "Wir sind im Rahmen des ELENA-Verfahrens seit 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, monatlich die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten sowie weitere persönliche Daten, z. B. Art der Beschäftigung, Bildungsstand, Beschäftigungsort, vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und Fehlzeiten an die staatliche Zentrale Speicherstelle zu übermitteln."

Viele der oben genannten Angaben sind seit langem keine Privatsache. Denn Unternehmen melden schon bisher einmal im Monat an die Knappschaft oder die Krankenkasse folgende Daten: Krankenversichungsbeitrag, Rentenversicherungsbeitrag, Pflegeversicherungsbeitrag, Arbeitslosenversicherungsbeitrag, Umlage bei Krankheit, Umlage bei Mutterschaft, Umlage bei Insolvenz anderer Unternehmen. An das Finanzamt melden Sie die Lohnsteuer. Einmal im Jahr melden die Unternehmen zusätzlich: Beitragsgruppen KV, RV, ALV, PV, ausgeübte Tätigkeit anhand eines Schlüssels, Vollzeit/Teilzeit/Heimarbeit o. ä., Bildungsstand, Bruttojahresentgelt, Entgelt und geleistete Arbeitsstunden zur Weitergabe an den Unfallversicherungsträger.

Zusätzlich melden Sie dem Unfallversicherungsträger die ihn betreffenden Daten direkt. Außerdem melden sie der Künstlersozialkasse, wie viel Geld sie an "Kreative" gezahlt haben.

Alle genannten Angaben müssen Unternehmen auch nach dem 1.1.2010 machen. Zusätzlich bedeutet ELENA für Arbeitgeber, daß sie nun monatlich verschiedene Entgelt-Arten melden müssen, außerdem Einzelheiten wie den abweichenden Beschäftigungsort, die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit, die Änderung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit, ein Ausbildungsverhältnis und dessen voraussichtliches Ende sowie Fehlzeiten. Die Aufzählung ist nicht vollständig.

Mit Detailinformationen zum Verfahren hält sich die DRV Bund zurück. Zum Beispiel ist auf der ELENA-Website nicht erkennbar, bis wann Unternehmen die monatlichen Meldungen abgeben müssen. Wer etwas zu den angebotenen Themen Erzeugung, Verpackung, Verschlüsselung, Elektronischer Versand, Rückmeldungen erfahren möchte, liest am 24.01.2010 auf allen fünf Seiten immer noch: "Wir bitten um Entschuldigung ... Diese Seite wird zur Zeit noch erstellt."

Auswirkungen von ELENA auf Unternehmen: Kleinst- und Kleinunternehmen mit wenigen Mitarbeitern, welche die Lohnabrechnung mit Hilfe von Tabellenkalkulation selbst vornehmen (was legal ist), müssen nun pro Mitarbeiter und Jahr weitere 12 Formulare ausfüllen. Erste Erfahrungen mit dem Programm "sv.net 10" zeigen, daß je Mitarbeiter mit einem Einmalaufwand von 20 Minuten für die Einrichtung und mit einem monatlichen Aufwand von 15 Minuten für die Eingabe der persönlichen Daten, das Senden und das Abheften der nach dem Senden automatisch auf dem Standarddrucker gedruckten Belege zu rechnen ist.

Nebenbei: Selbst wenn ein Unternehmen keine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart hat, was bei "Geringfügig Beschäftigten" oder Werksstudenten vorkommt, verlangt das Programm, eine Zahl einzugeben. Aber es gibt sich mit der Eingabe "0" zufrieden. Kurios ist auch, daß das Programm nach dem Senden überhaupt Belege druckt, denn auf ihnen steht "AUFBEWAHRUNG IN PAPIERFORM NICHT ERFORDERLICH".

Wie war das mit dem Bürokratieabbau? Da in der Regel gerade die Kleinunternehmen eine geringe Personalfluktuation haben, bedeutet ELENA für die größte Gruppe der Arbeitgeber den Aufbau weiterer Bürokratie. Der DIHK befindet im Fazit seiner Stellungnahme aus dem Jahre 2007[8]: "Vorbehaltlich der oben genannten Einwände ist das ELENA-Verfahren ein guter Beitrag, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten." Fragt sich nur, für welche Unternehmen.

Die größten Profiteure dürften Firmen mit hoher Personalfluktuation sein, deren ehemalige Mitarbeiter dann arbeitslos werden, oder Firmen, die so schlecht bezahlen, daß Wohngeld oder Aufstockung beantragt werden muß. Diese Profiteure müssen selbstverständlich von dem vielen Papierkram entlastet werden; es ist ihnen ja auch nicht zuzumuten, sich zukünftig weiterhin mit den Folgen ihrer Personalpolitik zu beschäftigen. Aus den Augen, aus dem Sinn. Lobbyarbeit pur!

Arbeitnehmer

Auf der Suche nach Informationen wird der Betroffene im Stich gelassen [9]: "Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Im vierten Quartal 2009 finden Sie hier mehr Informationen."
Der erstaunte Leser hat diese Nachricht allerdings selbst am 01.01.2010 noch so vorgefunden. Mit anderen Worten: Die Arbeitgeber übersenden ab dem 1. Januar 2010 die Daten und die Betroffenen können noch nicht einmal zum Übermittelungsstart hinreichende Informationen abrufen. Unverschämter geht es nicht mehr. Nur ein Flyer steht zur Verfügung, dieser redet von 100% Sicherheit und "bestimmte Daten" - sowie von einem nicht näher beschriebenen Einsparpotential und Vereinfachung in der Abwicklung (es sei denn man muss eine Chipkarte beantragen).

Die Frage, ob die Teilnehmer der Übermittelung der Entgeltdaten widersprechen können, muss mit nein beantwortet werden. Dazu folgendes Zitat:
"Das ELENA-Verfahrensgesetz sieht kein Widerrufsrecht vor, d. h. der Teilnehmer hat keinen Rechtsanspruch, um die Übermittlung der vorgesehenen Entgeltdaten an die Zenrale Speicherstelle zu verhindern."

Ab dem Jahre 2012 können Auskünfte für Sozialleistungen über das ELENA-Verfahren mit Hilfe der Signaturkarte (Chip-Karte, ehemals Job-Card) freigegeben werden.

Siehe auch den Flyer: Die Piratenpartei informiert: Das ELENA Verfahrensgesetz

Dateninhalt und Speicherdauer

Im Wiki des AK Vorrat gibt es eine teilweise Zusammenfassung der gespeicherten Daten. Eine genaue Auflistung findet sich in der offiziellen Datensatzbeschreibung. Interessant möge noch folgendes sein, der vorherige Link verweist auf die Verfahrensbeschreibung Anlage 5 mit der Version 1.2 vom 15.12.2009, der jetzt folgende auf die Version 1.0 ebenfalls vom 15.12.2009.

In die nachfolgend aufgelisteten Daten sind die Änderungen aus der Anlage 5 der Verfahrensbeschreibung Version 1.0 vom 15.12.2009 eingearbeitet worden. Das Änderungsdokument welches die Änderungen von Version 0.5 auf Version 1.0 in gelb hervorhebt erwähnt auf Seite 13 nicht die Änderungen bezüglich Streik und Aussperrung. In der offiziellen Mail-Benachrichtigung der Deutschen Rentenversicherung Bund bezüglich der Softwareerstellung wurde am 18.12 lapidar mitgeteilt, es stehe das Kernprüfprogramm der Version 1.0 zur Verfügung.

Besonders hervorzuheben sind:

  • Höhe des Lohns/Gehalts inkl. sonstiger Bezüge (sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie)
  • vereinbarte Wochenarbeitszeit in Stunden, bei Arbeitszeitänderungen inkl. einem Arbeitszeitvergleichswert (durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten)
  • Diverse Steuerdaten wie Steuerklasse, Kinderfreibetrag
  • Gezahlte Steuern und Sozialabgaben, inkl. Kirchensteuer (somit die Religionszugehörigkeit)
  • Beschäftigungsort
  • Fehlzeiten inkl. Arten der Fehlzeiten, z. B.
    • Krankengeld (Code 01)
    • Mutterschutzfrist (Code 03)
    • unbezahlter Urlaub (Code 10)
    • sonstige unbezahlte Fehlzeit (Code 11) (war: unbezahlte Fehlzeit - ("z.B. unentschuldigtes Fehlen/Arbeitsbummelei/Wochenende oder Feiertage ohne Entgelt/Pflege eines kranken Kindes ohne Kranken- oder Verletztengeldbezug/kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege)" gemäß Anlage 5 Version 0.5)
    • unbesetzt (Code 12) war unrechtmäßiger Streik (laut Verfahrensbeschreibung Anlage 5 Version 0.5 bis zum 15.12.2009)
    • unbesetzt (Code 14) war rechtmäßiger Streik (gemäß Anlage 5 Version 0.5)
    • unbesetzt (Code 15) war Aussperrung (gemäß Anlage 5 Version 0.5)
  • Bei Nebenbeschäftigung Arbeitsloser:
    • Arbeitsstunden nach Woche
    • Bei Heimarbeit: Tag der Ausgabe der Arbeit, Tag der Ablieferung
  • Bei Kündigung/Ende eines Befristeten Arbeitsvertrags
    • Befristeter Vertrag? (ggf. detaillierte Angaben)
    • unwiderrufliche Freistellung mit Weiterzahlung? (ggf. Datum)
    • Art der Kündiung (durch Arbeitgeber, durch Arbeitnehmer, Aufhebungsvertrag, in den letzten zwei Fällen auch, ob der AG sonst gekündigt hätte)
    • Gab es eine Kündigungsschutzklage
    • War die Kündigung betriebsbedingt?
    • Kündigung wg. vertragswidrigem Verhalten des Arbeitnehmers? (Anmerkung: ob wegen vertragswidrigem Verhalten des AG gekündigt wurde wird nicht gefragt)
      • Falls ja: Informationen über Abmahnungen
      • Freitextfeld für "Schilderung des vertragswidrigen Verhaltens, das Anlass der Kündigung/Entlassung war" (Anmerkung: Es wird also genau gespeichert, warum jemand (angeblich) herausgeworfen wurde, vermutlich ausschließlich aus Sicht des Arbeitgebers. Freitextfelder gelten allgemein als sehr Bedenklich für den Datenschutz, weil sich dort unkontrolliert kritische Daten ansammeln)

Die übermittelten Daten werden bis zu fünf Jahre gespeichert.

Informationen über die Datensätze und Inhalte finden sich unter dem Kapitel Verfahrensbeschreibung[10].

Zur Prüfung der Datensätze wird ein Programm und Source-Dateien zur Verfügung gestellt[11].

Der Datenbaustein DBEN enhält einen Eintrag für die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit. Die bisherige Unterscheidung zwischen Voll-, Teilzeit und weniger als 18 Stunden entfällt.

Bei Ende des Arbeitsverhältnisses ist im Datensatz DBKE ist an Position 71 festgehalten, wie das Arbeitsverhältnis beendet wurde: durch den Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Aufhebungsvertrag usw. Bisher wurden Arbeitsbescheinigungen vom Arbeitgeber nur dann mit diesen detaillierten Antworten ausgefüllt, wenn der Arbeitnehmer Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollte. Bei einem reibungslosen Arbeitsstellenwechsel wurden keine Daten erhoben und konnten so auch nicht gespeichert werden.

Die Datensätze enthalten auch Gründe für die Fehlzeiten. Im Datenbaustein DBFZ an Posistion 5/6 wird die Anzahl der Fehltage eingetragen, da der Wert für die Fehltage die Monatstage nicht überschreiten darf, werden ab sofort wohl auch Fehlzeiten unterhalb eines Monats gemeldet. Unter den Fehlzeiten fallen auch einige Tage unbezahlter Urlaub.

Der Zentralen Speicherstelle werden auch die steuerlich relevanten Daten des Arbeitnehmers monatlich personalisiert übermittelt. Dies sind die Steuerklasse, der Lohnsteuerbetrag, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, eventuelle Freibeträge. Bei Personen ohne weitere Einkünfte ist somit das Steuergeheimnis aufgehoben. Der Rentenversicherung als Zentraler Speicherstelle liegen alle Daten vor.

Auch wer streikt wird erfasst [12].

Aus Was über uns gespeichert wird:

  • Name
  • Geburtsangaben
  • Anschrift
  • Arbeitgeberangaben
  • Von der Arbeitgeberanschrift abweichender Beschäftigungsort
  • Fehlzeiten
  • Beginn Arbeits-/Dienstverhältnis
  • Beginn Arbeits-/Dienstverhältnis
  • Steuerliche Eckdaten
  • Steuerklasse.
  • Faktor .
  • Kinderfreibetrag
  • Beschäftigung .
  • Tätigkeitsschlüssel
  • Kennzeichen Rechtskreis
  • Sozialversicherungsdaten .
  • Beitragsgruppe .
  • Arbeitszeit
  • Arbeitszeit wöchentlich
  • Steuerbrutto
  • Vorzeichen Summe Steuerbrutto laufend
  • Summe Steuerbrutto laufend.
  • Vorzeichen Steuerbrutto sonstiger Bezug
  • Summe Steuerbrutto sonstiger Bezug .
  • SV-Brutto
  • Summe SV-Brutto laufend.
  • Summe SV-Brutto Einmalzahlung .
  • Gesamtbrutto.
  • Vorzeichen Gesamtbruttoentgelt
  • Gesamtbruttoentgelt .
  • Gesetzliche Abzüge / SV-Abzüge
  • Abzüge SV KV laufend
  • Abzüge SV KV Einmalentgelte
  • Abzüge RV laufend
  • Abzüge RV Einmalentgelte
  • Abzüge ALV laufend .
  • Abzüge ALV Einmalentgelte
  • Abzüge SV PV laufend
  • Abzüge SV PV Einmalentgelte
  • Gesetzliche Abzüge / Steuern
  • Vorzeichen Lohnsteuer laufend.
  • Lohnsteuer laufend
  • Vorzeichen Lohnsteuer sonstiger Bezug .
  • Lohnsteuer sonstiger Bezug
  • Vorzeichen Solidaritätszuschlag laufend .
  • Solidaritätszuschlag laufend
  • Vorzeichen Solidaritätszuschlag sonstiger Bezug
  • Solidaritätszuschlag sonstiger Bezug
  • Vorzeichen Kirchensteuer laufend.
Kirchensteuer laufend
  • Vorzeichen Kirchensteuer sonstiger Bezug .
  • Kirchensteuer sonstiger Bezug .
  • Datenbaustein – Fehlzeiten (DBFZ)
  • Anzahl Fehlzeiten .
  • die folgenden Felder wiederholen sich entsprechend der Anzahl im Feld ANFZ.
  • Beginn Fehlzeit .
  • Art der Fehlzeit .
  • Ende Fehlzeit
  • Datenbaustein* DBSE - Steuerpflichtiger sonstiger Bezug
  • Datenbaustein – steuerpflichtiger sonstiger Bezug (DBSE)
  • Anzahl steuerpflichtiger sonstiger Bezüge
  • die folgenden Felder wiederholen sich entsprechend der Anzahl im Feld ANSTSOB .
  • Vorzeichen sonstiger Bezug
  • Höhe sonstiger Bezug
  • Art sonstiger Bezug
  • Art sonstiger Bezug Text
  • Datenbaustein* DBSB - Steuerfreie Bezüge.
  • Steuerfreie Bezüge
  • Anzahl steuerfreie Bezüge
  • die folgenden Felder wiederholen sich entsprechend der Anzahl im Feld ANSB
  • Vorzeichen steuerfreie Bezüge .
  • Höhe steuerfreie Bezüge
  • Art steuerfreie Bezüge
  • Art des steuerfreien Bezugs Text
  • Datenbaustein* DBAS - Ausbildung
  • Datenbaustein- Ausbildung (DBAS)
  • Merkmal Ausbildung .
  • Ausbildungsverhältnis
  • Beginn der Ausbildung
  • Voraussichtliches Ende der Ausbildung
  • Ausbildungsende
  • Tatsächliches Ende der Ausbildung
  • Datenbaustein* DBZD - Zusatzdaten .
  • Zusätzliche Bruttowerte.
  • Summe fiktives SV-Brutto .
  • Pauschal besteuerte Bezüge.
  • Vorzeichen pauschal besteuerter Arbeitslohn SB
  • Pauschal besteuerter Arbeitslohn SB
  • Vorzeichen pauschal besteuerter Arbeitslohn
  • Pauschal besteuerter Arbeitslohn
  • Vorzeichen sonstiger pauschal besteuerter Arbeitslohn
  • Sonstiger pauschal besteuerter Arbeitslohn.
  • Arbeitgeberzuschüsse
  • AG-Zuschuss zur freiw. KV
  • AG-Zuschuss zur freiw. PV
  • Freiwillige Versicherung in der GKV/GPV
  • Beitrag freiwillige Mitglieder GKV
  • Beitrag freiwillige Mitglieder GPV
  • Berufsständische Versorgung
  • Pflichtbeitrag RV berufsständische Versorgung
  • Gesetzliche Abzüge
  • Vorzeichen Lohnsteuer pauschal
  • Lohnsteuer pauschal.
  • Vorzeichen Solidaritätszuschlag pauschal
  • Solidaritätszuschlag pauschal
  • Vorzeichen Kirchensteuer pauschal
  • Kirchensteuer pauschal.
  • Änderungen der Arbeitszeit
  • Grund Arbeitszeitänderung
  • Arbeitszeitvergleich
  • Datenbaustein* DBNB - Nebenbeschäftigung Arbeitslose
  • Datenbaustein - Nebenbeschäftigung Arbeitslose (DBNB)
  • Arbeitsstunden * KW des Monats
  • Arbeitsstunden * KW des Monats
  • Arbeitsstunden * KW des Monats
  • Arbeitsstunden * KW des Monats
  • Arbeitsstunden * KW des Monats
  • Arbeitsstunden * KW des Monats
  • Tag der Ausgabe bei Heimarbeit
  • Tag der Ablieferung bei Heimarbeit
  • Datenbaustein* DBHA Heimarbeiter
  • Datenbaustein Heimarbeiter (DBHA).
  • Urlaubsanspruch/Jahr
  • Bescheinigte tatsächliche Urlaubstage
  • Urlaubsentgelt
  • Gezahltes Urlaubsentgelt
  • Datenbaustein* DBKE - Kündigung/Entlassung
  • Beendigung/Befristung
  • Arbeitsverhältnis Ende
  • Befristetes Arbeits-/Dienstverhältnis
  • Schriftliche Befristung
  • Datum der ursprünglichen Befristung
  • Abschluss befristeter Arbeitsvertrag
  • Verlängerung befristeter Arbeitsvertrag
  • Befristung länger als Monate mit Aussicht auf Weiterarbeit
  • Ende/Kündigung Arbeitsverhältnis.
  • Entlassung/Kündigung AV am
  • Unwiderrufliche Freistellung mit Weiterzahlung
  • Beginn unwiderrufliche Freistellung mit Weiterzahlung
  • Ende unwiderrufliche Freistellung mit Weiterzahlung
  • Letzte vollständige Entgeltabrechnung am
  • Entlassung/Kündigung AV durch
  • Kündigung/Entlassung schriftlich
  • Betriebsbedingte Kündigung .
  • Kündigungsschutzklage gem. § KSchG
Art der Zustellung der Kündigung
  • Kündigungsanlass/Entlassungsanlass
  • Kündigungsanlass Abmahnung.
  • Datum der Abmahnung.
  • Schilderung vertragswidrigen Verhaltens/Entlassungsanlass
  • Zusätzliche Kündigungsvereinbarungen
  • Sozialauswahl vorgenommen
  • Sozialauswahlprüfung von AA Name
  • Die Kündigung durch den Arbeitgeber wäre wann ausgesprochen worden?
  • Kündigung durch Arbeitgeber wäre zu welchem Zeitpunkt ausgesprochen worden?
  • Kündigungsfrist .
  • Kündigungsfrist .
  • Kündigungsfrist Zeiteinheit
  • Bezugszeitpunkt Kündigungsfrist
  • Ausschluss der Kündigung
  • Zeitlich unbegrenzter Ausschluss der Kündigung
  • Grund für Aufhebung zeitlich unbegrenzten Ausschluss der Kündigung.
  • Grund für zeitlich begrenzten Ausschluss der Kündigung
  • Ordentliche Kündigung nur gegen Leistung zulässig
  • Fristgebundene Kündigung bei ordentlicher Kündigung gegen Leistung möglich
  • Zusatzleistungen bei Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses
  • Leistungszahlung bei Beendigung des AV
  • Grund für Ungewissheit der Leistungszahlung.
  • Arbeitsentgelt/Gehalt nach Ende AV .
  • Arbeitsentgelt/Gehalt nach Ende AV-DV bis
  • Urlaubsabgeltung bei Beendigung AV.
  • Urlaubsdauer nach Ende AV.
  • Vorruhestandsleistung bei Beendigung AV
  • Beginn Vorruhestandsgeld bei Beendigung AV
  • Vorruhestandsgeld bei Beendigung AV
Abfindung bis zu , Monatsgehältern
  • Wäre Abfindung gezahlt worden

Datenübermittlung

Die Übermittlung erfolgt nach den altbekannten "Richtlinien für den Datenaustausch (mit den gesetzlichen Krankenkassen) ITSG[13]" und beinhaltet ein E-Mail-, ein FTAM- und ein HTTP- (exTRA Standard) Verfahren. (FTAM nicht im derzeitigen Testbetrieb).

Eingesetzt werden können nur Softwarepakete wie Entgeltabrechnungsprogramme, die systemgegrüft sind, oder systemuntersuchte maschinelle Ausfüllhilfen (für Arbeitgeber ohne elektronische Lohnbuchhaltung) sind. In der Regel bieten bestehende Anbieter für Software zur Erstellung Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise dieses als Zusatzmodul "bald" an.

Terminplan

  • Aufbau der Infrastruktur im Jahre 2009.
  • Laut der Homepage: Beginn der Datenübertragung am 01.01.2010. (Daten zu Kündigungen ab 1.7.2010)
  • Ab dem 01.01.2012 wird das ELENA-Verfahren dann in der Praxis angewendet werden.

Status

  • Erst seit 1.12.2009 stehen (vereinfachte) Informationen für Arbeitnehmer bereit
  • Keine End-to-End Tests sind bekannt. Das ELENA Verfahren sieht den Einsatz von systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder systemgeprüften Ausfüllhilfen vor, beide scheinen einen Monat vor Start noch nicht verfügbar zu sein.
  • Die Datenschutzbeauftragte von Bund und Ländern arbeiten (nach Aussagen des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums SH) unter der Führung des Bundesdatenschutzbeauftragten an einer "verträglichen" Umsetzung des Verfahrens. Peter Schaar hatte zwar prinzipiell dem Verfahren zugestimmt[14], kritisiert aber jetzt öffentlich[15] den Umfang der gespeicherten Daten.
  • Januar(!) 2010: Die Bundesregierung hat, durch den starken Protest von Datenschützern versprochen Nachbesserungen vorzunehmen[16]. Die Nachbesserungen wurden schon zum Teil durch die Datensatzänderungen gemäß Versionsänderung der Verfahrensbeschreibung Anlage 5 von Version 0.5 auf Version 1.0 am 15.12.2009 durch die Rücknahme der Eintragsmöglichkeiten von Streik und Aussperrung vorgenommen (siehe Datenbeschreibung weiter oben). Im Arbeitsministerium ist diese Information aber im Januar 2010 noch nicht angekommen.

Inhaltliche Widersprüche

Starttermin

Gesammelt werden die Daten ab dem 01.01.2010, aber die abrufenden Stellen können erst zum 01.01.2012 darauf zugreifen. Es ist schwer vermittelbar, weshalb die Daten 2 Jahre lang auf Vorrat gesammelt werden müssen.

Verschlüsselung

Zum Thema Datenschutz findet sich folgender Abschnitt [17]:

"Für das ELENA-Verfahren gelten die Bestimmungen zum Sozialdatenschutz des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches und weitere im Gesetz festgelegte Schutzrechte. Die Daten in der Zentralen Speicherstelle werden nach der Übermittlung durch den Arbeitgeber sofort geprüft, zweifach verschlüsselt und danach gespeichert. Eine Entschlüsselung ist nur im Rahmen eines konkreten, durch den Teilnehmer (Bürger) legitimierten Abrufs möglich. Ein direkter Zugriff auf die Datenbank ist weder für interne Mitarbeiter noch für Außenstehende möglich, da die Speicherung der Daten und deren Verschlüsselung in unterschiedlichen Verantwortlichkeiten liegt. Ein weiterer Vorteil des ELENA-Verfahrens ist darin zu sehen, dass zukünftig der Arbeitgeber keine Kenntnis darüber erlangt, ob sein Arbeitnehmer einen Antrag auf eine Sozialleistung stellt."

Gegenwärtig bekommen die Teilnehmer keine Schlüssel ausgehändigt. Wer garantiert also dafür, dass die Schlüssel vorhanden sind und auch tatsächlich zweifach verschlüsselt wird? Wie bei so vielen IT Großprojekten, bei denen es ja leider die Regel ist, den Zeitplan nicht einzuhalten, ist die Befürchtung, die Datensätze könnten anfangs im Klartext abgespeichert werden, nicht ganz von der Hand zu weisen.

Laut dem 31. Tätigkeitsbericht[18] vom März 2009 des Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) war eine Verschlüsselung mit Arbeitnehmerzertifikaten mal geplant, wurde dann aber fallengelassen, der obige Datenschutzabschnitt würde somit falsch sein. In der Begründung des Gesetzesentwurfs[19] findet sich auch ein Text dass End-To-End Verschlüsselung nicht eingesetzt wird (Seite 19, Abschnitt IV Punkt 2c). In dem Dokument wird auch dargelegt dass der Schutz darüber erfolgt dass der Primärschlüssel in der Datenbank eine Zertifikats-ID ist, die "nur" durch eine extra Stelle (Registratur Fachverfahren) mit der Sozialversicherungsnummer verknüpft wird. Ebenso beschreibt der Bundesdatenschutzbeauftragte dass nach einer Studie des BSI von der End-to-End Verschlüsselung Abstand genommen wird, und stattdessen jeder Datensatz symmetrisch verschlüsselt wird (und diese Schlüssel mit einem Datenbank Hauptschlüssel) verschlüsselt werden (letzterer unter der Obhut des BDSB)[20].

Die Behauptung, der Zugriff sei technisch nur mit Genehmigung per Signaturkarte möglich, ist somit falsch. Dies sieht man schon daran, dass bei einem Verlust der Signaturkarte die Daten eben nicht verloren sind. Vereinfacht gesagt dürfte es darauf herauslaufen, dass die Datenbank die Daten nur herausrückt, wenn sie eine Kartensignatur bekommt, die Daten aber intern trotzdem irgendwie zugänglich sind. Das bedeutet immerhin, dass ein wildgewordener Sachbearbeiter in der ARGE nicht mal eben die gesamte Datenbank auslesen kann, da ihn die Datenbank ohne die Signaturkartensignaturen nicht reinlässt. Wenn die Politik sich aber plötzlich entscheidet, die ganzen schönen gesammelten Daten für irgendwelche anderen Zwecke zu missbrauchen, wird dem keine wirksame technische Sperre im Wege stehen.

Etwas genauer: Die Daten werden nach der Meldung durch die Arbeitgeber von einer separaten Stelle (Krankenkassen/Registratur Fachverfahren) pseudonymisiert und bei der ZSS nur pseudonymisiert gespeichert. Die separate Stelle ordnet dann die Signaturkarten den Pseudonymen zu.

Forderung

Rücknahme des ELENA-Verfahrensgesetzes oder zumindest ein Aufschub der verpflichtenden Übermittelung von Daten mit dem Ziel, die Datenmenge auf das notwendige Maß zu verringern.

Insbesondere der Speicherung von persönlichen Informationen, die nicht zwingend benötigt werden, muss widersprochen werden. Es kann und darf nicht sein, dass bei einem Arbeitsplatzwechsel ohne Arbeitslosigkeit eine Kündigungsvariante gespeichert wird. Auch unter diesen Umständen muss die Privatsphäre gewahrt bleiben. Weshalb ist es für die Sozialbehörden wichtig zu wissen, ob jetzt 35, 37, 38 oder 40 Stunden als Wochenarbeitszeit vereinbart wurden? Da außer Datensammelwut nichts übrig bleibt, kann hier nur die Forderung lauten: Weg damit! Ebenso gibt es keinen Grund, warum wenige Tage unbezahlter Urlaub oder Streiktage jetzt gemeldet werden müssen.

Der Datenbaustein DBFZ enthält noch keinen Eintrag für die vom Arbeitgeber bezahlten Krankentage. Mit ELENA sind aber schon die technischen Grundlagen geschaffen, dies zu ermöglichen. Der Datenbaustein DBFZ wird um einen weiteren Fehlzeitengrund erweitert und schon ist auch die Erfassung der Krankentage möglich. Die Begehrlichkeiten zur Erfassung dieser Daten dürfte sicherlich vorhanden sein. Deswegen wehret den Anfängen!

Informationsquellen

Protokolle und Drucksachen

Protokoll der Bundestagssitzung vom 05.03.2009, ELENA unter Zusatzpunkt 3 b)[21]

Aussagen anderer Parteien

Von den Grünen gibt es hier eine Aussage, die aber nicht wirklich auf die Dateninhalte eingeht [22].

Im Haushaltsausschuss haben sich die selbsternannten Bürgerrechtsparteien (Bündis 90/Die Grünen, FDP) enthalten, einzig die Linke stimmte dagegen [23].

Die Rede des CDU-Abgeordneten Kai Wegner am 22.01.2009 im Bundestag [24].

Offizielle Angaben

Website für das ELENA-Verfahren

Webiste des Wirtschaftsministeriums zu ELENA (weiterführende Links in der rechten Spalte, z. B. Broschüren)

Datensatzbeschreibung

Datei:ELENA Verfahrensbeschreibung V1.0.pdf

Sonstige Informationsquellen

stopptelena.de - kritische Informationsseite zum ELENA-Verfahren mit umfangreichem Pressespiegel und Sammlung aktueller Aktionen gegen ELENA; ursprünglich eine Initiative der Berliner Crew Negroponte, unterstützt vom Landesverband Berlin

Wiki des AK Vorrat

Medienartikel-Übersicht zum Thema ELENA von Pirat Logos

Detaillierter Artikel bei Telepolis, der Fragen der Technik und des Datenschutzes beleuchtet, mit Organigramm [25].

Wikipedia-Artikel, u. a. mit Informationen zur Geschichte [26].

Die Mainstream-Presse nahm sich 5 Wochen vor Übermittelungsbeginn auch dem Thema an: Frankfurter Rundschau[27] und Zeit Online[28]

Informationen eines führenden Lohnbuchhaltungsprogrammes [29].

Informationen zum bürokratischen Mehraufwand für Arbeitgeber [30].

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein: "Was harmlos mit dem Namen der schönen griechischen Göttin ELENA angepriesen wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Datenmonster und Überwachungsapparat. Erklärtes Ziel ist es, das bisherige aufwändige Papierbelegverfahren für Einkommensnachweise in Sozialverfahren, z. B. zur Berechnung von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder Bundesausbildungsförderung, durch elektronische Auskünfte aus einem Zentralregister zu ersetzen, in dem über Jahre hinweg sämtliche Einkommensdaten der abhängig beschäftigten Bevölkerung in Deutschland gespeichert werden. Damit wird eine übermäßige Vorratsdatenspeicherung betrieben, weil nur in wenigen Fällen die gespeicherten Angaben wirklich für Sozialverfahren benötigt werden." [31] und Thema Elena[32]

Profilierung/Registierung[33] des ELENA Verfahrens zur Verwendung des eXTra Standards zur Datenübertragung (mittels HTTP und XML Encryption). (Demnach kann es sein, dass nur im Testverfahren auch unverschüsselte E-Mail verwendet werden darf)

ELENA Digg it Aktion: Bitte helft alle mit, den Digg hier hochzu-voten. Nur so hat die Petition noch eine Chance, die bis zum 3. März läuft. Wir sind mit der Petition auf Platz Nummer 1 in Deutschland. Bitte helft alle mit!

Digg this: http://digg.com/d31ItVR

Einzelnachweise

  1. ELENA-Verfahrensgesetz
  2. Abschnittzu ELENA im SGB IV
  3. www.das-elena-verfahren.de
  4. Gesetzesentwurf ELENA Drucksache 16/10492 A. Problem und Ziel
  5. Statistisches Bundesamt: Unternehmen und Betriebe im Unternehmensregister
  6. Normenkontrollrat Gutachten
  7. ELENA FAQ Allgemeine Fragen
  8. http://www.dihk.de/inhalt/themen/rechtundfairplay/stellungnahmen/elena.pdf Stellungnahme des DIHK zu ELENA aus dem Jahre 2007
  9. Informationen für die Teilnehmer
  10. ELENA Verfahrensbeschreibung
  11. ELENA Unterlagen zur Kernprüfung
  12. FR: Wer streikt, wird erfasst.
  13. http://www.gkv-ag.de/upload/TAGKV_2008_V4_09_10_2481.pdf (via http://www.das-elena-verfahren.de/fragen-und-antworten/sachliche-fragen/datenuebermittlung)
  14. http://www.golem.de/0806/60664.html
  15. Schwere Bedenken des BDSB (Zeit.de)
  16. Nach Kritik am Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramm "Elena" will das Bundesarbeitsministerium nachbessern. "Wir werden nur die zur Berechnung von Sozialleistungen zwingend erforderlichen Informationen speichern. Der entsprechende Datenfragebogen wird in Kürze überarbeitet", sagte ein Sprecher von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Samstag). Eine direkte Zuordnung von Streiktagen eines Beschäftigten soll dabei unmöglich gemacht werden. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Arbeitsministerium-will-bei-Elena-nachbessern-894290.html
  17. Allgemeine Datenschutzinfo
  18. https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb31/kap04_5.htm#4511
  19. Drucksache 16/10492 (PDF)
  20. http://www.bfdi.bund.de/DE/Schwerpunkte/JobcardVerfahren/Artikel/ELENA.html?nn=409950
  21. Protokoll der Bundestagssitzung vom 05.03.2009
  22. Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
  23. Bericht des Haushaltsausschusses
  24. Abgeordneter Kai Wegner CSU
  25. "Die andere Vorratsdatenspeicherung", Matthias Becker bei Telepolis, 24. November 2009
  26. Wikipedia: ELENA-Verfahren
  27. Frankfurter Rundschau (29.11.2009
  28. Zeit Online (01.12.2009)
  29. Informationen zu ELENA (Datev)
  30. Beschaffungsdienst GaLaBau: "ELENA bereitet Kopfschmerzen: Erheblicher bürokratischer Mehraufwand für Arbeitgeber und Steuerberater"
  31. Thilo Weichert: "eGovernment als zentralisierte Bürgerkontrolle". In: Grundrechte-Report 2009: Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag, 2009, ISBN 978-3-596-18373-9, S. 65.
  32. https://www.datenschutzzentrum.de/elena/
  33. http://www.extra-standard.de/index-b-211-546.html

Pressemitteilung der Piratenpartei zur Einführung von ELENA

ELENA - ein tiefer Einschnitt in die informationelle Selbstbestimmung

offizielle Pressemitteilung

Dokumente

Datei:Aushang Informationen ELENA.pdf (zum Aushang, z.B. auch in Betrieben) Text des Aushangs ist vom Landesverband Berlin der Piratenpartei per Vorstandsbeschluss autorisiert sowie von der Bundespressestelle der Piraten ebenfalls angenommen


Flyer und Entwürfe: Flyerentwurf AG Text

Datei:LVBerlin ELENA Flyer.pdf Flyer des Landesverbands Berlin der Piratenpartei für die Kundgebung am 30.01.2010

Datei:Unterschriftenliste für Petition Datenschutz - Aufhebung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA).pdf

Datei:Petition Elena.pdf

Datei:DatenmenschWeiss.pdf Datei:DatenmenschSchwarz.pdf