BW:Landtagswahl 2021

Im Frühjahr 2021 fand die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt.

Historie

Stand vom 12.11.2020

  • Die Aufstellungsversammlungen und Unterstützungsunterschriften müssen wie gewohnt erbracht werden.
  • Für die Versammlungen bitte dringend die Empfehlungen der Landeswahlleitung beachten: Datei:Empfehlung Parteien zu Infektionsschutzmaßnahmen bei Aufstellungsversammlungen.pdf
  • Der Landesverband hat eine Petition beim Landtag eingereicht: Petition
  • Der Landesvorstand bittet darum euch und die Bevölkerung keinem unnötigen Risiko, etwa beim Sammeln von Unterschriften, auszusetzen.
  • Die Landeswahlleiterin schließt virtuelle Aufstellungsversammlungen aus.
  • Wir werden Vorlagen für Merchandise und Infomaterial für Wahlkämpfende bald hier zur Verfügung stellen. Bzw. einiges ist bereits über den Bund verfügbar.
  • Shirts, Taschen und mehr können unter shop.spreadshirt.de/piratenpartei bezogen werden.
  • Die Unterschriftenhürde wurde für die LTW 2021 auf 75 Unterschriften pro Wahlkreis gesenkt.

Organisation des Landtagswahlkampfs

Die Koordination übernimmt vorerst der Landesvorstand. Zur Planung der Aufstellungsversammlungen ist die jeweils untere, für das Gebiet zuständige Gliederung, zuständig.

Daher bitten wir um Einhaltung einer Kommunikationskette wenn ihr euch entschieden habt, an der Landtagswahl teilzunehmen.

Schritte zur AV

  1. Aufbringen von 3 Mitgliedern, für eine Aufstellungsversammlung (1 Schriftführer, 1 Protokollant, 1 Versammlungsleiter mindestens => müssen nicht wahlberechtigt sein, aber min. 3 Wahlberechtigte/Stimmberechtigte nötig)
  2. Suche einer Location für eine Aufstellungsversammlung und eines Termines
  3. Infomail an die unterste Gliederung mit Bitte, zur AV einzuladen
    1. Infomail durch den Vorstand der unteren Gliederung an den Landesvorstand
  4. Einladung durch die Mitgliederverwaltung des Landesverbandes

Grundlagen

Wahlverfahren

In Baden-Württemberg werden keine Landeslisten aufgestellt - d.h. die Partei kann nur in Kreisen gewählt werden, in denen sie Direktkandidaten aufstellt. Im Landtag vertreten sind direkt gewählte Kandidaten sowie Parteien, die Landesweit auf über 5% der Gesamtstimmen kommen.

Der Landtag mit nominell 120 Abgeordneten wird alle fünf Jahre gewählt. Wer die meisten Stimmen in einem der 70 Wahlkreise erreicht, erhält das Direktmandat für diesen Wahlkreis und zieht in den Landtag ein. Die 120 Sitze werden landesweit im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren auf alle Parteien verteilt, die mindestens 5 % der Stimmen erreicht haben. Danach werden die Sitze jeder Partei – wieder nach Sainte-Laguë/Schepers – auf die vier Regierungsbezirke verteilt...

Stehen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu, als sie hier Direktmandate erreicht hat, werden die weiteren Sitze der Partei innerhalb des Regierungsbezirks in der Reihenfolge ihrer prozentualen Stimmenanteile[1] (an den Stimmenzahlen aller Bewerber) zugeteilt. Diese Mandate werden Zweitmandate genannt. Für den Fall, dass eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate erlangt, als ihr hier zustehen, wird wie folgt verfahren: Die Partei behält ihre Sitze als Überhangmandate, es wird aber die Zahl der Sitze in diesem Regierungsbezirk so erhöht, dass die Sitzverteilung dem Verhältnis der erreichten Stimmenzahlen wieder entspricht (Ausgleichssitze für die anderen Parteien).[2]

Anders ausgedrückt: Aus jedem Wahlkreis erhält der Kandidat mit den meisten Stimmen ein Direktmandat. Die Gesamtsitze im Landtag werden an alle Parteien mit landesweit mehr als 5% der Stimmen verteilt.[3] Für jede Partei wird dann (auf Ebene der 4 Regierungsbezirke) eine Art Liste der Kandidaten aufgestellt, sortiert nach der Anzahl der Stimmen (in Prozent), die dieser Kandidat erhalten hat (d.h. ein Kandidat der mehr Stimmanteile in seinem Wahlkreis erhalten hat, hat eine größere Chance in den Landtag zu kommen. Jede Stimme für einen Kandidaten ist eine Stimme für die Partei - unabhängig davon, ob der Kandidat auch die Mehrheit in seinem Kreis gewinnt!)

Kritik am (alten) Wahlverfahren: http://www.wahlrecht.de/landtage/baden-wuerttemberg.htm

Sitzverteilung 2016

Partei Stimmenanteil Sitze Sitzanteil
Grüne 30,3 47 32,9
CDU 27 30 29,4
AfD 15,1 23 16,1
SPD 12,7 19 13,3
FDP 8,3 12 8,4
Sonstige 6,5 -- --
Gesamt 70,44 (1) 143

(1) Wahlbeteiligung

Die PIRATEN erhielten 21.775 Stimmen entsprechend 0,41%


Modalitäten der Anmeldung

Die Parteien, die aktuell nicht im Landtag vertreten waren, müssen außerdem Unterstützungsunterschriften einreichen. (§24 LWG)

In Baden-Württemberg gibt es hierbei eine Besonderheit: Denn es gibt keine Landeslisten. Es reicht, wenn eine Partei lediglich in einem der insgesamt 70 Wahlkreise antritt, sie muss nicht flächendeckend vertreten sein. Doch für jeden Wahlkreis, in dem die Partei antreten will, muss sie mindestens 150 Unterstützungsunterschriften sammeln und beim Kreiswahlleiter einreichen. Deshalb gibt es keine landeseinheitlichen Stimmzettel, sondern diese können von Wahlkreis zu Wahlkreis durchaus variieren.

Die Formkriterien des Wahlvorschlags sind in §23 der Wahlordnung geregelt - Pflichtlektüre für die Orga!

Termine

  • Eine normale Einladungsfrist für die Mitglieder genügt (vier Wochen vorher ist wohl als vernünftig anzusehen) laut Landeswahlleiterin, die Form ist unserer Satzung überlassen (Textform, d.h. email oder schriftlich).
  • Kandidatenaufstellung ab dem 01.02.2020 (15 Monate vor der Wahl, §24 LWG). Wahlvorschläge können noch 2 Monate vor der Wahl eingereicht werden. Um aber Unterschriften bei Rückweisung nachreichen zu können sollten die sehr frühzeitig und schubweise beim KWL eingereicht werden.
  • Unterschriften sammeln Ab ~Februar 2020 (Direkt nach der Aufstellung)
  • Abgabe unterschriebene Bewerbungen 13. Januar 2021, 18:00 Uhr (59. Tag 18:00 vor der Wahl nach §26 LWG, DATUM BITTE NOCHMAL PRÜFEN)
  • Entscheidung über Zulassung der Wahlvorschläge (tba)
  • Wahl vrstl: 14. März 2021

Kandidatenaufstellung

Wahlkreis-Weise sollten möglichst früh im Jahr 2020 Kandidaten, Ersatzkandidaten und Vertrauenspersonen festgelegt werden. Auch auf den Versammlungen können noch Kandidaten nominiert werden.

Bewerber und Ersatzbewerber einer Partei können höchstens in zwei Wahlkreisen vorgeschlagen werden. Niemand darf in einem Wahlkreis in verschiedenen Wahlvorschlägen (d.h. Bewerber und Ersatzbewerber gleichzeitig) vorgeschlagen werden.

Diese Versammlung darf frühestens 15 Monate vor Ende der aktuellen Legislaturperiode stattfinden. Als Kandidat darf jeder aufgestellt werden, der volljährig ist und zum Wahltag seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg wohnt (ausgeschlossen sind Personen, denen vor Gericht das Wahlrecht abgesprochen wurde oder für die ein Betreuer bestellt wurde).

Rein rechtlich muss der Kandidat nicht aus dem Wahlkreis stammen - aber es hat natürlich taktische Vorteile.

Aus der Versammlung gehen Wahlbewerbungen hervor (d.h. bsp. Wahlkreis A bestimmt einen Kandidaten und reicht für diesen eine Wahlbewerbung ein). Jede Wahlbewerbung muss vom Landesvorstand unterzeichnet werden, der Kandidat muss schriftlich (und unwiderruflich) seine Zustimmung erklären und für *jeden* Wahlkreis braucht man 150 Unterschriften von Wahlberechtigten aus dem Kreis.

Eingereicht werden jeweils ein Kandidat, ein Ersatzkandidat (ist optional, aber empfehlenswert) und zwei Vertrauensleute. Wahlvorschläge müssen spätestens am 59. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr beim zuständigen Kreiswahlleiter schriftlich eingereicht werden. NUR die Vertrauensleute sind Ansprechpartner der Kreiswahlleiter bzw. können Änderungen an den Wahlvorschlägen einreichen (u.A. werden sie bei Mängeln der Bewerbungen benachrichtigt).

Für Mängel bzw. Widerspruch o.Ä. bitte die Paragraphen 30ff des Landtagswahlgesetzes lesen - Pflichtlektüre für Kandidaten und Vertrauensleute!

Räume für Aufstellungsversammlungen: Nutzt Kneipen und Lokale in eurer Umgebung. Andere Organisationen vermieten auch Räumlichkeiten, eine Anfrage bei der Stadt kann auch helfen.

Timeline Kandidatur bis zur Wahl

  1. Finde 3 im Wahlkreis walberechtigte Piraten.
  2. Macht eine Aufstellungsversammlung und wählt einen Kandidaten und ggf. Ersatzkandidaten.
  3. Reicht den Wahlvorschlag ein (Formulare sind unten).
  4. Sammelt 150 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten im Wahlkreis.
  5. Bestätigt diese UUs bei den Gemeinden und sendet sie dem Kreiswahlleiter zu

Kandidaten und Wahlkreise

Eine Liste mit den Mitgliederzahlen je Wahlkreis gibt es [im Verwaltungsportal].

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Regierungsbezirk Stuttgart
Wahlkreisnummer Wahlkreisname Aufstellungsversammlung am Bewerber Ersatzbewerber
1 Stuttgart I 25.07.2020 Oliver Burkardsmaier David Münzing
2 Stuttgart II 25.07.2020 Christian Brugger-Burg Jörn-Rimbert Chrobok
3 Stuttgart III 25.07.2020 Christian Brugger-Burg Michael Knödler
4 Stuttgart IV 25.07.2020 Oliver Burkardsmaier Stephanie Lund
5 Böblingen
6 Leonberg
7 Esslingen
8 Kirchheim
9 Nürtingen
10 Göppingen
11 Geislingen
12 Ludwigsburg 28.09.2020
13 Vaihingen 16.08.2020 konnte nicht stattfinden
14 Bietigheim-Bissingen 16.08.2020 konnte nicht stattfinden
15 Waiblingen
16 Schorndorf
17 Backnang Philip Köngeter
18 Heilbronn
19 Eppingen
20 Neckarsulm
21 Hohenlohe
22 Schwäbisch Hall
23 Main-Tauber
24 Heidenheim
25 Schwäbisch Gmünd
26 Aalen
Regierungsbezirk Karlsruhe
Wahlkreisnummer Wahlkreisname Aufstellungsversammlung am Bewerber Ersatzbewerber
27 Karlsruhe I
28 Karlsruhe II
29 Bruchsal
30 Bretten
31 Ettlingen
32 Rastatt
33 Baden-Baden
34 Heidelberg
35 Mannheim I
36 Mannheim II
37 Wiesloch
38 Neckar- Odenwald
39 Weinheim
40 Schwetzingen
41 Sinsheim
42 Pforzheim
43 Calw
44 Enz
45 Freudenstadt
Regierungsbezirk Freiburg
Wahlkreisnummer Wahlkreisname Aufstellungsversammlung am Bewerber Ersatzbewerber
46 Freiburg I
47 Freiburg II
48 Breisgau
49 Emmendingen
50 Lahr
51 Offenburg
52 Kehl
53 Rottweil
54 Villingen- Schwenningen
55 Tuttlingen- Donaueschingen
56 Konstanz
57 Singen
58 Lörrach
59 Waldshut
Regierungsbezirk Tübingen
Wahlkreisnummer Wahlkreisname Aufstellungsversammlung am Bewerber Ersatzbewerber
60 Reutlingen
61 Hechingen-Münsingen
62 Tübingen
63 Balingen
64 Ulm 27.08.2020 Falk-Peter Hirschel Hans-Jürgen Thuma
65 Ehingen in Planung
66 Biberach 05.08.2020 Samuel Schmid Tobias Gerster
67 Bodensee
68 Wangen
69 Ravensburg
70 Sigmaringen

Stand: 06. August 2020

Unterschriften sammeln

In jedem der derzeit 70 Wahlkreise brauchen wir Kandidaten (Bewerber und möglichst auch Ersatzbewerber, letzterer aus Nachbarwahlkreis ist sinnvoll, wenn sonst keiner will) - und jeweils 150 Unterschriften! Macht zusammen 10500 Unterschriften, die mit Abstand höchste Hürde bei Landtagswahlen in ganz Deutschland.

siehe auch HowTo_Infostand

Nach der Wahl

Der Landeswahlleiter informiert im Staatsanzeiger über das amtliche Endergebnis der Wahl. Gewählte Bewerber werden schriftlich informiert und müssen binnen einer Woche schriftlich erklären, dass sie die Wahl annehmen. Annahmen unter Vorbehalt gelten als Ablehnung.

Wahlkampf

Für den Wahlkampf sind wir auf die Unterstützung lokaler Piraten angewiesen!

Es ist ersteinmal wichtig alle benötigten Unterstützungsunterschriften zu sammeln.

Du bist neu?

Hier findest du mehr Infos:

Merchandise, Plakate und mehr

Merchandise findet ihr hier als Druckvorlagen. Zwecks Sammelbestellungen oder Kleinmengen ist der Landesvorstand erreichbar.

Plakate und Flyer werden noch durch das Landespresseteam angefertigt. Bitte euren Bedarf anmelden unter presse@piratenpartei-bw.de

Formulare

Bitte darauf achten, dass es sich auch um eine aktuelle Version der Datei handelt. Die inhaltlichen Vorlagen sind der Landeswahlordnung zu entnehmen.

Alternativ in der Nextcloud

Einzelnachweise