Archiv:Antragsfabrik Bayern/Hürden für Satzungsänderungsanträge

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80px Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern von Benjamin Stöcker.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.


Antrag

Änderungsantrag Nr.
S-16
Beantragt von
Benjamin Stöcker
Betrifft
Landesverband Bayern / §11
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt an §11 Absatz 2 folgenden Satz anzufügen:

Ein Satzungsänderungsantrag kann vom Vorstand bei der Einreichung abgelehnt werden, wenn dieser nicht von mindestens einem Hundertstel der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes öffentlich unterstützt wird.

Begründung

Der neue Absatz ist ein "Troll" Schutz und soll auch dazu animieren, dass vor dem Landesparteitag Parteiintern für einen SAÄA aktiv vom Verfasser geworben und dieser diskutiert wird. 1% sollten keine Hürde darstellen für sinnvolle Anträge die auch eine Chance auf Annahme haben.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ValiDOM (Spontan dafür ;))
  2. Markus Heurung
  3. Martin K. - solange es beim "können" bleibt...
  4. Holger Klatt
  5. Roland Köhler - mit einer kleinen Textänderung
  6. Mark (Antragskommission Opf) *** Empfohlene Änderung: Verwurf durch den Vorstand nur,
  7. Henri (Antragskommission Opf) *** wenn Satzungskommission nicht existiert
  8. Achim (Antragskommission Opf) *** Zusätzlicher Vorbehalt: Unbedingtes Antragsrecht von
  9. Christian Vögl (Antragskommission Opf) *** Gliederungen
  10. Stefan Körner (Antragskommission Opf)
  11. Oliver (Antragskommission Opf)
  12. Alex (Antragskommission Opf)
  13. Twix 19:49, 16. Jan. 2010 (CET)
  14. Thomas-BY
  15. Nerdicist
  16. Ninan *** Es sollte eine absolute Höchstzahl an benötigten Unterstützerstimmen aufgenommen werden.
  17. Magnum
  18. Burnus
  19. Markus H.
  20. Andreas Hölzl
  21. Michi eine absolute Höchszahl wäre nett. Aber ok.
  22. Haide (besser als eine Satzungskomission)
  23. Johannes Müller
  24. Hippy
  25. Thorsten
  26. Zwergenpaladin
  27. icho40 22:04, 3. Apr. 2010 (CEST)
  28. AndiPopp
  29. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Gerhard - Anm. siehe Diskussion
  2. NetAndroid - Anm. siehe Diskussion
  3. Arnold - Anm. siehe Diskussion
  4. rxl - würde inzwischen ggf. dafür stimmen, wenn es eine nicht zu hohe absolute Hürde gibt, nicht die relative von 1%
  5. Ron
  6. Anthem - Anm. siehe Diskussion
  7. Trias Andere Maßnahmen erscheinen mir sinnvoller.
  8. CEdge Stimmen in der AF sind für solche Fälle zu unauthentisch.
  9. Max WeberII Prinzipiell dafür, wenn "mindestens 10 Piraten aus mindestens 2 verschiedenen Bezirksverbänden des LV Bayern" - 25 Leute hast du selber kaum zusammenbekommen...
  10. Aleks A
  11. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Arthur Schibetz FÜNFUNDZWANZIG Unterstützer!!111einself Jungs, glaubt ihr echt daran?
  2. Thomas F
  3. Roland Moriz (sehe das Schaffen von Hürden zum jetzigen Zeitpunkt zwar nicht als sinnvoll an, aber 1/100 ohne Regionalklausel dürfte eine fairere Hürde sein als in den konkurrierenden Vorschlägen)
  4. Franz Rauchfuss
  5. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Oje, der §11 II wird ziemlich konfliktreich werden. Willst du den Antrag Einreichtungsfrist Programmanträge in deinem mitberücksichtigen (einschließen)? --Anthem
    • Eher versuchen ihn so umzuformulieren, das sie sich nicht stoßen, ich gugg am we mal. Mein Urabstimmungssystem wird ja auch auf den §11 befummeln müssen. Benjamin Stöcker
      • Wie wärs mit einer Formulierung wie ... möge beschließen an den §11 II 1 den Halbsatz 'und von mindestens einem Hundertstel der Mitglieder des Landesverbandes öffentlich unterstützt wird' anzuhängen.? Anthem
  • Gute Idee prinzipiell, aber wieder das alte Problem: Wie stellt man fest, wer Pirat ist, an wen muss man melden, etc. pp --Trias 13:51, 18. Dez. 2009 (CET)
    • Im Zweifel würde ich das pragmatisch sehen wollen, und einfach die Bekundungen im Wiki zählen. Die Formulierung lässt jedoch keine Wahlfreiheit zu, also müsste tatsächlich bestimmt werden ob die Mitzeichner Mitglieder sind. Evtl eher sowas wie Anträge können vom Vorstand abgelehnt werden, wenn sie nicht von mindestens einem Hunderstel etc... - Damit kann man Anträge die im Wiki von weniger als aktuell 25 Leuten befürwortet werden rauswerfen, muss aber nicht. Anthem
      • Halbsatz fand ich doof, weil es sich dann unter Umstände ja auch auf Programm bezieht, wo ich das eher kritisch sehen würde. Aber Ungefähr so sollte es doch klappen, oder?? Benjamin Stöcker
        • Immer diese Buchstaben-Zahlen-Mischereien. Was spricht denn dagegen den Satz einfach an §11 II als 2. Satz anzuhängen? :) Anthem
  • Nach der (imho guten) Umformulierung solltest du die Kurzbeschreibung ändern. -- Michi
  • Textänderung: wenn sich -> wenn diese , unterstützt wird -> unterstützt werden , Besser wäre Einzahl: Ein Satzungsänderungsantrag kann /wenn dieser / unterstützt wird -- Roland Köhler
    • Ist denk ich OK das gleich einzubauen. --Anthem
  • Es kann nicht sein, daß der Vorstand entscheidet, was abgelehnt wird. Wenn wir diszipliniert abstimmen, ist ein sinnfreier Antrag in 10 Sekunden erledigt. --Gerhard
    • Deswegen kann auch der böswillige Vorstand relativ einfach überstimmt werden. Aber um zu sehen wie diszipliniert wir an LPTs sind muss man sich nur das Ergebnis des letzten LPTs anschauen. Anthem
  • Ich sehe diese Aufgabe nicht im Vorstand sondern bei der Satzungskommission und habe hierfür einen eigenen Antrag auf Grundlage dieses Antrages gestellt (Hürden für SÄAs II) --NetAndroid
    • Beachte aber Bitte dass die Satzungskommission kein offizielles Gremium ist, bzw vom Vorstand eingesetzt wird. Im Zweifel setzt sich der böswille Vorstand also einfach selbst ein. --Anthem
  • Und wer bestimmt, wann genau das 100stel erreicht war, zur Antragsstellung waren es vielleicht genau 1 Prozent und dann sind 100 Mitglieder neu eingetreten und plötzlich waren es nur noch 0,99 Prozent der Piraten. --Arnold
    • Es gilt die Mitgliederzahl bei Einreichung, im Zweifel die nach aussen bekannte Mitgliederzahl, d.h. die im Wiki oder in Vorstandssitzungen verkündete. Einreichung kann jederzeit beim Vorstand passieren, z.B. per Mail. Allerdings kann anschließend der Antragstext nicht mehr geändert werden. Anthem
      • Ahja, wenn also Sonntag bei Vollmond es die Auflösung der Partei bedeutet, weil jemand wenn mit als verwechselt hat oder sonst einen tolles Wörtchen, aber der Parteitag, weil den Antragstext zunächst toll fand, so beschlossen hatte und dann sind kein Prozent der Mitglieder am späten Sonntagnachmittag mehr anwesend um den Antrag zu korrigieren, dann ist die Auflösung der Partei damit dann beschlossen? Arnold
        • Es geht hier nur um die Satzung und bei der gilt eh 2 Wochen Vorlaufsfrist. Am Parteitag kannst du keinen SAÄA mehr einreichen, auch mit 100 Untersützern nicht. Dann ist das hier eine kann Bedingungen. Das heißt er Vorstand muss von seinem Recht ja auch Gebrauch machen. Tut er es nicht, brauchst du keinen Unterstützer. Ziel ist es ja, einerseits einen Trollfilter zu installieren, weil Leute Anträge auf Gedeih und Verderb durchdrücken wollen, obwohl sie mit Ihrer Meinung extrem einsam stehen. Andererseits sorgt so eine Regelung dafür, das auch Antragsteller net nur einen Antrag dahin stellen sondern auch dafür sorge tragen wollen, das er bekannt wird, weil sie sonst keine Unterstüzter zusammen bekommen. Über die Höhe kann man natürlich streiten, von mir auch macht man auch 5/1000. Denke da wird uns diese Antragsfabrik ein Gefühl für geben. Bedenkt das jeder Antrag, der "durchkommt" eigentlich auch ein Recht auf Behandlung hat, mit Aussprache am Parteitag. Und Zeit ist leider endlich. Benjamin Stöcker
          • Mir schon klar, was der Antrag sagt, nur halte ich ihn so nicht für zielführend. Die Hürde von 25 Unterstützern halte ich ausserdem für atronomisch, weil die Satzung gerade beim Komma vom zehnten wenn und fünfzigsten aber und dem achten Tippfehler von links kein Schwein hinter dem Ofen hervorlockt, selbst wenn der Schatzmeister tobend im Kämmerlein hocken sollte und schreit, dass wenn die Partei die Satzung da und da nicht ändert, es die Partei 50 Millionen kostet. Gut ich habe vor 30 Jahren auf JuLi-Parteitagen das letzte Mal Satzungen behandelt und ausser mir sassen nur Jurastudenten am Tisch, weil es kein Schwein interessierte. Die meisten sind in einer Partei um sich politisch zu engagieren und nicht um an der Satzung zu feilen. Arnold
            • Ach, da sind wir Piraten (zur zeit) anders. Schau dir die Fabrik an: Ein Progammantrag, und der wird kaum beachtet ;) Aber ich versthe den Punkt, wenn die Satzung erstmal halbwegs fit ist, wird es schwerer Leute dafür zu begeistern. Benjamin Stöcker
        • Genau darum geht es! Jetzt kann ein Einzelner einen Satzungsänderungsantrag stellen. Und (Zitat) 'aber der Parteitag, weil den Antragstext zunächst toll fand, so beschlossen hatte', dann ist dies beschlossen. Siehe auch Hürden für Satzungsänderungsanträge II und die dortige Diskussion. -- Roland Köhler
          • Ich bin durchaus dafür, sowas zu regeln, halte aber eine Unterstützerzahl abhängig von der Mitgliederzahl für nicht die richtige Regelung. Hypothetischer Fall, dass der Schatzmeister vom Bundestag darauf hingewiesen wird, dass im Sinne des Gesetzes der Parteienfinanzieren Satz sowieso in Absatz sowieso missverständlich formuliert ist, weil da ein Komma fehlt und weil dieses Komma fehlt, müsste man bei der nächsten Parteienfinanzierungsabreichnung ein Bussgeld von Dollarastronisch verhängen, wenn das nicht geändert wird. Nun reicht vielleicht der Schatzmeister selbst sogar den Änderungsantrag ein und ist der Meinung, dass ja jeder Pirat interesse haben müsste das Komma zu setzen und macht noch nicht mal viel Werbung und 1 Tag vor Antragsfristeinreichungsende hat er die Unterstützung nicht beisamen und das Bussgeld wird fällig. Irgendwie das Komma da noch reinzubringen, weil der Schatzmeister, samt Vorstand und einem Unterstützer, zwar vollkommen dafür wären und selbst der Parteitag dafür stimmen würde, geht nicht mehr, weil in der Satzung steht ... (Ich weiss, das Pferd kotzt gerade) Arnold
            • Im Antrag steht mitlerweile kann, nicht muss. In deinem Fall würde ich jedem Vorstand den Arsch aufreißen, wenn er das dann nicht zur Abstimmung durchlässt. ;) Benjamin Stöcker
    • Da unklar ist, würde ich eher eine Formulierung wählen wie: Der Vorstand (, Satzungskommisssion) kann eine Zahl von Unterstützer definieren, die bei maximal 1% der Piraten liegt, bei deren Unterschreitung er die Einreichung Satzungsänderungen ablehnen kann. Oder so. Der Satz ist irgendwie ziemlich unhandlich. Hoffe ihr versteht, was ich meine. --Trias 20:36, 28. Dez. 2009 (CET)
  • Ich würde auf jeden Fall das Wort bayerischen vor Bezirks/Kreisvorstand stellen. Anthem 20:43, 10. Jan. 2010 (CET)
  • Mit der Änderung der Sonderrechte für BzV/KVs bin ich nun dagegen. Begründung: Die Wirkung eines Trollschutzes mag zwar vereinzelt weiterhin gegeben sein, aber der für mich vorrangige Sinn des Diskussionszwangs entfällt wenn der Kreisvorstand Gumpersbach mit 3 Vorstandsmitgliedern, von denen der Erste zurückgetreten ist, der Zweite eine angekündigte Vorstandssitzung verpasst, und der Dritte dann wegen einer dämlichen Geschäftsordnung alleine einen Vorstandsbeschluß erwirkt, und damit einen dümmlichen, populistischen, mehrdeutig formulierten Antrag direkt einbringen kann. Anthem 20:43, 10. Jan. 2010 (CET)
    So mal umformuliert, wenns dir immer noch net gefällt, nimm ich es wieder raus. So unrecht hast du nämlich net ;)
    Dito, finde diese Sonderrechte für Vorstände nicht zielführend. Eher sollten Aggregationsmethoden (zB Antragsfabrik) genutzt werden. Warum Vorstände "gleichere" Piraten sein sollen erschließt sich mir nicht. --Trias 19:27, 13. Jan. 2010 (CET)
    Argument aus der Oberpfalz war: Wenn jetzt aber jemand ne geniale idee hat aber die 1% nicht werben kann, weil er in hinterdupfing wohnt und auch viel zu wenig leute kennt und auf ML und so... ach ich lösch es wieder. Benjamin Stöcker
    ...er aber den Bezirksvorstand gut kennt, und der die Idee zwar so toll findet um das mit Vorstandsbeschluss zu beschließen, aber es nicht für nötig hält das auf die Mailinglisten oder auf Stammtische zu tragen ... Nee :) Anthem
  • Ist eine Hürde überhaupt zulässig? PartG §15: "Das Antragsrecht ist so zu gestalten, daß eine demokratische Willensbildung gewährleistet bleibt, insbesondere auch Minderheiten ihre Vorschläge ausreichend zur Erörterung bringen können." Gerhard
    In dem Fall ja: Minderheiten heißt nicht Tinyheiten. Ich zitiere Ipsen zu §15 (Punkt 20)
"Insbesondere steht Abs. 3 Satz 1 allen Versuchen entgegen, durch die Anordnung überhöhter Unterstützerquoren eine Antragstellung zu verhindern. Dies schließt andererseits nicht aus, ein Minimum an Unterstützung für Anträge auf Parteitagen zu fordern, um zu verhindern, dass ein Parteitag in der..." Er schreibt dann auch, das die Grenze natürlich schwer zu definieren ist. Mehr als 5% ist aber auf jeden Fall zu hoch. 1% sollte daher durchaus drin sein. Benjamin Stöcker